Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Hygiene Überwachung und Verordnungen über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen

Artikel04.01.2024

Ein wichtiges Instrument zur Überwachung von bestimmten Infektionskrankheiten ist das gesetzliche Meldewesen, das im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankert ist. Das IfSG bestimmt ausgewählte Infektionskrankheiten, die gemeldet werden müssen. Der Abschnitt „Überwachung“ (§§ 6 bis 15a) regelt das Nähere dazu.

Unterschieden wird zwischen einer Meldepflicht für Ärzt:innen und einer Meldepflicht für Labore. Ärzt:innen müssen gemäß § 6 IFSG bestimmte Krankheiten, also den Verdacht der Erkrankung, die klinische Diagnose, den Tod an einer der bestimmten Erkrankung sowie infektionsrelevante Tatbestände melden. Ein Labor hat gemäß § 7 IfSG die Pflicht, Nachweise von bestimmten Erregern zu melden.

Quellen: InfektionsschutzgesetzExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. (IfSG)

Weiterführende Informationen: KBV - Hygiene in der Arztpraxis: Aktualisierter LeitfadenExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Hygiene
    BVMed begrüßt Hygienezuschläge für ambulante Operationen: „Gezielte Präventionsstrategien erforderlich“

    Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben mit einem gemeinsamen Beschluss im Bewertungsausschuss Honorarerhöhungen für Hygieneaufwendungen bei ambulanten Operationen in Arztpraxen eingeführt. BVMed: „Die Hygienezuschläge bei ambulanten OPs sind sinnvoll und richtig. Die Partner der Selbstverwaltung werden damit den gestiegenen Hygieneanforderungen gerecht“.

    Pressemeldung10.06.2024

    Mehr lesen
  • Ambulantes Operieren (AOP)
    Ambulante Operationen: Hygienezuschläge beschlossen

    Mit einer gemeinsam von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss beschlossenen Honorarerhöhung soll den gestiegenen Hygieneanforderungen bei ambulanten Operationen in Arztpraxen Rechnung getragen werden. Laut GKV-Spitzenverband bewegt sich das Gesamtvolumen in einer Größenordnung von etwa 60 Millionen Euro, berichtet das Deutsche Ärzteblatt Onine.

    Artikel05.06.2024

    Mehr lesen
  • Ambulantes Operieren (AOP)
    Zuschlagsregelung für Hygieneaufwand bei ambulanten Operationen

    Für ambulante Operationen sollen zusätzliche Zuschläge für den höheren Hygieneaufwand verein­bart werden. Ärzte können diese dann rückwirkend zum 1. Januar geltend machen. Die entsprechenden Bera­tungen im Bewertungsausschuss stehen nach Angaben der Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) kurz vor dem Abschluss, berichtet das Deutsche Ärzteblatt Online.

    Artikel10.04.2024

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Konferenz
    Hygieneforum 2024

    Die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention, kurz KRINKO, sind maßgeblich bei der Prävention nosokomialer Infektionen sowie Maßnahmen der Hygiene in medizinischen Einrichtungen. Das Programm des diesjährigen Hygieneforums folgt in Kürze.

    Konferenzhybrid
    Berlin, 12.12.2024 09:30 - 15:30 Uhr
    organizer: BVMed
    Schwerpunkt: Hygiene

    Zur Veranstaltung: BVMed-Hygieneforum 2024

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen