HWG
Für die Bewerbung von Gesundheitsprodukten und -dienstleistungen gibt es seit 1965 das „Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens“ – das sogenannte Heilmittelwerbegesetz, kurz: HWG. Das Gesetz gilt auch für Medizinprodukte. Um die rechtlichen Möglichkeiten von Kommunikation und Werbung für Medizinprodukte zu beurteilen, muss zunächst beachtet werden, an welche Zielgruppe sich die Kommunikationsmaßnahme richtet. Rechtlich muss zwischen „Fachkreise“ und „Laienpublikum“ unterschieden werden. Kommunikationsmaßnahmen, die sich an das „Laienpublikum“ richten, unterliegen mehreren Rechtsvorschriften, die beachtet werden müssen. Der BVMed hat zur Thematik ein eLearning-Tool sowie einen Praxisleitfaden „Kommunikation und Werbung mit Medizinprodukten: Was ist erlaubt, was ist verboten?“ entwickelt.