Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Pflege BARMER-Pflegereport 2023: Millionen Patient:innen leiden unter Versorgungsdefiziten BARMER-Pressemeldung vom 05. Dezember 2023

ArtikelBerlin, 05.12.2023

© AdobeStock @Halfpoint Bis zu 1,3 Millionen Krankenhausaufenthalte bei Pflegebedürftigen wären jährlich potenziell vermeidbar, wenn Patientinnen und Patienten besser versorgt würden. Dafür müsste allerdings ihr individueller pflegerischer und medizinischer Bedarf stärker berücksichtigt werden. Das interpretiert die BABRMER aus ihrem Pflegereport 2023. „Insbesondere chronisch Kranke und Pflegebedürftige werden oft weder ambulant noch stationär bestmöglich versorgt. Um das zu ändern, brauchen wir dringend neue, effizientere Versorgungsstrukturen. Das können z.B. wohnortnahe, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen sein“, so Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Solche sektorenübergreifenden Einrichtungen müssten Bund und Länder im Rahmen der aktuell diskutierten Krankenhausreform etablieren.

Klinikaufenthalt wegen Herzinsuffizienz und Co. oft vermeidbar
Sektorenübergreifende Einrichtungen könnten verschiedene Gesundheitsberufe, Arztpraxen und Pflegedienste vereinen. So könnten vor allem die Menschen in dünn besiedelten Gebieten wohnortnah effizienter versorgt werden. Je besser dies gelinge, desto eher könnten stationäre Aufenthalte vermieden werden. Hier bestehe dringender Handlungsbedarf, sagte der BARMER-Chef. Dem Pflegereport zufolge waren zwischen den Jahren 2017 und 2022 monatlich im Schnitt rund 280.000 pflegebedürftige und kurz vor der Pflegebedürftigkeit stehende Patienten in einer Krankenhausbehandlung. Dabei handelte es sich häufig um ambulant-sensitive oder Pflegeheim-sensitive Fälle, die unter besseren medizinischen Bedingungen von der Hausarztpraxis oder im Pflegeheim behandelt werden können. Dazu zählen Herzinsuffizienz mit monatlich rund 15.900 Krankenhausfällen und Diabetes mellitus Typ 2 mit etwa 4.000 Fällen. „Bei einer gezielteren Versorgung im Vorfeld müssten Pflegebedürftige mit entsprechenden Erkrankungen meist gar nicht erst in ein Krankenhaus. Dafür müssen aber die Rahmenbedingungen stimmen“, betonte Studienautor Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen.

Krankenhaus und Pflege untrennbar miteinander verbunden
Knapp ein Viertel der Krankenhauspatienten war laut Pflegereport im vergangenen Jahr bereits vor der Aufnahme in die Klinik pflegebedürftig. Rund 275.000 Menschen beziehungsweise 1,9 Prozent wurden dies unmittelbar im Anschluss an die stationäre Behandlung. „Wer nach einem Krankenhausaufenthalt pflegebedürftig wird, liegt zuvor länger in der Klinik. Im Vergleich zu nicht pflegebedürftigen Patienten sind das durchschnittlich 3,4 Tage mehr. Das liegt insbesondere an der Schwere der Grunderkrankung“, sagte Rothgang. Auch wer bereits pflegebedürftig ins Krankenhaus komme, müsse dort mit bis 2,7 Tagen mehr rechnen. Ein weiterer Faktor für eine verzögerte Entlassung aus der Klinik sei, dass die Pflege zuhause oft erst organisiert werden müsse. Der stationäre Aufenthalt verlängere sich sogar um mehr als sechs Tage, wenn ihm eine Kurzzeitpflege folge. Rothgang: „Krankenhausaufenthalte verlängern sich deutlich, wenn die Pflege danach erst organisiert werden muss. Deshalb ist die Kurzzeitpflege so wichtig. Sie hilft insbesondere dabei, die Zeit bis zum Wechsel in ein Arrangement mit einem höheren Anteil formeller Pflege zu überbrücken.“ Um eine bessere Versorgung zu gewährleisten, sollten beispielsweise die Kliniken die Kranken- und Pflegekassen regelhaft informieren, sobald klar sei, wann ein Patient entlassen werde, ergänzte Straub. Möglich wäre dies in Rahmen des digitalen Datenaustauschs. Die Kranken- und Pflegekassen benötigten diese Information möglichst frühzeitig, um eine reibungslose Versorgung der Betroffenen zu erleichtern – zum Beispiel für eine zeitnahe Unterstützung mit Hilfsmitteln.

