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 - Hygiene Überwachung und Verordnungen über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen

Artikel04.01.2024

Ein wichtiges Instrument zur Überwachung von bestimmten Infektionskrankheiten ist das gesetzliche Meldewesen, das im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankert ist. Das IfSG bestimmt ausgewählte Infektionskrankheiten, die gemeldet werden müssen. Der Abschnitt „Überwachung“ (§§ 6 bis 15a) regelt das Nähere dazu.

Unterschieden wird zwischen einer Meldepflicht für Ärzt:innen und einer Meldepflicht für Labore. Ärzt:innen müssen gemäß § 6 IFSG bestimmte Krankheiten, also den Verdacht der Erkrankung, die klinische Diagnose, den Tod an einer der bestimmten Erkrankung sowie infektionsrelevante Tatbestände melden. Ein Labor hat gemäß § 7 IfSG die Pflicht, Nachweise von bestimmten Erregern zu melden.

Quellen: InfektionsschutzgesetzExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. (IfSG)

Weiterführende Informationen: KBV - Hygiene in der Arztpraxis: Aktualisierter LeitfadenExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

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