Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Wundversorgung Einzelverordnung von Verbandmitteln

Artikel24.07.2023

© AdobeStock @dispicture Gemäß § 31 Abs. 1 und 1a SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Verbandmitteln sowie auf sonstige Produkte zur Wundbehandlung. Diese gehören zu den Medizinprodukten, die den Patient:innen unmittelbar zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können.

Zu Verbandmitteln gehören:

  • klassische Verbandmittel, die bedecken und/oder aufsaugen, wie bspw. sterile und unsterile Verbandstoffe, Kompressionsbinden und Saugkompressen.
  • Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften, die eine Wunde feucht halten, Wundexsudat und Gerüche binden, ein Verkleben mit der Wunde verhindern (antiadhäsiv) bzw. atraumatisch wechselbar sind, reinigen oder antimikrobiell sind.
  • Verbandmittel, die charakterisiert sind durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung im menschlichen Körper.

Verordnung von Verbandmitteln:
Verbandmittel sind

  • zu Lasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig
  • können produktbezogen unter Angabe der PZN rezeptiert werden
  • in der Arztsoftware gelistet

Verbandmittel

  • können zu Lasten der GKV verordnet werden und unterliegen dabei dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 106b SGB V.
  • fallen unter die Arzneimittel-/Verbandmittel-Richtgrößen (Budget) und sind als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig. Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen KVen.
  • unterliegen nicht der Substitution (Aut-idem-Regelung) und auch nicht der Importquote.
  • Die Verordnung erfolgt auf dem Muster 16 – Formular.

Gemäß § 31 Abs. 1a SGB V werden Wundversorgungsprodukte durch der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage Va) des Gemeinsamen Bundesausschusses in drei Kategorien unterschieden:

Teil 1
Produktgruppe zu Binden, Kompressen, Pflastern, Tupern, Watte, sogenannte eineindeutige Verbandmittel

Zu dieser Kategorie gehören klassische Verbandmittel, die bedecken und/oder aufsaugen, wie bspw. sterile und unsterile Verbandstoffe, Kompressionsbinden und Saugkompressen.

Teil 2
Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften

Auch als Verbandmittel verordnungsfähig sind »Produkte ohne pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweise im menschlichen Körper, [die eine Wunde]

  1. feucht halten,
  2. Wundexsudat binden,
  3. Gerüche binden,
  4. ein Verkleben mit der Wunde verhindern (antiadhäsiv) beziehungsweise atraumatisch wechselbar sind,
  5. reinigen oder
  6. antimikrobiell sind.«

Teil 3
Sonstige Produkte zur Wundbehandlung

Diese Verbandmittel gehören zu den Wundversorgungsprodukten und sind charakterisiert durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung im menschlichen Körper, weshalb der Haupteffekt nicht mehr auf den Funktionen eines Verbandmittels (Bedecken, Aufsaugen, Stabilisieren, Immobilisieren, Komprimieren) beruht.
Diese sonstigen Produkte zur Wundbehandlung sind ebenso verordnungsfähig und über die GKV abrechenbar.

vgl. § 31 Abs. 1a SGB V§ 106b SGB VExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.
vgl. Arzneimittel-Richtlinie des G-BAExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.
vgl. Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie des G-BAExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Wundversorgung
    Höhere Kostenpauschalen für Vakuumversiegelung bei Wunden

    Die Kostenpauschalen für die Verbrauchsmaterialien zur Vakuumversiegelungs-Therapie von Wunden werden zum 1. April 2025 erhöht. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Hintergrund seien aktuelle Marktpreisentwicklungen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt Online.

    Artikel31.03.2025

    Mehr lesen
  • Wundversorgung
    „Deutschland braucht eine Nationale Wundstrategie“

    Der BVMed fordert eine „Nationale Wundstrategie“. Denn mehr als eine Million Menschen leiden in Deutschland an chronischen Wunden – und viele werden nicht ausreichend versorgt. Mit einer Wundstrategie sollen verbindliche Versorgungspfade festgelegt, eine frühzeitige Diagnostik sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit sichergestellt und digitale Lösungen vorangetrieben werden.

    Pressemeldung10.03.2025

    Mehr lesen
  • Wundversorgung
    10. BVMed-Wunddialog: Nationale Wundstrategie als Lösungsansatz

    Die Diagnose und Therapie chronischer Wunden erfolgt in Deutschland oft zu spät, was die Lebensqualität der Betroffenen erheblich einschränkt. Ein Grund dafür ist die mangelnde spezialisierte Versorgung. Hürden und Lösungsansätze diskutierten Expert:innen auf dem 10. Wunddialog „Perspektiven der spezialisierten Wundversorgung“ des BVMed.

    Pressemeldung05.03.2025

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Online-Seminar
    Fachhandel für Medizinprodukte

    Dem Fachhandel kommt eine besondere Bedeutung in der Gesundheitsversorgung zu. Mit Produkten und Dienstleistungen stellt er die Versorgungsfähigkeit seiner Versorgungspartner sicher. Der Rechtsrahmen, in dem sich der Fachhandel bewegt, ergibt sich dabei hauptsächlich aus der Medical Device Regulation (MDR). Die Dichte und Komplexität der Vorgaben stellt eine enorme Herausforderung für die...

    Seminardigital
    21.05.2025 10:00 Uhr - 22.05.2025 15:00 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Fach- und Großhandel

    Zur Veranstaltung: Fachhandel für Medizinprodukte

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen