31.07.2023 Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von »Verbandmitteln« und »sonstigen Produkten zur Wundbehandlung«
Bis zum 02.12.2024 ändert sich der Leistungsanspruch bei der Verordnung von künftigen »sonstigen Produkten zur Wundbehandlung« für die Versicherten gegenüber den Krankenkassen nichts.
Am 16.08.2019 ist das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV ) in Kraft getreten – und damit die Neuregelungen zur Verbandmitteldefinition. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 20.08.2020, eine Abgrenzung von »Verbandmitteln« zu »sonstigen Produkten zur Wundbehandlung« durch eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie vorgenommen. Der Beschluss ist am 02.12.2020 in Kraft getreten. Mehr lesen