- Homecare Appell der Politik an die Krankenkassen: "Qualitätskriterien gemeinsam mit den Fachexperten entwickeln" 6. Homecare-Management-Kongress des BVMed
Die Hilfsmittel-Experten der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, Grünen, FDP und AfD bemängelten zum Auftakt des Homecare-Management-Kongresses des BVMed, dass eine gute Qualität in der Hilfsmittelversorgung auch nach zwei Reformgesetzen nicht erreicht sei. CDU-Experte Dr. Roy Kühne kritisierte, dass die Krankenkassen die Qualitätskriterien im Hilfsmittelverzeichnis weitestgehend alleine festlegen. Hier müssten die Fachexperten wie die Hilfsmittel- und Homecare-Leistungserbringer sehr viel stärker eingebunden werden. Die SPD-Expertin Martina Stamm-Fibich wünscht sich, dass die Krankenkassen "die Bedürfnisse der Versicherten in der Hilfsmittelversorgung" ernster nehmen. Zum 6. Homecare Management-Kongress von MedInform, dem Informations- und Seminarservice des BVMed, kamen am 26. und 27. November 2019 in Berlin rund 180 Teilnehmer zusammen. Aktueller Anlass: Die Hilfsmittel-Ausschreibungsverträge verlieren zum 30. November 2019 ihre Gültigkeit.
In den Vorträgen und Diskussionsrunden ging es um die Frage, wie ein echter Qualitätswettbewerb in der Hilfsmittel- und Homecare-Versorgung hergestellt werden kann. "Dazu gehört Transparenz über Versorgungsanforderungen in Bereichen wie Stoma oder Inkontinenz, aber auch die Vergleichbarkeit der Leistungen der Versorger und der Krankenkassen für den informierten Patienten", fasste BVMed-Expertin Juliane Pohl die Diskussion zusammen. Antje Domscheit vom Bundesversicherungsamt (BVA) kündigte an, dass man sich die Verträge und das Vertragscontrolling der Krankenkassen im Hilfsmittelbereich genauer anschauen werde. Andreas Brandhorst berichtete, dass das BMG ergänzende Regelungen, bspw. zur Durchführung von Verhandlungen, erwägt. Friedrich Stodt von der Knappschaft nannte die Analyse von Folgebehandlungskosten und Krankenhausbehandlungen bei Stoma und ableitender Inkontinenz als wichtige Instrumente, um die Effekte einer qualitätsgesicherten Hilfsmittelversorgung messbar zu machen. Dr. Siiri Doka von der BAG Selbsthilfe wünschte sich "einen echten Qualitätswettbewerb der Krankenkassen und bessere Information der Versicherten."
PressemeldungBerlin, 28.11.2019, 100/19
Im Mittelpunkt des Homecare-Management-Kongresses standen neben der Qualität der Hilfsmittelversorgung die Digitalisierung der Versorgungsprozesse "vom eRezept zur Teleberatung" sowie Fragen der Prozessoptimierung und Qualitätsmessung.
Für den CDU/CSU-Hilfsmittelexperten Dr. Roy Kühne berührt das Hilfsmittel-Thema "eigentlich jeden Menschen". Mit dem HHVG habe die Politik einen wichtigen Schritt getan, um mehr Transparenz in den Bereich zu bringen. "Das Qualitätsthema ist aber noch lange nicht gelöst. Wir brauchen weiter mehr Transparenz im Versorgungsgeschehen. Wir müssen stärker über die Folgen von schlechten Hilfsmittelversorgungen reden", so Kühne. Enttäuscht zeigte er sich von der Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses (HMV): "Hier sind wir als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet." Er erwartet vom GKV-Spitzenverband, dass die Qualitätskriterien sehr viel stärker gemeinsam mit den Fachexperten entwickelt werden, statt sie einseitig von Kassenseite zu erstellen.
Die SPD-Abgeordnete Martina Stamm-Fibich wurde durch ihre Arbeit im Petitionsausschuss des Bundestages mit den großen Versorgungsproblemen insbesondere in der Inkontinenzversorgung konfrontiert. Sie zeigte sich "sehr stolz, dass wir das HHVG hinbekommen haben, obwohl es nicht im Koalitionsvertrag stand". Leider musste man nach dem HHVG schnell feststellen, "dass die Krankenkassen das Gesetz weitestgehend ignoriert haben und weiter den Preis im Fokus hatten". Deshalb sei das Ausschreibungsverbot folgerichtig gewesen. "Aber auch jetzt kommen weiter heftige Beschwerden von Betroffenen. Wir müssen es schaffen, dass die Krankenkassen die Bedürfnisse ihrer Versicherten in der Hilfsmittelversorgung ernst nehmen."
Maria Klein-Schmeink von der Grünen-Bundestagsfraktion meinte, dass die Bedeutung des Hilfsmittelbereichs lange unterschätzt worden sei. "Insofern bin ich froh für die Entwicklung der letzten Jahre. Aber wir sind immer noch nicht da, wo wir sein wollen", zeigte auch sie sich skeptisch. Der Krankenkassenwettbewerb sollte sich ihrer Meinung nach nicht nur um den Zusatzbeitrag drehen. Vielmehr brauche es einen Qualitätswettbewerb zwischen den Kassen. Zudem sollte gute Versorgungsqualität besser belohnt werden. "Hier brauchen wir mehr Wettbewerb. Wir müssen Anreize schaffen und Krankenkassen für Qualität belohnen."
Der FDP-Abgeordnete Dr. Wieland Schinnenburg kritisierte den Preisfokus der Krankenkassen. "Wenn man nur den Preis drückt, leidet die Qualität – und am Ende muss man mehr zahlen." Im Mittelpunkt sollte die Frage stehen, was für den Patienten das Beste sei. Qualität könne man dabei nicht von oben verordnen. "Was eine gute Qualität ist, kann nicht die Krankenkassenseite alleine entscheiden. Qualitätskriterien müssen gemeinsam und partnerschaftlich erarbeitet werden." Heute fehle es an einer echten Beteiligung. Er sprach sich zudem dafür aus, die Vorteile der Digitalisierung im Versorgungsprozess stärker zu nutzen. Die Homecare-Leistungserbringer müssten an die elektronische Patientenakte und die Telematik-Infrastruktur angeschlossen werden.
Dr. Robby Schlund betonte für die AfD-Fraktion die große Bedeutung der Leistungserbringer in der Hilfsmittelversorgung. Ein erhebliches Maß an Bürokratie verhindert aber, dass es weiter zu innovativen Entwicklungen kommen könne. "Bürokratie runter, Leistungserbringung hoch", lautete daher sein Plädoyer. Zur Qualität gehöre eine gute Dienstleistung, "die dann aber auch bezahlt werden muss". Als ein weiteres Problem adressierte er die höheren Auflagen auch für niedrigklassige Medizinprodukte durch die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR).
Dr. Sabine Richard vom AOK-Bundesverband bezeichnete die Qualität in der Hilfsmittelversorgung als eine Gemeinschaftsaufgabe von Kostenträgern und Leistungserbringern. "Wir wollen gute Verträge machen, um Qualität sicherstellen zu können. Dabei geht es um Produktqualität, aber auch um Versorgungsqualität." Hier hätten die sonstigen Leistungserbringer eine wichtige Aufgabe.
Andreas Brandhorst, für Hilfsmittel zuständiger Referatsleiter im Bundesgesundheitsministerium, bezeichnete das Hilfsmittelverzeichnis (HMV) als "das zentrale Instrument der Qualitätssicherung in der Hilfsmittelversorgung". Dabei gehe es neben Funktionstauglichkeit und Sicherheit auch um festgelegte Qualitätsanforderungen, die den technischen Fortschritt berücksichtigen müssen. Der Gesetzgeber hat mit dem HHVG versucht, das HMV noch stärker als Instrument der Qualitätssicherung auszubauen. Denn der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) muss nun Qualitätsanforderungen für Produkte und auch für zugehörige Dienstleistungen festlegen. Außerdem musste der GKV-SV das Verzeichnis "grundlegend aktualisieren" und jährlich einen nach Produktgruppen differenzierten Bericht über die Entwicklung der Mehrkostenvereinbarungen veröffentlichen. Die Krankenkassen müssen zudem die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten durch die Leistungserbringer kontrollieren. Ein großes Problem blieb auch nach dem HHVG die mangelnde Berücksichtigung zusätzlicher Qualitätsanforderungen in Ausschreibungsverträgen. Der Gesetzgeber hat deshalb mit dem Terminservice-und Versorgungsgesetz (TSVG) die Ausschreibungsoption gestrichen. Ausschreibungsverträge müssen in Rahmenverträge überführt werden. Wie geht es gesetzgeberisch weiter? "Wir müssen sicherlich nicht Neues erfinden, sondern die Umsetzung des bestehenden Rechts beobachten und eventuell ergänzende Regelungen treffen."
