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 - Krankenhaus Bundestag beschließt Klinikreform Ruft der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an?

Der Bundestag hat am 17. Oktober 2024 das Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz, kurz: KHVVG, beschlossen. Es ist die größte Krankenhausreform seit mehr als 20 Jahren. Mit der Reform sollen die Vergütungsstrukturen verändert und die Versorgung verbessert werden, heißt es in der Gesetzesbegründung. Der Bundesrat befasst sich am 22. November 2024 mit dem KHVVG. Noch ist offen, ob die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anrufen wird.

ArtikelBerlin, 17.10.2024

Das Ziel des Reformgesetzes ist nach Ansicht der Bundesregierung die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung, die Steigerung der Effizienz und eine Entbürokratisierung. Der BVMed unterstützt dieses Ziel, sieht die Umsetzung aber in zahlreichen Punkten kritisch.

Der BVMed setzt sich insbesondere für die sachgerechte Berücksichtigung der Medizintechnologien, die bedarfsgerechte Vorhaltekapazität und den Innovationszugang ein.

Die Kernpunkte des KHVVG aus MedTech-Sicht im Überblick:

  • Künftig sollen 60 Prozent der Betriebskosten über eine Vorhaltepauschale abgegolten werden. in einer Konvergenzphase ab 2027 soll ein fließender Übergang von den Fallpauschalen hin zu einer um eine Vorhaltevergütung ergänzte Finanzierungssystematik vollzogen werden. Die Mittel für die Vorhaltevergütung würden generiert, indem die Fallpauschalen abgesenkt werden.
  • Die Krankenhäuser erhalten die Vorhaltevergütung für Leistungsgruppen, die ihnen von der Planungsbehörde der jeweiligen Länder zugewiesen werden. Die insgesamt 65 Leistungsgruppen sind mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen verknüpft. So soll sichergestellt werden, dass Krankenhäuser ein bestimmtes Maß an technischer Ausstattung, qualifiziertes Personal und die erforderlichen Fachdisziplinen aufweisen. Festgelegt werden sollen die Leistungsgruppen und Qualitätskriterien durch eine zustimmungsbedürftige Rechtsverordnung.
  • Um strukturschwache Regionen zu unterstützen, ist der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung vorgesehen. Die Länder erhalten die Möglichkeit, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bestimmen mit stationären und erweiterten ambulanten Leistungen.
  • Um die Strukturreform der Krankenhäuser finanziell abzusichern, soll über einen Zeitraum von zehn Jahren (2026 bis 2035) ein Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden, jeweils zur Hälfte getragen von den Ländern und aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds des Bundes.
  • In den Änderungsanträgen, die durch die Koalition eingebracht wurden, werden weitere für die MedTech relevante Veränderungen vorgesehen, wie die nicht sachgerechte Anpassung der Aufwendungen für die Sachkosten in den Hybrid-DRGs.

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    Öffentliche Krankenhausträger, einschließlich der für sie handelnden Einkaufsgemeinschaften, müssen bei ihrer Beschaffungstätigkeit das Vergaberecht beachten. Der Vertrieb von Medizinprodukten folgt hier besonderen Regeln. Die Vergabeverfahren werden dabei zunehmend komplexer - und sollen künftig auch nachhaltiger ausgerichtet sein.

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