Lieferketten
Das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) begründet umfangreiche Sorgfaltspflichten zum Schutz von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen entlang der gesamtem Lieferkette. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das LkSG in Deutschland das auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte. Kleinere Unternehmen können indirekt über ihre Kundinnen und Kunden betroffen sein. Zur praktischen Umsetzung des LkSG in der MedTech-Branche bieten wir Handreichungen und ein Informationspapier mit Checklisten entwickelt. Der BVMed-Muster-Kodex Nachhaltigkeit bietet zudem Orientierung in Nachhaltigkeitsfragen sowie die Möglichkeit, das eigene Nachhaltigkeitsverständnis zu verdeutlichen. Die DKG hat diesen Kodex als geeignete Alternative für den Bereich des LkSG akzeptiert. Allen Unternehmen steht es frei, dieser Empfehlung zu folgen oder eigene gleichwertige Vereinbarungen zu treffen.