- Erstattung Krankenhausinvestitionen
Artikel14.06.2019
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie medizintechnologische Innovationen ermöglichen eine stetige Verbesserung der patientenorientierten Versorgung. Daher sind die Verfügbarkeit und der Einsatz moderner Medizintechnik in den Krankenhäusern für eine bedarfsgerechte Versorgung von großer Bedeutung, vor allem da der stationäre Sektor im Gesundheitswesen eine besondere Stellung einnimmt. Hierzulande werden vergleichsweise viele ärztliche Leistungen stationär erbracht, welche auch ambulant behandelt werden könnten. Zugleich sehen sich die Krankenhäuser aktuell mit einem starken Kostendruck konfrontiert. Ohne ausreichende Investitionen wie in fortschrittliche Medizintechnik wird die hervorragende medizinische Versorgung in Zukunft in Deutschland beeinträchtigt.
Die Finanzierung des Krankenhauswesens in Deutschland basiert auf zwei Säulen. Einerseits werden die laufenden Betriebskosten durch die Versichertengemeinschaft getragen. Die Preisgestaltung orientiert sich hierfür an Fallpauschalen, dem sogenannten Diagnose-Related-Group-System (kurz DRG-System). Im Jahr 2018 betrugen die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung 77,9 Mrd. EUR. Dies stellt den mit Abstand größten Einzelposten der GKV-Ausgaben dar und ist fast doppelt so hoch wie der Anteil für ambulante Leistungen. Anderseits wird die Bereitstellung der stationären Versorgung auch als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge wahrgenommen. Aus diesem Grund beteiligen sich die Länder durch die Übernahme der Investitionskosten mit Steuermitteln an der Krankenhausfinanzierung. Dieses duale System ist allerdings mit einer Reihe an Problemen behaftet.
Ein wesentlicher Punkt ist der kontinuierliche Rückzug der Länder bei der Bereitstellung finanzieller Ressourcen. Die Investitionskostenfinanzierung sollte die notwendigen baulichen Maßnahmen und die Wiederbeschaffung von Anlagegütern (bspw. Medizintechnik) decken. Allerdings sind die Fördermittel seit der Wiedervereinigung stark rückläufig: Im Jahr 1991 stellten die Länder noch 3,6 Mrd. EUR zur Verfügung. Dieser Wert ist im Jahr 2016 auf 2,8 Mrd. EUR abgesunken, was eine inflationsbereinigte Abnahme von rund 50 % darstellt. Besonders gravierend ist zudem die Verringerung der Fördermittel im Verhältnis zu den Gesamtausgaben im stationären Sektor von 9,7 % auf 3,2 % im selben Zeitraum. In der Folge müssen die Krankenhäuser einen Großteil der essenziellen Investitionen aus eigenen Mitteln übernehmen, oder immer öfters aussetzen und bis auf weiteres in die Zukunft verschieben. Diese Unterfinanzierung führt zu einem erheblichen Investitionsstau.
Der geschätzte Investitionsbedarf im Krankenhauswesen liegt pro Jahr nach Schätzungen bei mindestens 7 Mrd. EUR. Dieser Umstand wirkt sich auch negativ auf die Verfügbarkeit von fortschrittlichen Medizinprodukten im stationären Sektor aus. Dabei leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Erhöhung der Patienten- und Anwendersicherheit. Darüber hinaus hemmen die Investitionslücken den Transfer neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die Regelversorgung. Diese beschleunigen jedoch oft den Genesungsprozess, wodurch die Patienten schneller wieder in ihren Alltag zurückkehren können. Mehr Investitionen in Medizintechnik und -produkte haben dementsprechend einen erheblichen gesamtgesellschaftlichen Mehrwert.
Die Politik hat die anhaltenden Probleme im stationären Sektor erkannt und im Rahmen des im Jahr 2016 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) einen Strukturfond mit einem Finanzvolumen von einer Milliarde Euro eingerichtet. Diese Mittel sollen die Länder bei strukturverbessernden Vorhaben unterstützen. Die Große Koalition hatte letztes Jahr beschlossen, den Strukturfond mit Mitteln aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für weitere vier Jahre mit insgesamt zwei Milliarden Euro auszustatten. Die bereits umgesetzten oder angestoßenen Investitionsmaßnahmen dienen jedoch häufig in erster Linie der Umwandlung von Kliniken in andere Versorgungseinrichtungen, der Konzentration von Leistungen und der Schließung einzelner Abteilungen oder Häuser. Die Reduzierung des Überangebots an Krankenhäusern ist zwar ein erster Schritt, den Druck bei der Investitionsförderung zu senken, ist aber unzureichend, um den bereits entstandenen Investitionstau nachhaltig abzubauen.
In der politischen und gesellschaftlichen Diskussion um die Verbesserung der Versorgung im stationären Sektor tritt die Finanzierung von Sachkosten oft zugunsten anderer Debatten in den Hintergrund. Dabei schaffen fortschrittliche Medizinprodukte und der Transfer innovativer Lösungen die Grundlage für eine qualitativ hochwertige Behandlung der Patienten. Die Landespolitik kann ihren Gestaltungsspielraum im stationären Sektor nutzen, um die sachgerechte Vergütung von hochwertigen Produkten zu fördern. Eine Anhebung der Investitionskostenfinanzierung ist ein wichtiger Schritt dorthin.