- Pflege Deutscher Pflegerat: Lösung der Pflegekrise benötigt weit mehr als 350.000 Pflegekräfte innerhalb der nächsten zehn Jahre
ArtikelBerlin, 30.01.2024
Die Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes, dass bis zum Jahr 2049 zwischen 280.000 und 690.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt werden, berücksichtig nach Ansicht von Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), nicht die bereits heute fehlenden 115.000 Vollzeitstellen in der vollstationären Langzeitpflege. Es sei daher unerlässlich, den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Dabei komme den Eckpunkten des Pflegekompetenzgesetzes eine entscheidende Bedeutung zu.
Laut einer aktuellen Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes werden bis zum Jahr 2049 zwischen 280.000 und 690.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt, verglichen mit dem Stand von 2019, als es 1,62 Millionen Pflegekräfte gegeben habe.
Zur Meldung des Statistischen Bundesamtes betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Angesichts der hohen Altersstruktur der beruflich Pflegenden werden bereits im Jahr 2034 voraussichtlich 350.000 Pflegekräfte fehlen. Diese Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes berücksichtigt unter anderem jedoch nicht die bereits heute fehlenden 115.000 Vollzeitstellen in der vollstationären Langzeitpflege aus dem Projekt zur wissenschaftlichen Bemessung des Personalbedarfs.
Dies verdeutlicht das Dilemma der Pflege und die dringende Notwendigkeit schneller und nachhaltiger Lösungen. Die pflegerische Versorgung ist bereits heute vielerorts nicht mehr gewährleistet. Dies stellt ein gravierendes gesellschaftliches Problem dar, das unsere Demokratie gefährdet.
Es ist daher unerlässlich, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Dabei kommt den Eckpunkten des Pflegekompetenzgesetzes eine entscheidende Bedeutung zu. Diese Chance muss entschieden genutzt werden.
Die Neuordnung der Kompetenzen im Gesundheitswesen wird viele Strukturen vereinfachen, somit zu einer Entlastung der Profession und zu einer besseren Versorgung führen. Mit dem Gesetz geht mehr Verantwortung einher, begleitet mit einer Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs. Es wird damit zu einem Magnet für mehr Mitarbeiter*innen werden.
Neben der Stärkung der Berufsautonomie müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, insbesondere in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, die Selbstverwaltungsstrukturen und die Bildung im Pflegebereich. Es müssen alle Möglichkeiten und Verbesserungen genutzt werden, um die Rückkehr in den Beruf zu erleichtern, die Teilzeitbeschäftigung zu erhöhen, die Fachkräfteeinwanderung zu erleichtern, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz voranzutreiben, die Angehörigen- und Nachbarschaftspflege zu verbessern, das gesellschaftliche Ehrenamt und die Prävention auszubauen.
Es bedarf Änderungen in allen Versorgungsstrukturen, um die Sektorengrenzen aufzulösen, sowie einer drastischen Vereinfachung der Gesetze und Prüfstrukturen auf die zentralen Themen. Bürokratische Belastungen müssen durch den Gesetzgeber wie aber auch in den Einrichtungen selbst reduziert werden.
Wir benötigen ein umfassendes gesellschaftliches Bewusstsein für unsere eigene Verantwortung für die Pflege unserer Mitmenschen. Dies in allen Altersgruppen, beginnend in den Grundschulen und über den Renteneintritt hinaus. Allein die beruflich Pflegenden werden die pflegerische Versorgung nicht sicherstellen können. Das gesamte System der Pflege hat bereits heute seine Kapazitätsgrenze überschritten.“