Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Gefäße Hilfsmittel zur Kompressionstherapie

Artikel11.12.2014

© medi GmbH & Co. KG Die Kompression mit Kompressionsverbänden und medizinischen Kompressionsstrümpfen wird bei venös und lymphatisch bedingten Beschwerden und Krankheitsbildern zur Therapie und Prophylaxe eingesetzt. Für eine effektive und sichere Kompressionsbehandlung sind die Indikation, die Anlagetechnik von Verbänden bzw. ein gut sitzender Kompressionsstrumpf sowie Kontraindikationen, z. B. dekompensierte Herzinsuffizienz oder schwere periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK), zu beachten.

Ziel der Kompression ist ein beschleunigter venöser und lymphatischer Rückstrom durch Reduzierung des Gefäßquerschnittes und eine Verbesserung der Venenklappenfunktion bei Varikose. Durch die Kompression wird der Gewebedruck erhöht, die kapilläre Filtration eingeschränkt und die Reabsorption gesteigert. Die Kompressionstherapie ist damit die Basisbehandlung aller phlebologischen und lymphologischen Krankheitsbilder. Durch fehlerhaft angelegte Kompressionsverbände oder schlecht sitzende Kompressionsstrümpfe kann es zu Schmerzen, Einschnürungen und Druckschäden an Haut und Nerven kommen.

Wann werden Kompressionsverbände und Strümpfe eingesetzt?

Bei akuten Krankheitsbildern sowie bei ausgeprägter Schwellung empfiehlt es sich, die Kompression initial mit Verbänden durchzuführen. Bei der chronisch venösen Insuffizienz wird der Kompressionsverband vorwiegend am Unterschenkel angelegt, da hier die Auswirkung der Insuffizienz am größten ist. Zudem sind die Mobilisation und die Compliance des Patienten bei Unterschenkelverbänden besser als bei Oberschenkelverbänden.

Bei der oberflächlichen und tiefen Venenthrombose richtet sich die Höhe des Verbandes nach der Ausdehnung der Schwellung und den Beschwerden. Ist die Schwellung abgeklungen, kann ein medizinischer Kompressionsstrumpf angepasst werden. Kompressionsverbände erreichen eine Entödematisierung ‒ medizinische Kompressionsstrümpfe erhalten das Ergebnis.

Verordnung und Einsatz von Kompressionsstrümpfen

Medizinische Kompressionsstrümpfe sind als Hilfsmittel zu Lasten der GKV verordnungsfähig. Sie sind in der Produktgruppe 17 "Kompressionstherapie" des Hilfsmittelverzeichnisses aufgeführt.

Bei der Verordnung sollten folgende Überlegungen angestellt werden:

  • Ist der Patient in der Lage, selbstständig die Kompressionsbehandlung durchzuführen oder benötigt er Hilfe durch Angehörige oder Pflegedienste?
  • Welche Kompressionsklasse ist erforderlich?
  • Wie lang muss der Strumpf sein?
  • Welche Befestigung ist erforderlich?
  • Reicht ein Konfektionsstrumpf aus oder ist eine Maßanfertigung erforderlich?
  • Sind das zu behandelnde Krankheitsbild und die Beinform für rundgestrickte medizinische Kompressionsstrümpfe geeignet oder sind flachgestrickte Materialien indiziert?
  • Sind An- bzw. Ausziehhilfen erforderlich?

Es gibt vier Kompressionsklassen (KKL) für Beinkompressionsstrümpfe:
© BVMed Bild herunterladen

Für Armkompressionsstrümpfe gelten die Kompressionsklassen I - III.

Eine starre Zuordnung einer Kompressionsklasse zu einer Diagnose ist nicht sinnvoll. Die Strumpfart und Stärke des erforderlichen Andruckes (Kompressionsklasse) sind abhängig von der Diagnose, Lokalisation der Abflussstörung und dem klinischen Befund.

Indikationsbeispiele:

Bei beginnendem postthrombotischen Syndrom (PTS) reicht meist eine Kompressionsklasse II aus, während bei schwereren Stadien eine höhere Kompressionsklasse und kurzzügige Materialien erforderlich sind. Bei einer Varikose ohne ausgeprägte Ödembildung kann auch eine Kompressionsklasse I zur Beseitigung der Beschwerden führen, während bei fortgeschrittenem Ödem und Hautveränderungen eher eine höhere Kompressionsklasse erforderlich wird.

Bei beginnendem Lymphödem (Stadium I) reicht häufig eine Kompressionsklasse II, während im Stadium III meist ein höherer Anpressdruck der Kompressionsklasse IV notwendig ist.

Ist der Patient physisch nicht in der Lage, einen Kompressionsstrumpf der hohen Kompressionsklasse III bzw. IV selbstständig anzuziehen, ist alternativ das Übereinandertragen von Kompressionsstrümpfen niedrigerer Kompressionsklassen zu empfehlen. Siehe hierzu auch Hinweise in der Produktgruppe 17 des Hilfsmittelverzeichnisses, in der explizit auf die Leitlinien in der Phlebologie (AWMF-Leitlinien-Register Nr. 37/004) und der Lymphologie (AWMF-Leitlinien-Register Nr. 58/001) verwiesen wird. Quelle: Merkblatt der eurocom e. V.

