- Finanzen Orientierungswert für Krankenhauskosten 2021 beträgt 2,48 Prozent
ArtikelWiesbaden, 07.10.2021
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser veröffentlicht. Er gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Damit ist er eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich. Der Orientierungswert beträgt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2,48 Prozent. Zur Pressemittelung vom 30. September 2021 des Statistisches Bundesamts.Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht auf Grundlage des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Dabei handelt es sich um eine wichtige Kenngröße für die Selbstverwaltungspartner im deutschen Gesundheitswesen (gesetzliche Krankenkassen und Krankenhäuser). Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Damit ist er eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich. Für den Zeitraum des 2. Halbjahres 2020 und des 1. Halbjahres 2021 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (2. Halbjahr 2019/1. Halbjahr 2020) 2,48 Prozent. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 2,99 Prozent und für Sachkosten bei 1,64 Prozent.
Auf dieser Berechnungsgrundlage sind bei der Ermittlung des Teilorientierungswertes für Personalkosten die Veränderungen der Verdienste des Pflegepersonals der Krankenhäuser wie in den Vorjahren enthalten.
Im Rahmen eines mehrstufigen Vorgehens zur Weiterentwicklung des Orientierungswertes für Krankenhäuser wird ergänzend zum bisherigen Verfahren eine Gewichtung der Teilorientierungswerte ohne die Kosten des Pflegepersonals in allgemeinen Krankenhäusern zur Verfügung gestellt. Für den Zeitraum des 2. Halbjahres 2020 und des 1. Halbjahres 2021 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (2. Halbjahr 2019/1. Halbjahr 2020) auf dieser Basis 2,37 Prozent.
Hinweise des Statistischen Bundesamts
In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die Vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser. Informationen über die Datengrundlagen und die grundsätzliche Berechnungsweise des Orientierungswertes für Krankenhäuser können der Kurzfassung des Konzepts zur Wertermittlung entnommen werden. Eine ausführliche Darstellung der methodischen Grundlagen ist in der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“, Ausgabe September 2012, erschienen.