Kurz erklärt: Krankenhausreform Medizintechnik mitdenken und adäquat berücksichtigen
Eine Krankenhausreform ist notwendig – nur so kann die zukünftige Finanzierung der Gesundheitsversorgung gesichert werden. Das Ziel dabei: Die Patient:innenversorgung und Prozesse im Krankenhaus verbessern sowie Fehlanreize im System beseitigen. Die derzeit diskutierten Maßnahmen müssen dabei Medizintechnik mitdenken und adäquat berücksichtigen. Denn Medizinprodukte sind im Krankenhaus unentbehrlich: von der OP-Ausstattung über Implantate bis hin zum Krankenhausbett und Hygieneprodukte. MedTech sollte sehr viel stärker als Teil der Lösung für die Herausforderungen im Gesundheitswesen verstanden werden!
Medizinprodukte im Krankenhaus
Zusammengefasst: Forderungen für eine bessere Versorgung im Krankenhaus
- Patient:innenversorgung durch Vorhaltefinanzierung verbessern
- Leistungsgruppen für Planung und Vorhaltefinanzierung trennen
- Gleichgerichtete Finanzierung von Investitionen und Betriebskosten sicherstellen
- Krankenhausfinanzierung transparent und datengetrieben weiterentwickeln
Von der OP-Lampe und der Hygiene-Schutzausrüstung über das Skalpell und der künstlichen Hüfte bis hin zum Verbandmittel und dem Krankenhausbett – ohne Medizinprodukte wäre ein Krankenhaus sehr viel leerer. Und obwohl Medizintechnologien im Krankenhausalltag für die Gesundheitsversorgung zentral sind, spielen sie bei den Überlegungen zur Krankenhausreform bislang eine eher untergeordnete Rolle.
Vorhaltefinanzierung
Ein Kernbestandteil der geplanten Krankenhausreform soll die Einführung einer Vorhaltefinanzierung sein – dies würde auch Medizinprodukte betreffen. In der jetzigen Form führt sie jedoch nicht zu einer sachgerechten Finanzierung, sondern im Gegenteil zu Fehlentwicklungen. Beispielsweise zu einem eingeschränkten Zugang zu medizinisch notwendiger sachkosten-intensiver Medizin. Dabei erfordert gerade die Behandlung von komplexen Erkrankungen die Verwendung von hochwertigen Medizinprodukten. Um dies weiterhin zu ermöglichen, müssen diese bei der Vorhaltefinanzierung adäquat berücksichtigt werden.
Investitionsfinanzierung
Medizintechnik muss auch bei der Investitionsfinanzierung besser mitgedacht werden. Aktuell ist sie in den bisher geplanten Maßnahmen zur Konzentration von komplexen Leistungsgruppen unberücksichtigt. Dabei ist es zentral, dass für die einem Krankenhaus zugewiesenen Leistungsgruppen ausreichende Investitionsmittel für die räumliche und die medizintechnische Ausstattung bereitgestellt werden, um die vorgegebenen Qualitätskriterien erfüllen zu können.
MedTech-Forderungen
Um die Versorgung der Patient:innenen nicht zu gefährden und ihnen weiterhin im Rahmen der Versorgung notwendige Medizinprodukte zur Verfügung zu stellen, müssten bei der Krankenhausreform aus BVMed-Sicht folgende Voraussetzungen berücksichtigt werden:
Patientenversorgung durch Vorhaltefinanzierung verbessern und nicht durch Umverteilungseffekte gefährden
Die Vorhaltevergütung soll zunächst ohne Bezug zu tatsächlichen Vorhaltekosten mit einer normativen Absenkung der aG-DRG-Vergütung erfolgen. Dieses Vorgehen birgt die Gefahr, dass auch variable Sachmittel zukünftig zu 40-60 % fallunabhängig über die Vorhaltebudgets vergütet werden. Das verschärft den ökonomischen Anreiz, medizinisch notwendige Leistungen mit hohen variablen Sachkosten als Teil der Betriebskosten zu meiden und generell weniger Leistungen durchzuführen.
