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 - Hygiene Worauf ist in einer Arztpraxis zu achten?

Artikel04.01.2024

© AdobeStock @Melinda Nagy In Arztpraxen gibt es unterschiedliche Gefährdungen und hygienische Anforderungen, abhängig von Fachrichtung, Behandlungsspektrum und Patient:innenklientel. Das Hygienemanagement hat das Ziel, Infektionen bei Patient:innen zu verhindern, die Verbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden und den Arbeitsschutz der Mitarbeiter:innen sicherzustellen. Dies erfordert die Einhaltung verschiedener rechtlicher Vorgaben, darunter Infektionsschutz für Patient:innen und Mitarbeiter:innen, medizinprodukterechtliche Vorgaben und Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Die Praxisleitung ist für die Einhaltung dieser Vorgaben verantwortlich und muss schriftliche Dokumente erstellen, wie Hygienepläne, Betriebsanweisungen, Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, Checklisten und Schulungsprotokolle. Neben den standardisierten Maßnahmen müssen auch Regelungen für Worst-Case-Szenarien, wie Stich- oder Schnittverletzungen oder Ausfall von Geräten, getroffen werden.

Der Hygieneplan muss für alle Mitarbeiter:innen leicht zugänglich sein und ältere Versionen müssen archiviert werden, um die Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften über die Zeit hinweg sicherzustellen. Außerdem ist es wichtig, die Mitarbeiter:innen regelmäßig in den Hygieneplan einzuführen und dies zu dokumentieren, sowohl zu Beginn des Arbeitsverhältnisses als auch bei relevanten inhaltlichen Änderungen, mindestens einmal jährlich.

Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat eine Mustervorlage zum Erstellen eines Hygieneplans für die Arztpraxis bereitgestellt (zum DownloadExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.). Hierin werden fachübergreifend Hygieneaspekte einer Praxis abgebildet. Die hier vorgenommenen Empfehlungen eines Hygieneplans basieren auf Analysen und Bewertungen potenzieller Infektionsgefahren. Berücksichtigung finden dabei aktuelle Vorgaben, u. a. der Bundesländer oder über Berufsgenossenschaftliche Vorgaben.

Inhalt eines Hygieneplans sind u. a.:

Maßnahmen zur Basishygiene

  • Personelle Voraussetzungen
  • Personalhygiene (Händehygiene, Schutzausrüstung, Aufbereitung von Wäsche u. v. m.)
  • Umgebungshygiene
  • Hygiene bei Behandlung von Patient:innen, Medikamenten inkl. Impfstoffen
  • Meldung infektiöser Erkrankungen

Baulich-funktionelle Gestaltung

  • Räumlichkeiten der Praxis, im OP-Bereich/für kleinere invasive Eingriffe
  • Handwaschplätze
  • Sanitäreinrichtungen

Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten
Eine Einstufung von wiederverwendbaren Medizinprodukten in Risikogruppen erfolgt unter Berücksichtigung:

  • der Herstellerinformation zum Medizinprodukt,
  • der vorangegangenen und der nachfolgenden Anwendung,
  • der Konstruktionsmerkmale, der Materialeigenschaften und der Funktionseigenschaften des Medizinproduktes,
  • der Kriterien der KRINKO/BfArM-Empfehlung Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (rki.de) sowie
  • des Flussdiagramms der DGSV zur Einstufung von Medizinprodukten, Stand 2013.

Quelle: "Überblick u. a. zum Hygieneleitfaden und Mustervorlagen des Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KV´en und der KBVExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

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