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 - Hygiene Hygienezuschläge für Arztpraxen seit Januar 2022

Artikel04.01.2024

© AdobeStock @sp4764 Hygieneaufwand und -kosten sind in Arztpraxen u. a. aufgrund der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes und den daraus resultierenden Landeshygieneverordnungen, gestiegen. Daher wurde für alle Haus- und Fachärzte zum 01.01.2022 ein Hygienezuschlag in den erweiterten Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. (1) Je Fall ergibt sich ein einheitlicher Zuschlag von 2 Punkten, das entspricht 23 Cent. (1) Dieser Zuschlag ist zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale abzurechnen. Die Anwendung der Zuschläge erfolgt bei persönlichem Ärzt:innen-Patient:innen-Kontakt. Videokontakte sind davon ausgeschlossen. (2)

Fallbeispiele zum Hygienezuschlag

Hausärztliche Versorgung
In der Abrechnung der Ziffer 03000 (Hausärztliche Grundvergütung), die mit 90 Punkten vergütet wird, setzt die zuständige Kassenärztliche Vereinigung bei der Abrechnung automatisch die Ziffer 03020 (Hygienezuschlag) mit 2 Punkten hinzu.(3) Somit wird der Fall abschließend mit 92 Punkten abgerechnet.

Fachärztliche Versorgung
Bei Abrechnung der Ziffer 18212 (Grundpauschale für orthopädische Leistungen für Versicherte ab Beginn des 60. Lebensjahres), die mit 280 Punkten vergütet wird, setzt die zuständige KV den Hygienezuschlag mit der Ziffer 18215 hinzu, die mit 2 Punkten vergütet wird. Somit wird der Fall mit insgesamt 282 Punkten abgerechnet. Die entsprechenden Gebührenordnungspositionen lauten (4):
03020, 04020, 05215, 06215, 07215, 08215, 09215, 10215, 11215, 12215, 13215, 13295, 13345, 13395, 13495, 13546, 13595, 13645, 13695, 14215, 15215, 16214, 17215, 18215, 19215, 20215, 21222, 22215, 23215, 24215, 25215, 26215, 27215 und 30703

AOP – Zuschläge ab 2023
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) haben sich zur Förderung des Ambulanten Operierens auf weitere Maßnahmen geeinigt. Diese betreffen u. a. auch wesentliche Anpassungen zu spezifischen Hygienekosten. Eine Aufwandsentschädigung soll bis zum 01.07.2023 geregelt werden. (4)

Quellen:

  1. EBM 03020 Zuschlag HygieneExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.
  2. EBM – 4.3.1 Arzt-Patienten-KontaktExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.
  3. Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 17.11.2021Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.
  4. Protokollnotiz – EBM-Beschluss vom 14.12.2022Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

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