Leistungsgruppen für Planung und Vorhaltefinanzierung trennen
Die Verwendung identischer Leistungsgruppen für die Krankenhausplanung auf der einen Seite und für die leistungsunabhängige Vorhaltefinanzierung auf der anderen Seite führt zu einer Überfinanzierung weniger komplexer und einer Unterfinanzierung komplexer Leistungen. Das ist nicht gewollt und führt zu einem Anreiz, diese komplexeren Leistungen nicht mehr zu erbringen oder im Einzelfall auf ungeeignete, wenig sachkostenintensive Leistungen auszuweichen.
Gleichgerichtete Finanzierung von Investitionen und Betriebskosten sicherstellen
Die gleichgerichtete Finanzierung von Investitionen und Betriebskosten ist notwendig, um die Krankenhausversorgung für die Bevölkerung im Sinne der Daseinsvorsorge nachhaltig und innovationsoffen zu sichern. Basierend auf den aktuellen Rahmenbedingungen ist es nicht ohne weiteres möglich, die Infrastruktur und Ausstattung der Krankenhäuser für die Behandlung auch von ambulanten Patienten einzusetzen. Ohne gleichgerichtetes und abgestimmtes Zusammenspiel von Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung für die Gesamtheit der im Krankenhaus erbrachten Leistungen ist eine ökonomisch tragfähige stationäre oder auch sektorengleiche Leistungserbringung nicht möglich.
Krankenhausfinanzierung transparent und datengetrieben anpassen und weiterentwickeln
Ohne eine klare und auf Daten basierende Weiterentwicklung sind politische Anpassungen willkürlich und eine dynamische Anpassung des Leistungsgeschehens an den Bedarf nicht möglich. Die Einführung einer normativen Vorhaltefinanzierung führt beispielsweise, allein durch eine tarifbedingte Erhöhung der Pflegevergütung, zu einer proportionalen Reduzierung des übrigen Vorhaltefinanzierungsanteils.
Auswahl geeigneter diagnostischer und Behandlungsmethoden durch die Leistungserbringer anhand des Patientennutzens statt anhand betriebswirtschaftlicher Kriterien sicherstellen
Aktuell führt die Kombination aus pauschaler Betriebsmittelvergütung und fehlender/nicht ausreichender Investitionsvergütung dazu, dass Deutschland bei der Anwendung verschiedener innovativer Therapien hinter anderen europäischen Ländern zurückbleibt. Die Rahmenbedingungen sind so zu gestalten, dass der medizintechnische Fortschritt in geeigneter Weise zur Verbesserung der Ergebnisqualität genutzt werden kann.
Durch effektive Anreize die Versorgungsqualität positiv beeinflussen und die Verbesserung der Ergebnisqualität der medizinischen Leistung sicherstellen
Ohne gleichzeitige oder vorherige Implementierung eines Systems zur Validierung der Versorgungs- und der Ergebnisqualität lässt sich nicht beurteilen, ob es zu einer Verbesserung der Gesundheitsversorgung kommt. Auch das selektive Kontrahieren muss in bewährter Form weiterhin möglich sein.
Zeitplan für die Umsetzung den aktuellen und langfristigen Erfordernissen anpassen
Der Zeitplan der Krankenhausreform muss abgestuft und differenziert sowohl die aktuellen finanziellen Bedürfnisse der Krankenhäuser im Rahmen der Daseinsvorsorge als auch die langfristigen Anforderungen berücksichtigen. Die Einführung von vielen gleichzeitigen Anpassungen und Änderungen (leistungsunabhängige Vorhaltevergütung, veränderte Leistungsplanung, Abwertung der DRGs, Einführung von sektorengleicher Vergütung, Einführung von sektorübergreifenden Versorgern (ehem. Level-Ii-Krankenhäusern), etc.) wird zu zahlreichen Effekten führen, deren Ursachen nicht bestimmt werden können und die sich damit einer zielgerichteten Steuerung entziehen. Gleichzeitig benötigen viele Krankenhäuser akut finanzielle Unterstützung.
„Wir müssen Medizinprodukte sehr viel stärker als bisher als Teil der Lösung für die Herausforderungen im Gesundheitswesen verstehen, adäquat finanzieren, und die Erlöse verursachergerecht zuordnen sonst wird die Qualität der medizinischen Versorgung leiden.“
Dr. Marc-Pierre MöllBVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied