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Wundversorgung
Factsheet zur Verbandmittel-Erstattung

Unser aktuelles Factsheet klärt auf: Die Verordnung von „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ ändert sich bis zum 2. Dezember 2024 nicht. Sie werden in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie bisher erstattet.

01.12.2023

Jetzt herunterladen von: BVMed-Factsheet zur Wundversorgung 2024 / Keine Änderungen bei „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ bis Dezember 2024
Einsatz von Superabsorber in der Wundversorgung
  • Positionspapier
    Bundestagswahl 2025: Prävention, Früherkennung und Versorgung bei Volkskrankheiten verbessern

    Wir benötigen bessere Versorgungskonzepte für Volkskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Adipositas und Krebs. Denn wir sind in der Versorgung in Deutschland leider nur Mittelmaß. Verbesserte Prävention, Früherkennung und Behandlung sind dringend notwendig, um die Krankheits- und Todeszahlen signifikant zu reduzieren.

    Artikel14.02.2025

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  • Wundversorgung
    Bundestag beschließt Fristverlängerung zur Wundversorgung bis 2. Dezember 2025

    Der BVMed begrüßt Beschluss des Bundestags, im Rahmen des Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetzes (GVSG) die Übergangsfrist für Wundversorgungs-Studien zu verlängern. Damit sind die sogenannten „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ noch bis zum 2. Dezember 2025 in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig. „Mit der gesetzlichen Fristverlängerung entsteht Klarheit bei den Versorgenden, Apotheken sowie Krankenkassen zum Thema Wundversorgung. Vor allem ist damit aber die Versorgungslücke bei Menschen mit chronischen Wunden geschlossen und die ärztliche Therapiefreiheit gesichert“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

    Pressemeldung31.01.2025

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  • Verbandmittel
    Appell an Merz und Mützenich: „Wir brauchen eine gesetzliche Fristverlängerung, um die Wundversorgung sicherzustellen“

    Der BVMed wendet sich beim Thema Wundversorgung an die Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz und Rolf Mützenich. Der Appell: Bei den Verhandlungen zu den letzten Beschlüssen des Bundestages muss die Verlängerung der Übergangsfrist für Wundversorgungs-Studien aufgenommen werden. Eine Fristverlängerung um 18 Monaten sei vor dem Ampel-Aus bereits parteiübergreifend konsentiert worden.

    Pressemeldung13.12.2024

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  • Wundversorgung
    Wundversorgung

    Die GKV-Erstattung der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ ist am 2. Dezember 2024 ausgelaufen. Der BVMed appelliert an die Gesundheitspolitik, trotz des Koalitionsbruchs Lösungen zu finden, um die bereits parteiübergreifend konsentierte Verlängerung der Übergangsfrist für Wundversorgungs-Studien umzusetzen.

    Infografik12.12.2024

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  • Webinar
    Sprechstundenbedarf | Grundlagen bis Abrechnung

    Der Bereich des Sprechstundenbedarfs (SSB) als Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist bis heute ohne ausdrückliche Verankerung im SGB V. Daraus ergeben sich eine Vielzahl von Fragen und Herausforderungen: Wie sieht der Regelungsrahmen für den Vertrieb und den Bezug von Sprechstundenbedarf aus? Welche Verantwortlichkeiten obliegen Hersteller, Handel und...

    Seminardigital
    18.03.2025 10:00 - 13:30 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Marktzugang und Erstattung

    Zur Veranstaltung: Sprechstundenbedarf
  • Positionspapier
    Bundestagswahl 2025: 10 Punkte aus MedTech-Sicht

    Um die Rahmenbedingungen für die MedTech-Branche zu stärken, Innovationen zu fördern und die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten, fasst der BVMed in einem Positionspapier zur Bundestagswahl 2025 einen 10-Punkte-Plan zusammen. Unsere Kernforderung an die neue Bundesregierung: eine eigenständige MedTech-Strategie mit einem ressortübergreifend abgestimmten Maßnahmenplan. Auf dieser Seite finden Sie das gesamte Positionspapier zum Durchlesen und Herunterladen.

    Artikel11.12.2024

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  • Verbandmittel
    Lauterbach empfiehlt Fristverlängerung zur Wundversorgung bis 2. März 2025

    Der BVMed unterstützt die Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die bisher gültigen erstattungsrechtliche Regeln zur Verbandmitteldefinition bis zum 2. März 2025 zu verlängern. Die aktuell geltende Frist lief am 2. Dezember 2024 aus. Lauterbach wendete sich mit seiner Empfehlung in einem Schreiben vom 29. November 2024 an GKV-SV, KBV und DAV. Dr. Marc-Pierre Möll: „Es ist gut, dass sich Minister Karl Lauterbach der Sache persönlich annimmt. Durch die empfohlene Fristverlängerung könnten wir Versorgungslücken für chronisch kranke Patient:innen mit Wunden schließen und damit erhebliche gesundheitliche Folgen für Betroffene vermeiden“.

    Pressemeldung02.12.2024

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  • Verbandmittel
    Ampel-Aus: Fehlende gesetzliche Fristverlängerung zu Wundversorgung muss auf die Prioritätenliste

    Der BVMed appelliert an die Gesundheitspolitik, trotz des Koalitionsbruchs Lösungen zu finden, um die bereits parteiübergreifend konsentierte Verlängerung der Übergangsfrist für Wundversorgungs-Studien umzusetzen. Die aktuell geltende Frist läuft am 2. Dezember 2024 aus. Ohne eine Fristverlängerung drohen erhebliche negative Auswirkungen auf die Versorgung der Menschen mit chronischen Wunden.

    Pressemeldung11.11.2024

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  • Wundversorgung
    Diabetes-Experte Prof. Lobmann beim BVMed: Versorgungsqualität durch Klinikreform gefährdet

    Die Krankenhausreform gefährdet in ihrer aktuellen Form die Qualität der Versorgung von Diabetes-Patient:innen – und damit einhergehend auch deren Wundversorgung. „Wir brauchen eine Reform der Gesundheitsstrukturen, aber die Versorgungsqualität muss erhalten bleiben“, sagte Diabetes-Experte Prof. Dr. Ralf Lobmann vom Klinikum Stuttgart auf dem Dialogforum „Eine Stunde Wunde“ des BVMed.

    Pressemeldung26.09.2024

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