- Sicherheitsprodukte Erstattung von Sicherheitsprodukten: Hilfsmittel-Richtlinie in Kraft
ArtikelBerlin, 24.02.2020
Der Anspruch auf Hilfsmittel mit Sicherheitsmechanismus zum Schutz vor Nadelstichverletzungen für Angehörige oder Fachpersonal beispielsweise in Pflegeheimen ist nach der Bekanntmachung der geänderten Hilfsmittel-Richtlinie im Bundesanzeiger am 15. Februar 2020 in Kraft getreten. "Wir begrüßen die Umsetzung zur Erstattung von Sicherheitsprodukten. Damit wird ein wertvoller Beitrag für den Schutz der Anwender vor Infektionen geleistet", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed hatte sich entsprechend in das Stellungnahmeverfahren eingebracht. Mehr: bvmed.de/pm1420.