Antje Domscheit beleuchtete die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen aus Sicht des Bundesversicherungsamtes (BVA). Die Krankenkassen haben die Hilfsmittelversorgung ihrer Versicherten ausdrücklich "im Verhandlungswege" sicherzustellen. Nach der Gesetzesbegründung darf es keine einseitige durch die Krankenkasse erfolgende Festsetzung der Vertragsbedingungen wie im "Open-House-Verfahren" geben. "Diese geforderte Pluralität hat sicherlich gerade für bundesweit tätige Krankenkassen praktische Probleme, wird aber vom Gesetzgeber klar gefordert. In der Praxis findet das aber derzeit nur 'schmalspurmäßig' statt", so Domscheit. Die Entwicklung von "Musterverträgen", die die Vorstellungen der Krankenkassen für Vertragsschlüsse beinhalten, sei zwar grundsätzlich zulässig, die reine Aufforderung der Krankenkassen zu Vertragsbeitritten genüge aber nicht. Die Kassen müssten "zu jeder Regelung in Musterverträgen Vertragsverhandlungen zulassen" – ohne zeitliche Einschränkung. Hier sei auch eine Dokumentation des Verhandlungsverlaufs erforderlich. Das finde in der Praxis derzeit kaum statt. "Das werden wir uns von Seiten der Kassenaufsicht genauer anschauen", so Domscheit. Die Krankenkassen müssten zudem Informationen über Inhalte der abgeschlossenen Verträge "auf Nachfrage unverzüglich bekannt geben". Auch dies finde derzeit in der Praxis kaum statt. Ein gestärktes Vertragscontrolling hält Domscheit ebenfalls für erforderlich, um eine Grundlage zur Verbesserung der Versorgungsqualität zu haben.
Friedrich Stodt thematisierte, wie die Knappschaft die Qualität in der Hilfsmittelversorgung überwacht. Der Großteil der Versicherten sei dabei mit der Versorgung zufrieden. "Man wird in Deutschland im Hilfsmittelbereich grundsätzlich gut betreut. Es ist nicht alles so schlecht, wie es manchmal gemacht wird", so Stodt. Im Hilfsmittelbereich habe es in den letzten Jahren eine "gigantische Reformgeschwindigkeit" gegeben. "Jetzt brauchen wir auch Zeit, etwas zu machen und umzusetzen. Alle Beteiligten müssen den gesetzlichen Rahmen nun akzeptieren und sinnvolle Instrumente beispielsweise für das Vertragscontrolling entwickeln." Qualität sei dabei in der Hilfsmittelversorgung schwer zu definieren, da jeder Beteiligte in der Hilfsmittelversorgung unterschiedliche Ansprüche habe. "Es gibt nicht DIE Qualität. Es gibt Unterschiede zwischen Produkt- und Prozessqualität. Hier müssen wir differenzieren und Kriterien entwickeln, um Qualität messbar zu machen. Aber das wird Zeit benötigen", so der Krankenkassenexperte. Die Produktqualität werde bei Serienprodukten durch die Anforderungen des HMV sichergestellt. Sie ist nach Stodt "die Grundlage für jede gute Versorgung". Wie prüft die Knappschaft die Versorgungsqualität? Die Kasse führt Analysen der Beschwerden, Versichertenbefragungen sowie Stichprobenprüfungen durch Dritte durch. Sie erhebt aber auch Folgebehandlungskosten und prüft somit statistisch mögliche Zusammenhänge mit dem Leistungsinhalt einer Hilfsmittelversorgung.
Nikolaus Schmitt von der Barmer hält Transparenz als "die Basis jeder Qualitätsverbesserung". Transparenz ist dabei leichthin gefordert, aber schwierig umzusetzen. Die Barmer konzentriert sich dabei auf die Transparenz des Versorgungsprozesses und die Frage, was beim Patienten ankommt. "Ist der Patient mit der Versorgung, mit dem Prozess und dem Produkt zufrieden? Das ist das entscheidende für die Beurteilung der Qualität", so Schmitt. Die Ergebnistransparenz versucht die Barmer durch regelmäßige und gezielte Versichertenbefragungen zu verbessern. Neben der Zufriedenheit der Versicherten mit der Hilfsmittelversorgung spielen dabei auch die Einhaltung der vertraglichen Anforderungen durch die Leistungserbringer sowie die Prozess-und Produktqualität im Sinne der gesetzlichen Vorgabe der Qualitätsüberwachung eine Rolle. Schmitts Fazit: "Die Transparenz bedarf noch erheblicher Anstrengungen, aber ohne Transparenz ist jegliche Qualitätsdiskussion Schall und Rauch."
Die gesetzlichen Verbesserungen sind nach Ansicht von Dr. Siiri Doka von der BAG Selbsthilfe "bei den Patienten in der konkreten Versorgung bislang noch nicht wirklich angekommen". Das zeigten BAG-Befragungen. Die BAG vertritt rund eine Million Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen. Mitglieder sind 120 Selbsthilfeorganisationen. Bei der Produktqualität erwartet Doka in den nächsten Jahren Verbesserungen durch die neuen Regelungen zum Hilfsmittelverzeichnis. Für die BAG ist eine stärkere Beratung der Versicherten unabhängig von den Krankenkassen und den Leistungserbringern essenziell. Die UPD sei hier noch zu wenig bekannt. Mangelhafte Transparenz bestehe aus BAG-Sicht verstärkt bei MDK-Begutachtungen sowie beim Bewilligungsprozess bzw. bei Ablehnungen der Krankenkassen. Zudem gebe es unzureichende oder verwirrende Informationen zu Ansprüchen, Aufzahlungspflichten und Versorgern. Beschwerden würden seitens der Krankenkassen nicht ernst genommen und die Dauer der Widerspruchsverfahren sei oft zu lang. Dokas Fazit: "Wir brauchen eine stärkere Transparenz bei Aufzahlungen und Leistungsablehnungen der Krankenkassen für die Verbraucher. Und wir wollen keine Verträge mehr mit niedrigen Pauschalen in dem Wissen, dass die Patienten aufzahlen werden." Zudem kritisiert Doka, dass mit Auslaufen der Ausschreibungsverträge Ende November aufgrund unklarer Vertragssituationen derzeit chaotische Zustände darüber bestünden, an welche Homecare-Unternehmen sich die Patienten für die Weiterführung ihrer Versorgung wenden könnten. Dies betrifft u. a. den Stomabereich.
GHD-Geschäftsführerin und BVMed-Vorstandsmitglied Christiane Döring appellierte an die Krankenkassen, nicht Lücken in den gesetzlichen Regelungen zu suchen, sondern stärker zu beachten, was der Wille des Gesetzgebers mit den Hilfsmittelreformgesetzen der letzten Jahre ist. Im Mittelpunkt der Bemühungen müsse jetzt – nach dem Willen des Gesetzgebers – eine Qualitätsoffensive für die Homecare-Versorgung stehen. Zahlreiche Negativbeispiele beispielsweise aus dem Bereich der Stomaversorgung zeigten aber, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen noch nicht ausreichend umgesetzt werden und "dass wir in diesem Bereich Sanktionen gegen die handelnden Personen benötigen, deren Vertragsverhandlungen allein auf Billigpreise ausgerichtet sind", so Döring. "Damit die Patienten auch morgen noch zu Hause mit Hilfsmitteln versorgt werden können, muss die Vertragsqualität messbar und überprüfbar werden. Verstöße brauchen dabei auch Sanktionen." Döring erhob aus Sicht der Homecare-Unternehmen vier Forderungen:
- Qualität muss verpflichtend dokumentiert und kontrolliert werden.
- Krankenkassen müssen bundeseinheitliche Qualitätskriterien verpflichtend formulieren und Vertragsverstöße durch Leistungserbringer verfolgen und sanktionieren.
- Gesetzes- und Vertragsverstöße durch Krankenkassen müssen ebenfalls sanktioniert werden.
- Ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis statt "Billig-Billig": Sanktionen müssen spürbar sein und zu einem Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenkassen führen durch empfindliche Geldbußen und die Berücksichtigung beim Risikostrukturausgleich.
"Die Krankenkassen müssen belohnt werden, die sich versorgungsorientiert verhalten, nicht diejenigen, die das Solidarprinzip missachten", fordert die Homecare-Expertin.
Die Keynote des Homecare-Kongresses 2019 hielt Prof. Dr. Stefan Heinemann, Wirtschaftsethiker an der FOM Hochschule und Sprecher Ethik-Ellipse Smart Hospital der Uniklinik Essen, zum Thema "Digitalisierung und Ethik". Er schilderte den dramatischen Veränderungsdruck in der Gesundheitsversorgung durch den digitalen Wandel. Die Zukunft der Medizin liege in den Daten. So habe Google vor wenigen Tagen mit dem US-Anbieter Ascension, der unter anderem 2.500 Krankenhäuser betreibt, eine Zusammenarbeit beschlossen – und hat dadurch Zugriff auf Millionen Daten. "Es wird so kommen, dass die digitalen Lösungen, die Google auf Basis solcher und kommender Kooperationen entwickeln wird, am Ende auch in Deutschland trotz aller Regulierung durchschlagen, wenn der Nutzen für die Patienten stimmt", so Heinemann. Solche Datenschätze zu heben, sei in Deutschland durch den Datenschutz erheblich schwieriger. Das könne aber nicht verhindern, dass völlig neue Spieler in den Gesundheitsmarkt eintreten "und alles vom Kopf auf die Füße drehen", so Heinemann. Apple baue Krankenhäuser. Amazon Healthcare biete Krankenversicherungen an. Seine Prognose: In Zukunft wird stationär zu ambulant zu digital. Die ethische Dimension: In der Hilfsmittel- und Homecare-Versorgung gehe es um die Gesundheit der Menschen, um Heilung. "Das ist ein hohes Gut, eine hochwertige und ethische Tätigkeit. Da ist es eine moralische Verantwortung, technische Entwicklungen zu verfolgen und in die Gesundheitsversorgung einzubeziehen, wenn sie den Menschen helfen." Die Digitalisierung werde dazu führen, "dass der Patient mündiger und als Kunde zum Mensch wird". Sein Schlussappell: Die Herausforderungen der Zukunft können nur im Schulterschluss von Krankenkassen, Leistungserbringern und Unternehmen gemeistert werden. Sein Schlussstichwort lautete: "Versöhnung!"
Im Nachmittagspanel "Vom eRezept bis zur Teleberatung – Chancen und Risiken einer digitalisierten Hilfsmittelversorgung" zeigte Benjamin Anders vom Hilfsmittel-Vertragsmanagement der Barmer Ansätze und Projekte seiner Krankenkasse. Die Berater Oliver Harks von GWQ ServicePlus und Frank Altmeyer von Summary Seven Healthcare Consulting beleuchteten neue digitale Angebote in der Hilfsmittelversorgung. Thomas Piel, Geschäftsführer von RSR Reha-Service-Ring, ging auf Aspekte der Sicherstellung von Versorgungsqualität in einem digitalisierten Hilfsmittelmarkt ein.
Im Parallelpanel "HMK im Dialog" widmete sich ein Workshop unter der Leitung von Frank Rudolf vom AOK-Bundesverband und Stefan Skibbe von rehaVital der Weiterentwicklung der Hilfsmittelversorgung. Ein weiterer Workshop unter der Leitung von Ludwig Gautsch von der AOK Plus und Jörg Nosek vom Hersteller Wellspect HealthCare thematisierte die bessere Messung und Vergleichbarkeit von Qualität in der Hilfsmittel- und Homecare-Versorgung. Diese Dialoge, so ein Ergebnis der Workshops, sollen auch nach dem Kongress fortgesetzt werden.
Moderiert wurde der Kongress von der Rechtsanwältin Bettina Hertkorn-Ketterer. Die gesundheitspolitische Diskussionsrunde am Vorabend moderierte die BVMed-Hilfsmittel- und Homecare-Expertin Juliane Pohl. Björn Zeien von Noventi Health moderierte das Panel "Vom eRezept bis zur Teleberatung".
Hinweis an die Medien: Druckfähige Bilder zum Kongress können unter www.bvmed.de/bildergalerien heruntergeladen werden.