- Darmkrebsmonat Gemeinsamer Appell zur Darmkrebsvorsorge
ArtikelMünster/Dortmund, 28.02.2024
Zum Darmkrebsmonat März rufen die Ärztekammer (ÄKWL) und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe zusammen mit Krankenkassen dazu auf, die Angebote zur Darmkrebsvorsorge zu nutzen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt Online.
„Es ist nicht nur ärztliche Aufgabe zu heilen, sondern auch Krankheiten zu verhindern“, betonte der Kammerpräsident Hans-Albert Gehle. Es gelte, die Gesundheitskompetenz und das Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung zu stärken – deswegen seien Vorsorge und Prävention wichtige Themen, „über die man nicht oft genug in der Öffentlichkeit sprechen kann“, so der Kammerpräsident.
„Das Thema Vorsorge muss wieder stärker im Bewusstsein der Menschen verankert werden. Leichtsinnigkeit können wir uns schlicht nicht erlauben, denn Vorsorge kann Leben retten“, betonte Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KV.
Die gesetzlichen Krankenkassen laden ihre Versicherten im Alter von 50, 55, 60 und 65 Jahren zur Darmkrebsfrüherkennung ein. Zu dem Früherkennungsprogramm der gesetzlichen Krankenkassen gehören neben der Beratung der Okkultbluttest und die präventive Darmspiegelung.
„Männer haben ab einem Alter von 50 Jahren Anspruch auf eine Koloskopie, da sie ein höheres Risiko als Frauen haben, an Darmkrebs zu erkranken. Bei Frauen liegt die Altersgrenze für die Koloskopie bei 55 Jahren. Eine erneute Vorsorgeuntersuchung kann nach Ablauf von neun Kalenderjahren durchgeführt werden“, informiert die KV auf ihrer Webseite.
„Untersuchungen zeigen, dass durch frühzeitige Vorsorgeuntersuchungen das Risiko ernsthaft zu erkranken deutlich sinkt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dabei die Kosten für die Untersuchung“, erläuterte Dirk Ruiss, Leiter der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).
„Die Koloskopie ist eine Routineuntersuchung, die nicht schmerzhaft ist und Leben retten kann“, ergänzte Tom Ackermann, Vorsitzender des Vorstandes der AOK NordWest.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt Online vom 27. Februar 2024Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.