31.07.2023 »Ampellisten« im Rahmen der ärztlichen Verordnung
Ampellisten haben einen informativen Charakter und übermitteln Empfehlungen.
Sie gewährleisten keine Garantie auf Regressfreiheit.
Ausschlaggebend ist die wirtschaftliche Verordnungsweise, für die das individuelle Versorgungserfordernis bedeutsam ist.
Weitere Informationen zur Verordnung von Verbandmitteln und künftigen Abgrenzung von zu »sonstigen Produkten zur Wundbehandlung« finden Sie auch unter diesem LinkExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab..