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 - Finanzen Appell für mehr Investitionen in Berliner Krankenhäuser ÄrzteZeitung Online vom 21. März 2022

ArtikelBerlin, 23.03.2022

© AdobeStock @Andy Dean Die Berliner Krankenhausgesellschaft, andere Verbände und mehrere Krankenkassen fordern mehr Investitionen in die Modernisierung der Kliniken.

Die im Haushaltsentwurf des Senats eingeplanten Mittel in Höhe von 148 Millionen Euro für 2022 und von 155 Millionen Euro für 2023 seien bei weitem nicht ausreichend, hieß es in einem am Montag (21.03.2022) veröffentlichten Appell. Die Mittel deckten nicht einmal die Hälfte des tatsächlichen Bedarfs von jährlich etwa 350 Millionen Euro.

„Den Berliner Krankenhäusern fehlen nach dem aktuellen Haushaltsplan 2022/2023 jedes Jahr rund 200 Millionen Euro Investitionsmittel für Substanzerhalt, Modernisierung und Sanierung von Gebäuden, Baumaßnahmen, IT-Sicherheit, Betriebstechnik, OP-Säle und Medizintechnik wie CTs, MRTs, Intensivüberwachung“, hieß es in der Erklärung weiter.

„Der aktuelle Haushaltsentwurf darf nach der Corona-Pandemie nicht zum massiven Rückschlag für die Modernisierung der Kliniken und Verbesserung der Arbeitsbedingungen werden.“

Land missachtet Investitionsverpflichtungen

Im übrigen komme das Land seinen Investitionsverpflichtungen seit Jahren nicht nach, kritisieren neben der Krankenhausgesellschaft auch der Landespflegerat, der Marburger Bund, die AOK und der Verband der Ersatzkassen. „Die Krankenhäuser haben einen Investitionsanspruch gegen das Land. Dieser ist einzulösen.“

Die Erfahrungen der Corona- Pandemie hätten gezeigt, wie wichtig eine starke Krankenhausinfrastruktur für die Versorgung der Bevölkerung und eine funktionierende Gesellschaft sei.

In Berlin gibt es den Angaben zufolge rund 60 Klinikstandorte mit etwa 55.000 direkt dort Beschäftigten. Jährlich werden dort um die 880.000 Patientinnen und Patienten vollstationär und rund 1,2 Millionen Menschen mit akuten Erkrankungen versorgt.

Der Entwurf für den Doppelhaushalt 2022/2023 war am 1. März vom Senat beschlossen worden und wird nun im Abgeordnetenhaus beraten. Die Beschlussfassung dort ist im Juni geplant.

Quelle: ÄrzteZeitung Online vom 21. März 2022Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

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