- Positionspapier Bundestagswahl 2025 Ambulante Versorgung stärken
Medizintechnologien sind unentbehrlich für die Gesundheitsversorgung der Menschen und eine Schlüsselindustrie für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland – es geht #NurMitMedTech. Um die Rahmenbedingungen für die MedTech-Branche zu stärken, Innovationen zu fördern und die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten, fasst der BVMed in 10 Themenbereichen Forderungen zur Bundestagswahl 2025 zusammen. Dieser Artikel legt einen Schwerpunkt auf den dritten Themenbereich: Ambulante Versorgung stärken. Alle Forderungen im Übersichtsartikel.
Artikel14.02.2025
Bedeutung der Branche
Die ambulante Versorgung steht vor großen Herausforderungen durch die demografische Entwicklung, die Zunahme chronischer Erkrankungen, die steigende Anzahl alleinlebender Menschen, den Fachkräftemangel in allen Bereichen sowie eine zunehmende Verschiebung von stationärer in ambulante Versorgungsstrukturen.
Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger erbringen die Versorgung der Patienten oft in der Häuslichkeit und tragen dazu bei, stationäre Strukturen zu entlasten und somit die Ambulantisierung zu ermöglichen. Um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung mit immer weniger Fachkräften sicherzustellen, benötigen wir: Eine Stärkung dieser ambulanten Strukturen, eine bessere Vernetzung der Versorger und effizientere Versorgungsprozesse.
Medizintechnischer Fortschritt macht immer mehr ambulante Operationen und ambulante Leistungserbringung möglich. Das international übliche Niveau von ambulanten Eingriffen ist allerdings noch lange nicht erreicht.
Unsere Forderungen:
- Wir müssen die ambulante Durchführung von Versorgungen attraktiver gestalten, um die Grundidee „ambulant vor stationär“ endlich mit Leben zu füllen. Dazu gehört auch, interdisziplinäre Strukturen aufzubauen und Sektorengrenzen zu überwinden. Wir benötigen zudem eine Erweiterung von Vertragsmöglichkeiten und eine ausreichende Vergütung ambulanter Eingriffe.
- Wir müssen gute Rahmenbedingungen für eine funktionierende Ambulantisierung der Versorgung etablieren. Hierzu gehören insbesondere die Qualitätssicherung bei der Transformation der Leistungen sowie stabile ambulante Versorgungsstrukturen.
- Wir müssen alle verfügbaren qualifizierten Personen in die ambulanten Versorgungsstrukturen einbinden.
- Wir setzen uns für den Abbau von Bürokratie und Verwaltungsaufwänden in der GKV-Versorgung ein. Beispielsweise durch einen Rahmenvertrag mit administrativen Erleichterungen und Vereinheitlichungen.
- Wir sind für die Anwendung des Prinzips „Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt“ (analog zu § 137c SGB V) im ambulanten Bereich. Das ist erforderlich, um eine adäquate, transparente Abbildung und sachgerechte Kalkulation der medizinischen Sachkosten mit einer Übergangsphase sowie einen nahtlosen Übergang vollstationärer Verfahren in die Hybrid-DRGs und ambulanten Operationen (AOPs) für alle Leistungserbringer zu ermöglichen.
- Wir fordern, Sachkosten im vollstationären Setting für Kurzlieger sachgerechter abzubilden.