- Branche 5 Punkte des BVMed für die Koalitionsverhandungen: „Stärkung des Medizintechnik-Standorts Deutschland muss in den Vertrag“
Die Stärkung des Medizintechnik-Standorts Deutschlands muss nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden. „Wir brauchen den klaren politischen Willen der neuen Bundesregierung, den MedTech-Standort Deutschland zu stärken, um die Rahmenbedingungen für Forschung, Entwicklung und Arbeitsplätze zu verbessern und die Versorgung der Menschen mit modernen Medizintechnologien sicherzustellen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll zu den heute beginnenden Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grünen und FDP. In einem 5-Punkte-Papier zu den anstehenden Koalitionsverhandlungen spricht sich der BVMed unter anderem für eine „Initiative MedTech 2030“, für eine DRG-Zukunftskommission sowie für eine bessere Nutzung der Gesundheitsdaten für die Forschung und Versorgung aus. Das BVMed-Papier kann unter www.bvmed.de/medtech-im-koalitionsvertrag heruntergeladen werden.
PressemeldungBerlin, 21.10.2021, 83/21
Bild herunterladen Bild herunterladen Die fünf Punkte des BVMed-Papiers „Medizintechnik am Standort Deutschland stärken“ im Einzelnen:
1. Initiative MedTech 2030 für die Zukunft der Medizintechnik-Branche in Deutschland
- Wir benötigen eine Initiative MedTech 2030, die die Maßnahmen der Forschungs-, Wirtschafts- und Gesundheitspolitik bündelt sowie die notwendigen Voraussetzungen für Medizintechnik als weiterhin starken industriellen Wirtschafts- und Arbeitsplatzfaktor in Deutschland schafft.
- Die mittelständische deutsche Medizintechnik-Branche muss von Bürokratie, Regularien und Steuern entlastet werden. Auch die bürokratischen Vorgänge der Hilfsmittelversorgung müssen vereinfacht und harmonisiert werden.
- Für eine stärkere strategische Unabhängigkeit in Deutschland und Europa benötigen wir für die Medizintechnik-Branche einen starken Heimatmarkt mit einer Förderung der notwendigen Produktion in Deutschland und einer digitalen Vernetzung bestehender Kapazitäten versorgungskritischer Medizinprodukte.
2. Investitionsfinanzierung sicherstellen, DRG-Zukunftskommission, Vergütungsmodelle modernisieren
- Die jahrelange Unterfinanzierung von Krankenhausinvestitionen muss beendet werden. Wir benötigen neue solide Finanzierungskonzepte – unabhängig von der Finanzierung durch die Länder.
- Moderne Medizintechnologie kann Ärzt:innen und beruflich Pflegende entlasten, da sie u.a. Arbeitsprozesse erleichtert, Ressourcen schont und Arbeitsrisiken wirksam vorbeugen kann. Auch Krankenhäuser müssen technisch auf die Zukunft vorbereitet werden. Hierzu gehören insbesondere Investitionen in die Digitalisierung sowie in die Ausstattung mit OP-, pflege- und behandlungs-unterstützender Robotik und Digitaltechnologie.
- Wir benötigen eine umfassende Reform der Krankenhausfinanzierung unter Berücksichtigung von qualitätsorientierten Versorgungsprozessen. Hierfür schlagen wir die Einsetzung einer DRG-Zukunftskommission unter Beteiligung der Medizintechnik-Branche vor.
- Wir sprechen uns für eine Ausweitung der Qualitätsverträge in den Krankenhäusern aus. Zudem benötigen wir ein wirksames gesetzliches Instrument für eine qualitätsdifferenzierte Vergütung in der Regelversorgung.
3. Innovative Medizintechnologien und Versorgungs-Know-how im ambulanten Bereich nutzen
- Durch moderne Medizintechnologien können stationäre Behandlungen zunehmend in den ambulanten Bereich verlagert werden. Hier benötigen wir adäquate Mechanismen, die den Besonderheiten innovativer Medizinprodukte Rechnung tragen und somit den zeitnahen Zugang zu einer zeitgemäßen medizintechnologischen Versorgung gewähren.
- Für eine starke ambulante Versorgung brauchen wir zukunftsfähige Konzepte und Strukturen, die die Stärken der ärztlichen und nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe effektiv einsetzen, die interprofessionelle Zusammenarbeit unterstützen, die Kompetenzen der Hilfsmittelversorger stärker nutzen und damit den zunehmend komplexen Versorgungsbedarfen gerecht werden.
4. Gesundheitsdatennutzung für forschende Unternehmen per Antragsrecht ermöglichen und Digitale Gesundheitsversorgung mit Digitalisierungsstrategie zielgerichtet voranbringen
- Eine Gesundheitsdatenstrategie sollte klare Regelungen enthalten, unter welchen Voraussetzungen forschende Gesundheitsunternehmen ein Antragsrecht auf Nutzung von Daten (z.B. des künftigen Forschungsdatenzentrums) erhalten, um schnell und passgenau Lösungen für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung entwickeln und liefern zu können. Wir brauchen zudem etablierte Datenstandards, um Daten für Forschungszwecke tatsächlich nutzen zu können.
- Die neue Bundesregierung sollte kurzfristig ein eHealth-Zielbild für die digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland entwickeln und mit Hilfe eines „Fahrplans“, einer Digitalisierungsstrategie inklusive definierter Meilensteine, umsetzen. Investitionen in Digitalisierung müssen nachhaltig sein und Zulassungs- und Erstattungsregelungen müssen sich an der „Natur“ digitaler Produkte orientieren.
5. Maßnahmen-Paket zur Senkung der Infektionsrate etablieren
- Die Infektionsprävention muss angesichts der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie endlich eine gesundheitspolitische Priorität bekommen. Die signifikante Vermeidung von behandlungsassoziierten (nosokomialen) Infektionen ist durch die konsequente Etablierung und Umsetzung von Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen unter Verwendung entsprechender Medizinprodukte in medizinischen Einrichtungen möglich und damit eine der Herausforderungen der Zukunft. Darüber hinaus müssen diese Maßnahmen adäquat finanziert bzw. erstattet werden.
Dr. Marc-Pierre Möll: „Deutschland braucht eine forschungsstarke, leistungsfähige, wirtschaftlich gesunde und international wettbewerbsfähige Medizintechnik-Branche. Wir bieten der nächsten Bundesregierung eine enge Zusammenarbeit an, um diese Ziele gemeinsam zu erreichen.“