Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Erprobungsregelung Ein neues Instrument für den G-BA

Artikel08.02.2014

Bild vergrößernFür die Einführung und Erstattung von innovativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der GKV gibt es unterschiedliche Wege.

  • Im Krankenhausbereich gilt das Prinzip der Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt, d.h. die Einführung und Finanzierung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden können ohne vorherige Anerkennung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfolgen.
  • Im ambulanten Bereich gilt das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, d.h. die Aufnahme in den Leistungskatalog erfolgt erst nach positiver Entscheidung durch den GBA.

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz 2012 sind gesetzliche Neuregelungen auch für den Medizinproduktebereich geschaffen worden. Die wichtigste Änderung für die MedTech-Unternehmen ist die neue Erprobungsregelung von Medizinprodukte-Innovationen. Ziel ist es, den Zugang zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) mit Medizinprodukten zu verbessern.

Bisher konnte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine neue Methode nur annehmen oder - wenn der Nutzen nicht ausreichend belegt - ausschließen. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz erhält der G-BA nun ein Instrument, um den Nutzennachweis in der Versorgung herbeizuführen. Wenn der Nutzen der neuen Methode nicht hinreichend belegt ist, aber ein Potenzial zu einer erforderlichen Behandlungsalternative vorliegt, kann der G-BA für die Erprobung dieser Methode ein unabhängiges wissenschaftliches Institut mit der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation beauftragen.

Dabei können neben Krankenhäusern auch Vertragsärzte beteiligt werden, wenn die Leistung ambulant erbringbar ist. Den Erprobungsantrag kann auch der Hersteller stellen, wenn das Medizinprodukt wesentlicher Bestandteil einer neuen Methode ist. Der G-BA muss über einen solchen Antrag innerhalb von drei Monaten entscheiden. In dem Antrag sind konkrete Angaben über den Antragsteller, das Medizinprodukt, die Behandlungsmethode, bisherige Ergebnisse zum medizinischen Nutzen sowie Eckpunkte der geplanten Erprobungsstudie zu machen. Vorab dazu gibt es die neue Möglichkeit der Beratung durch den G-BA zu dieser Fragestellung.

Die Studiendurchführung soll durch unabhängige Institutionen im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfolgen.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Nutzenbewertung
    Medizintechnik-Methodenbewertung | Über 400 Verfahren in der BVMed-Datenbank „BVData“ abgebildet

    Die Anforderungen an die sichere und leistungsfähige Behandlung von Patient:innen mit Medizinprodukten wachsen stetig. Mit geeigneten Datenquellen können wichtige Erkenntnisse aus dem Versorgungsalltag gewonnen werden, um die Behandlungsqualität zu verbessern. Ein wichtiges Instrument für Medizintechnik-Hersteller, um den Nutzen von Medizinprodukten zu belegen, sind Verfahren der...

    Pressemeldung27.01.2023

    Mehr lesen
  • Nutzenbewertung
    MedTech-Nutzenbewertung | BVMed startet Bewertungsverfahren-Datenbank „BVData“

    Die BVMed-Datenbank „BVData“ wird neben den G-BA-Dokumenten auch alle vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bereitgestellten Daten zu veröffentlichten Verfahren und deren Abläufen aufbereiten – von der Eröffnung des Verfahrens bis zur abschließenden Bewertung. Dokumente, die der BVMed exklusiv im Stellungnahmeverfahren erhalten hat, werden...

    Pressemeldung04.04.2022

    Mehr lesen
  • Erprobungsregelung
    BVMed-Webinar zu den neuen Regeln für NUB-Verfahren und Erprobungsstudien am 14. Oktober 2020

    Die Experten sind Prof. Dr. Michael Wilke von der Medical School Hamburg, Markus Rathmayer von inspiring-health sowie Rechtsanwalt Dr. Cord Willhöft von der Kanzlei Fieldfisher. Das Webinar ist das dritte und letzte Webinar der Serie „Market Access während und nach der Corona Krise 2020“. Anhand realer Projekte werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie langfristige Themen im Bereich...

    Pressemeldung09.09.2020

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Online-Seminar
    MDR Online-Seminar | Normung in der Medizintechnologie

    Die Normung hat eine hohe Bedeutung in der Entstehung und Zulassung von Medizinprodukten. Gemeinsam geben wir mit den Experten der DIN einen Einblick in die Arbeit der Normung, gehen der Frage nach wie Unternehmen sich an der Normung beteiligen können und welchen Einflüssen sowie Entwicklungen die Normung im Bereich Medizintechnologie in Gegenwart und Zukunft unterliegt.

    Seminardigital
    26.11.2024 09:00 - 11:00 Uhr
    organizer: BVMed
    Schwerpunkt: Regulatorisches

    Zur Veranstaltung: Normung in der Medizintechnologie
  • Konferenz
    Hygieneforum 2024

    Das BVMed-Hygieneforum widmet sich auch dieses Jahr wieder zentralen Herausforderungen der Infektionsprävention in der stationären wie auch ambulanten Versorgung. Fachexpert:innen tragen wichtige Themen vor, zu denen wir dann gemeinsam diskutieren wollen. Melden Sie sich noch heute an. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

    Konferenzhybrid
    Berlin, 12.12.2024 09:30 - 15:30 Uhr
    organizer: BVMed
    Schwerpunkt: Hygiene

    Zur Veranstaltung: BVMed-Hygieneforum 2024
  • Onlineseminar
    Webinar | Medizintechnik-Fertigung | Herausforderungen der Digitalisierung erfolgreich meistern

    Die Digitalisierung der Fertigung stellt insbesondere in der Medizintechnik- und Life-Sciences-Branche eine große Heraus-forderung dar. Trotz klarer Vorteile wie effizienteren Prozessen und der Aussicht auf bessere Produktqualität und Erfüllung regulatorischer Anforderungen, sehen sich viele Unternehmen mit komplexen Fragen konfrontiert: Wie gelingt der Einstieg? Welche Technologien sind relevant? Wie können gesetzliche Vorgaben effektiv umgesetzt werden? Und wie lassen sich typische Fallstricke vermeiden?

    Seminardigital
    31.01.2025 09:00 - 11:00 Uhr
    organizer: BVMed
    Schwerpunkt: Digitalisierung

    Zur Veranstaltung: Medizintechnik-Fertigung Herausforderungen der Digitalisierung erfolgreich meistern

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen