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 - Verbandmittel Appell an Merz und Mützenich: „Wir brauchen eine gesetzliche Fristverlängerung, um die Wundversorgung sicherzustellen“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) wendet sich beim Thema Wundversorgung an die Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz und Rolf Mützenich. Der Appell: Bei den Verhandlungen zu den letzten Beschlüssen des Bundestages in dieser Legislaturperiode muss die Verlängerung der Übergangsfrist für Wundversorgungs-Studien aufgenommen werden. Eine Fristverlängerung um 18 Monaten sei vor dem Ampel-Aus bereits parteiübergreifend konsentiert worden. „Bei diesem eher technischen, aber für die Versorgung der Wundpatient:innen essenziellen Thema besteht dringender politischer Handlungsbedarf. Wir fordern Merz und Mützenich auf, mit der gesetzlichen Fristverlängerung in dieser Woche Klarheit bei allen Akteur:innen und Versorgungssicherheit zu schaffen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

PressemeldungBerlin, 13.12.2024, 106/24

© BVMed | Darius Ramazani Bild herunterladen Hintergrund ist, dass am 2. Dezember 2024 die Frist für die sogenannten „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ abgelaufen ist, in der sie ohne konkreten Nachweis des therapeutischen Nutzens in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungs- und erstattungsfähig waren. Gesundheitspolitiker:innen des Bundestages und des Bundesrates sowie das Bundesgesundheitsministerium hatten in den letzten Monaten bereits eine Fristverlängerung um 18 Monate konsentiert, da vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) noch immer die Evidenzkriterien fehlen. „Ohne die gesetzliche Fristverlängerung drohen erhebliche negative Auswirkungen auf die Versorgung der Menschen mit chronischen Wunden“, warnt Möll.

Ein Schreiben von Bundesgesundheitsminister Lauterbach von Anfang Dezember 2024, die bisher gültigen erstattungsrechtlichen Regeln zur Verbandmitteldefinition bis zum 2. März 2025 zu verlängern, hat nach Angaben des BVMed nur empfehlenden Charakter. Die Empfehlung funktioniere in der Praxis nicht, da sie nicht rechtssicher sei und nicht flächendeckend von allen Krankenkassen anerkannt werde. In der Konsequenz bedeute dies, dass wichtige Wundversorgungsprodukte in der Versorgung nicht mehr zur Verfügung stehen. „Es besteht weiterhin dringender politischer Handlungsbedarf. Ohne eine ausreichende Fristverlängerung droht chronisch kranken Patient:innen mit einer Wunde eine Versorgungslücke, die zu erheblichen gesundheitlichen Folgen führen kann. Die Politik muss nun schnell handeln. Die Merz-Mützenich-Verhandlungen bieten die letzte Chance, diese gesetzliche Lösung noch zu ermöglichen“, so Möll.

Weitere Informationen zum Thema können im BVMed-Themenportal unter www.bvmed.de/wundversorgung abgerufen werden.

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