Ein BVMed-Informationsblatt zu den Unterschieden von medizinischen Kompressionsstrümpfen, medizinischen Thromboseprophylaxestrümpfen und Stützstrümpfen steht als Download unter www.bvmed.de (Publikationen/Gesundheitsversorgung) bereit.

Verordnungshinweise

Die ärztliche Verordnung von medizinischen Kompressionsstrümpfen muss auf einem Verordnungsblatt Muster 16 erfolgen. Auf das Rezept gehören folgende verpflichtende Angaben:

  • Ankreuzen des Feldes Nummer 7 (Hilfsmittel),
  • genaue Indikation/Diagnose (ICD-10-Code),
  • Hilfsmittelnummer (7-Steller) und Bezeichnung des Hilfsmittels,
  • Anzahl der Strümpfe/Strumpfhosen (1 Paar oder 1 Stück),
  • erforderliche Kompressionsklasse (KKL I bis KKL IV),
  • Strumpftyp (Wadenstrumpf AD, Halbschenkelstrumpf AF, Schenkelstrumpf AG, Kompressionsstrumpfhosen AT) und
  • Art der Fußspitze (offen oder geschlossen).

Weitere Vermerke auf der Verordnung können erforderlich sein, z. B. Maßanfertigung, Zusatz flachgestrickt, Art der Befestigung (Haftband, Hüftbefestigung, Hautkleber), Wechselverordnung, An- und Ausziehhilfe erforderlich sowie Zusätze (Leibteil mit Kompression, Reißverschluss, Pelotten, Hosenschlitz etc.).

Dem Patienten steht aus hygienischen Gründen bei der Erstverordnung ein zweites Paar zum Wechseln zu. In der Folgeversorgung dürfen Kompressionsstrümpfe immer nur in einfacher Stückzahl bzw. paarweise verordnet werden. In der Regel erfolgt eine Neuverordnung halbjährlich. Die Verordnung von medizinischen Kompressionsstrümpfen und anderen Hilfsmitteln ist nicht richtgrößenrelevant.

Quelle: MedTech ambulant Newsletter des BVMed vom 11. Dezember 2014

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Hilfsmittel
    Neue Pflegehilfsmittel-Verträge der GKV: BVMed sieht „Licht und Schatten“

    Der BVMed sieht bei den neuen Grundverträgen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) zu Pflegehilfsmitteln „viel Licht, aber auch Schatten“. Positiv ist, dass die notwendige Qualität für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen definiert wird. Die Prozesse müssten aber stärker standardisiert und digitalisiert werden.

    Pressemeldung28.05.2024

    Mehr lesen
  • Homecare

    Erstattung Hilfsmittel
    Hilfsmittel | Versorgung und Erstattung

    Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen wie z. B. Körperersatzstücke und orthopädische Hilfsmittel; Hörhilfen, Inkontinenz- und Stomaartikel; technische Produkte wie Applikationshilfen und Inhalationsgeräte. Gesetzlich Versicherte haben einen Sachleistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse.

    Artikel27.07.2023

    Mehr lesen
  • Hilfsmittel
    BVMed informiert über Verordnung und Erstattung von Rehatechnik

    Rehatechnische Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen wie beispielsweise Rollstühle und Pflegebetten, Alltags- und Gehhilfen oder technische Produkte wie Antriebshilfen und Treppensteiger. Grundsätzliche haben gesetzlich Versicherte einen Sachleistungsanspruch auf Hilfsmittel, wenn diese dazu dienen, den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung...

    Pressemeldung05.07.2023

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Webinar
    ESG Seminar | Implementierung der WEEE-Richtlinie

    Die europäische Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) wird in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt. Beide regeln das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Sie zielen auf die Abfallvermeidung und das Stärken der Wiederverwertung und nehmen dabei Hersteller und Vertreiber...

    Seminardigital
    25.07.2024 10:00 - 12:00 Uhr
    organizer: BVMed
    Schwerpunkt: Nachhaltigkeit

    Zur Veranstaltung: Implementierung der WEEE-Richtlinie
  • Case-Study-Workshop
    MedTech-Marketing

    Die Digitalisierung, die Internationalisierung der Märkte und der Wettbewerbsdruck haben einen großen Einfluss auf das Marketing eines Unternehmens. Produkt- und Marketingmanager:innen haben somit eine Schlüsselrolle für den Unternehmenserfolg. Die richtige Strategie entwickeln, Produktvorteile erkennen und im Zusammenspiel mit Agenturen an Entscheidungsträger:innen und Kundschaft...

    Workshopon-site
    Berlin, 19.09.2024 09:00 - 17:30 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Kommunikation

    Zur Veranstaltung: MedTech-Marketing
  • Branche
    BVMed-Jahrespressekonferenz und Medienseminar

    Zu Beginn des 25. Berliner Medienseminars stellt der BVMed im Rahmen seiner Jahrespressekonferenz die Ergebnisse seiner aktuellen Herbstumfrage 2024 zur Lage der MedTech-Branche vor. Daraus abgeleitet werden erforderliche Maßnahmen, um den MedTech-Standort Deutschland zu stärken. Im Anschluss steht die medizinische Versorgung der Zukunft im Fokus: sicher, effizient und datengetrieben....

    Konferenzhybrid
    22.10.2024 10:00 - 12:00 Uhr
    organizer: BVMed
    Schwerpunkt: Kommunikation

    Zur Veranstaltung: BVMed-Jahrespressekonferenz 2024 und 25. Berliner Medienseminar (hybrid)

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen