Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Verbandmittel-Definition GSAV verschärft Probleme bei chronischer Wundversorgung Möll: "Die in der Praxis bewährte Verbandmittel-Definition darf nicht eingeschränkt werden"

ArtikelBerlin, 26.04.2019

Gastbeitrag von Dr. Marc-Pierre Möll, Geschäftsführer des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed), für den Observer GesundheitExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.:

© BVMed / René Staebler In Deutschland sind mehr als 2,7 Millionen Menschen auf eine Versorgung mit bislang erstattungsfähigen Verbandmitteln angewiesen. Davon leiden rund 900.000 Menschen an chronischen Wunden. Sie sind auf die Versorgung mit hoch modernen Verbandmitteln angewiesen. In den vergangenen Jahren gab es Unklarheiten darüber, welche Wundversorgungsprodukte als Verbandmittel gelten und damit erstattungsfähig sind. Das aktuell diskutierte Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) soll durch eine Definition des Verbandmittel-Begriffes Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen.

Der derzeitige Gesetzestext stellt allerdings einen unverständlichen Rückschritt dar. Verbandmittel, die pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweisen haben, sollen laut dem geplanten Gesetzestext für § 31 Absatz 1a Satz 2 SGB V nicht mehr unter die Verbandmitteldefinition fallen. Diese erhebliche Einschränkung widerspricht der ursprünglichen Zielsetzung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG), die Verbandmittelversorgung eindeutig und mit positiven Folgen für die Wundpatienten in Deutschland zu regeln. Es wird weder eine Rechtssicherheit noch eine eindeutige Abgrenzungsgrundlage für Verbandmittel geschaffen. Vielmehr würde die jetzige Fassung zu einer unzureichenden Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden führen.

Der BVMed warnt deshalb vor einer pauschalen Einschränkung bei der Verbandmittel-Definition. Verbandmittel, die pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweisen haben und sich in der Praxis bewährt haben, müssen weiterhin unter die Verbandmitteldefinition fallen. Ansonsten droht – und darauf hat auch die Initiative Chronische Wunden (ICW) mit Nachdruck hingewiesen – eine deutlich schlechtere Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden.

Von den derzeit rund 8.000 erstattungsfähigen Verbandmitteln würden mit der der aktuell noch im Gesetzentwurf geplanten Fassung der Verbandmitteldefinition bis zu 3.000 Verbandmittel aus der GKV-Patientenversorgung fallen. Das ist völlig unverhältnismäßig und gefährdet die Patientensicherheit. Die Vielfalt der modernen Verbandmittel besteht gerade deshalb, weil es viele unterschiedliche Wunden gibt und jeder Patient eine auf ihn und seine Bedürfnisse angepasste medizinisch notwendige Versorgung benötigt. Fällt mehr als ein Drittel der Produkte aus der Erstattung, ist insbesondere für Patienten, die sich diese für die Therapie notwendigen Produkte finanziell nicht selbst leisten können, mit einer erheblichen Verschlechterung ihrer Versorgungssituation zu rechnen. Das kann nicht politischer Wille sein.

Bei vielen Verbandmitteln besteht der Wirkmechanismus in den "ergänzenden Eigenschaften", die die wundheilende Wirkung auslöst. Mit der Ausgrenzung der pharmakologischen oder metabolischen Wirksamkeit fallen insbesondere Verbandmittel aus der Versorgung, die bei infizierten, mit multiresistenten Keimen belegten Wunden zum Einsatz kommen. Damit besteht die Gefahr, dass in der Versorgung der Wunden auf Antibiotika zurückgegriffen wird, was wiederum die Entwicklung von resistenten Keimen fördert.

Die Anwendung von Antibiotika widerspricht dem medizinischen Grundsatz, eine infizierte Wunde mit einer lokalen antimikrobiellen Therapie zu behandeln, um Antibiotika-Resistenzen zu vermeiden. Die Antibiotika-Behandlung widerspricht auch dem Ziel der deutschen Politik, den Verbrauch von Antibiotika deutlich zu senken – etwa mit dem "10-Punkte Plan zur Bekämpfung resistenter Erreger" des Bundesgesundheitsministeriums und der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART). Anders als Antibiotika, führen antimikrobielle Wundverbände nicht zu Resistenzen und sind neben anderen keimreduzierenden Alternativen im Infektionsmanagement Standard für eine lokal begrenzte, hochwirksame sowie schnelle Therapie auch bei resistenten Stämmen.

Käme das Gesetz so, wie es jetzt steht, würden Behandlungsalternativen schlicht wegfallen. In der Konsequenz wären vermehrte stationäre Behandlungen von Menschen mit akuten oder chronischen Wunden zu befürchten.

Der Gesetzentwurf muss nachgebessert werden. Andernfalls droht ein erheblicher Versorgungsrückschritt. Eine zeitgemäße, phasengerechte und medizinisch notwendige Wundversorgung auf dem aktuellen technisch-wissenschaftlichen Stand könnte nicht länger gewährleistet werden. Um Versorgungssicherheit für Wundpatienten zu schaffen und eine Versorgungslücke zu verhindern, müssen wir bei der in der Praxis bewährten Verbandmittel-Definition bleiben. Jetzt sind die Parlamentarier gefordert, schlimmeres zu verhindern. Die spezielle Versorgung von chronischen Wundpatienten muss als gesundheitspolitische Aufgabe im SGB V verankert bleiben.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Verbandmittel
    Appell an Merz und Mützenich: „Wir brauchen eine gesetzliche Fristverlängerung, um die Wundversorgung sicherzustellen“

    Der BVMed wendet sich beim Thema Wundversorgung an die Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz und Rolf Mützenich. Der Appell: Bei den Verhandlungen zu den letzten Beschlüssen des Bundestages muss die Verlängerung der Übergangsfrist für Wundversorgungs-Studien aufgenommen werden. Eine Fristverlängerung um 18 Monaten sei vor dem Ampel-Aus bereits parteiübergreifend konsentiert worden.

    Pressemeldung13.12.2024

    Mehr lesen
  • Positionspapier
    Bundestagswahl 2025: 10 Punkte aus MedTech-Sicht

    Um die Rahmenbedingungen für die MedTech-Branche zu stärken, Innovationen zu fördern und die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten, fasst der BVMed in einem Positionspapier zur Bundestagswahl 2025 einen 10-Punkte-Plan zusammen. Unsere Kernforderung an die neue Bundesregierung: eine eigenständige MedTech-Strategie mit einem ressortübergreifend abgestimmten Maßnahmenplan. Auf dieser Seite finden Sie das gesamte Positionspapier zum Durchlesen und Herunterladen.

    Artikel11.12.2024

    Mehr lesen
  • Verbandmittel
    Lauterbach empfiehlt Fristverlängerung zur Wundversorgung bis 2. März 2025

    Der BVMed unterstützt die Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die bisher gültigen erstattungsrechtliche Regeln zur Verbandmitteldefinition bis zum 2. März 2025 zu verlängern. Die aktuell geltende Frist lief am 2. Dezember 2024 aus. Lauterbach wendete sich mit seiner Empfehlung in einem Schreiben vom 29. November 2024 an GKV-SV, KBV und DAV. Dr. Marc-Pierre Möll: „Es ist gut, dass sich Minister Karl Lauterbach der Sache persönlich annimmt. Durch die empfohlene Fristverlängerung könnten wir Versorgungslücken für chronisch kranke Patient:innen mit Wunden schließen und damit erhebliche gesundheitliche Folgen für Betroffene vermeiden“.

    Pressemeldung02.12.2024

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Online-Seminar
    GKV-Kompaktseminar | Ambulant

    Die Erstattung von Medizinprodukten ist in erster Linie davon abhängig, ob sie im ambulanten oder im stationären Bereich eingesetzt werden. Um erfolgreich zu agieren, bedarf es daher spezieller Kenntnisse in den jeweiligen Einsatzgebieten. Notwendige Voraussetzungen dafür sind die Erläuterung und das Verständnis der im GKV-System verbreiteten Fachtermini.

    Seminardigital
    20.02.2025 10:00 - 14:30 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Marktzugang und Erstattung

    Zur Veranstaltung: GKV-Kompakt | Ambulant
  • Webinar
    Sprechstundenbedarf | Grundlagen bis Abrechnung

    Der Bereich des Sprechstundenbedarfs (SSB) als Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist bis heute ohne ausdrückliche Verankerung im SGB V. Daraus ergeben sich eine Vielzahl von Fragen und Herausforderungen: Wie sieht der Regelungsrahmen für den Vertrieb und den Bezug von Sprechstundenbedarf aus? Welche Verantwortlichkeiten obliegen Hersteller, Handel und...

    Seminardigital
    18.03.2025 10:00 - 13:30 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Marktzugang und Erstattung

    Zur Veranstaltung: Sprechstundenbedarf
  • Online-Seminar
    Fachhandel für Medizinprodukte

    Dem Fachhandel kommt eine besondere Bedeutung in der Gesundheitsversorgung zu. Mit Produkten und Dienstleistungen stellt er die Versorgungsfähigkeit seiner Versorgungspartner sicher. Der Rechtsrahmen, in dem sich der Fachhandel bewegt, ergibt sich dabei hauptsächlich aus der Medical Device Regulation (MDR). Die Dichte und Komplexität der Vorgaben stellt eine enorme Herausforderung für die...

    Seminardigital
    21.05.2025 10:00 Uhr - 22.05.2025 15:00 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Fach- und Großhandel

    Zur Veranstaltung: Fachhandel für Medizinprodukte

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen