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Aktionstag Wiederbelebung im Bundestag am 17. Mai 2024 mit Dr. Marc-Presse Möll, MdB Dr. Janosch Dahmen, Prof. Dr. Bernd Böttiger, Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt© BVMed / Michelle Klee Aktionstag Wiederbelebung im Bundestag am 17. Mai 2024 - v.l.n.r.: Dr. Marc-Presse Möll, MdB Dr. Janosch Dahmen, Prof. Dr. Bernd Böttiger, Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt Bild herunterladen Der „Aktionstag Wiederbelebung“ im Bundestag geht auf eine Initiative des Abgeordneten Dr. Janosch Dahmen zurück, der selbst auch Notarzt ist. Der Aktionstag wird unterstützt von Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt und der Mitarbeitenden-Kommission des Deutschen Bundestages. Abgeordnete und Mitarbeitende des Bundestages hatten im Rahmen des Aktionstages die Möglichkeit, an einem kostenfreien einstündigen Wiederbelebungskurs teilzunehmen, der sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil mit Übungen zu Reanimationsmaßnahmen und Verwendung eines Laien-Defibrillators (AED) beinhaltete. Die Wiederbelebungsschulungen wurden unter anderem von Mitarbeitenden der Uniklinik Köln durchgeführt.

„Jedes Jahr könnten hierzulande zusätzlich bis zu 10.000 Menschenleben mit schnellen Wiederbelebungsmaßnahmen durch Laien gerettet werden – denn beim Herz-Kreislauf-Stillstand bleibt keine Zeit, auf den Rettungsdienst zu warten. Dieser benötigt im Mittel neun Minuten, doch das Gehirn Betroffener beginnt bereits nach drei bis fünf Minuten abzusterben. Der Aktionstag Wiederbelebung leistet einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz. Gemeinsam können wir viele Leben retten!“, so Initiator Professor Dr. Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des GRC sowie Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin an der Uniklinik in Köln.

GRC und BVMed hatten im März 2024 in einem gemeinsamen „Aktionsplan Wiederbelebung“ konkrete Maßnahmen gefordert, um die Laien-Reanimationsquote in Deutschland zu steigern und damit das Leben von mehr Menschen nach einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand zu retten. Sie schlugen unter anderem vor, Beschäftigte regelmäßig zum Thema Wiederbelebung zu sensibilisieren sowie überall dort, wo es die Gegebenheiten erfordern, automatisierte externe Defibrillatoren (AED) verpflichtend am Arbeitsplatz vorzusehen. Unterstützt wird der Aktionsplan vom Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH), der Deutschen Herzstiftung und der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

© BVMed Bild herunterladen „Der Aktionsplan ist ein sehr konkretes Angebot an die Bundesregierung, dem im Jahr 2021 angekündigten Maßnahmenpaket Wiederbelebung endlich Taten folgen zu lassen. Wir brauchen dafür eine gemeinsame Kraftanstrengung aller, die im Kampf gegen den plötzlichen Herztod etwas ausrichten können“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Vier Maßnahmenbereiche des Aktionsplans Wiederbelebung

GRC und BVMed legen ihre konkreten Vorschläge in vier Maßnahmenbereichen entlang der Rettungskette vor. Jeder der Maßnahmenbereiche enthält ausführliche gesetzliche bzw. untergesetzliche Regelungsvorschläge zur Umsetzung. Neben der Bundesregierung gehören zu den Adressaten des Aktionsplans auch die Bundesländer, in deren gesetzgeberischen Kompetenzbereich einige der notwendigen Regelungen im Bildungs- und Bauwesen fallen.

Die Vorschläge in Stichpunkten:

1. Strukturierte Bildungsangebote zur „Wiederbelebung“ für alle Altersgruppen

  • Bundesweite Umsetzung des KMK-Beschlusses zu Wiederbelebung, zum Beispiel ab Schulklasse 7 im Bereich Naturwissenschaften/Biologie oder Sport (Vorbild: Lehrplan des Saarlandes)
  • Regelmäßige und niederschwellige Beschäftigung mit Wiederbelebung am Arbeitsplatz (Ergänzung der DGUV-Unterweisung Erste Hilfe nach § 12 ArbSchG)
  • Leicht verständliches Informationsmaterial zum Thema Wiederbelebung (BZgA / BIPAM)

2. Breite Anwendung der Telefon-CPR und der Ersthelfer:innen-Systemen

  • Rettungsdienst als eigenes Leistungssegment im SGB V
  • GKV-Vergütung für Rettungsleitstellen für regelhaften Einsatz von T-CPR und Vermittlung von Ersthilfe

3. AED an öffentlich zugänglichen, stark frequentierten Plätzen bzw. Orten mit langer Verweildauer

  • AED als Teil eines medizinischen Notfallkonzeptes, unter anderem für große Gebäude (Musterbauordnung), Versammlungsstätten (MVStättVO) und Arbeitsstätten (ArbStättVO)

4. Bundesweites AED-Register

  • Aufbau eines verpflichtenden AED-Registers (MPBetreiberV)

Der Aktionsplan und weitere Informationen können unter www.bvmed.de/wiederbelebung sowie www.grc-org.deExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. abgerufen werden.

Der Deutsche Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council; GRC) wurde im Dezember 2007 gegründet und zählt mittlerweile über 2.000 Mitglieder, 18 Mitgliedsorganisationen, 51 Fördermitglieder und zahlreiche Businesspartner. Ziel des GRC ist es, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Personen, die sich mit den verschiedenen Aspekten der Wiederbelebung befassen, zu unterstützen und zu harmonisieren sowie die Laienreanimation und die Schülerausbildung in Wiederbelebung zu fördern.

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