Angehörige entlasten
BARMER-Chef Straub forderte die Politik in Bund, Land und Kommunen auf, die Angehörigen Pflegebedürftiger noch stärker zu unterstützen. „Die Länder sollten den Ausbau der Kurzzeitpflege stärker fördern, um die Angehörigen bei Bedarf zu entlasten. Sie sind die wichtigste Stütze der Langzeitpflege. Zudem fühlen sich die Betroffenen im häuslichen Umfeld am wohlsten. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, pflegende Angehörige weiter zu unterstützen, zu qualifizieren und anzuleiten“, betonte Straub. Eine Entlastung sei im Übrigen durch viele Maßnahmen möglich. So ließen sich bei der BARMER seit einem Jahr Anträge für Pflegeleistungen nicht nur digital oder per Post, sondern auch telefonisch stellen.

Pflegeberuf aufwerten
Doch nicht nur die pflegenden Angehörigen müssten unterstützt werden, um eine bestmögliche Pflege zu gewährleisten. „Schon aufgrund des Personal-mangels ist es dringend erforderlich, Pflegeberufe weiter aufzuwerten. Gut ausgebildete Pflegekräfte könnten ärztliche Leistungen übernehmen, wo es sinnvoll und möglich ist“, forderte Straub. Angesichts des Personalmangels müssten vorhandene Ressourcen effizienter eingesetzt werden.

Quelle: Presseunterlagen zum BARMER-Pflegereport 2023, 05. Dezember 2023Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Krankenhausreform
    KHVVG auch im Bundesrat beschlossen: Die Krankenhausreform kann beginnen

    Am 22. November 2024 hat der Deutsche Bundesrat dem Beschluss des Deutschen Bundestages zugestimmt, das Krankenhausreform-Gesetz KHVVG in Kraft zu setzen. Damit kann der vorgesehene Zeitplan vorerst umgesetzt werden - unabhängig von der geplanten vorgezogenen Wahl einer neuen Bundesregierung im Jahr 2025.

    Artikel22.11.2024

    Mehr lesen
  • Krankenhaus
    Krankenhausreform im Bundesrat: BVMed für kurzfristige Anhebung der Basisfallwerte und zeitnahe Anpassungen

    Die Krankenhausreform ist wichtig und zeitkritisch. Aber das KHVVG braucht in seiner aktuellen Form nach Ansicht des BVMed kurzfristige Ergänzungen und zeitnahe Anpassungen, um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen. So unterstützt der BVMed vor der Bundesrats-Entscheidung zum KHVVG die Forderung der Länder- und Krankenhaus-Seite, die Landesbasisfallwerte um die Inflationskosten anzuheben.

    Pressemeldung20.11.2024

    Mehr lesen
  • Branche
    MdB Kristine Lütke beim BVMed: „Medizintechnik kann uns helfen, Effizienzpotenziale zu heben“

    Medizintechnik kann nach Ansicht der FDP-Bundestagsabgeordneten Kristine Lütke helfen, Effizienzpotenziale im Gesundheitssystem zu heben: in der Prävention, der Diagnostik und der Behandlung. „Wir müssen damit Krankheiten früher erkennen, aber auch Pflegekräfte besser unterstützen und entlasten“, sagte die FDP-Bundestagsabgeordnete auf dem Gesprächskreis Gesundheit des BVMed.

    Pressemeldung24.10.2024

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Webkonferenz
    Hilfsmittelreform | Abgesagt!

    Der Sonderbericht Hilfsmittel durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (Herbst 2022) hat die Diskussionen über die Zukunft der Hilfsmittelversorgung und die Struktur des Vertragswesens neu entfacht. Bei der Vielfalt der vorliegenden Änderungsideen und Reformvorschlägen besteht zumindest Konsens in einem Punkt: Es braucht Anpassungen.

    Konferenzdigital
    26.11.2024 10:00 - 13:00 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Hilfsmittel

    Zur Veranstaltung: Hilfsmittelreform
  • Präsenz-Seminar
    Vergaberecht | Beschaffungspraxis öffentlicher Krankenhäuser

    Öffentliche Krankenhausträger, einschließlich der für sie handelnden Einkaufsgemeinschaften, müssen bei ihrer Beschaffungstätigkeit das Vergaberecht beachten. Der Vertrieb von Medizinprodukten folgt hier besonderen Regeln. Die Vergabeverfahren werden dabei zunehmend komplexer - und sollen künftig auch nachhaltiger ausgerichtet sein.

    Seminaron-site
    Berlin, 14.05.2025 10:00 - 16:00 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: Vergaberecht | Die Beschaffungspraxis öffentlicher Krankenhausträger

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen