Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Herzmedizin IQWiG-Analyse: (Herz-)Check-ups besser gestalten

Ein Rapid Report des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zeigt, dass jene Personen, die am meisten von der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung profitieren könnten, diesen „Check-up“ nur selten nutzen. Die HERZMEDIZIN-Redaktion berichtet, was das IQWiG zur Verbesserung empfiehlt und ob sich daraus bereits für die geplanten Herz-Check-ups lernen lässt. Mit einer Stellungnahme vom Past-President der DGK, Prof. Stephan Baldus.

ArtikelDüsseldorf, 11.07.2024

© AdobeStock @familylifestyle Seit 1989 haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf einen regelmäßigen Check-up zur Früherkennung gesundheitlicher Risiken und zur Prävention häufiger Krankheiten. Versicherte können im Alter von 18 bis 34 Jahren einmalig und ab 35 Jahren alle 3 Jahre die Gesundheitsuntersuchung in Anspruch nehmen.

Gemäß der IQWiG-Analyse im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) nutzen etwa 77 % der 50-jährigen Männer und 85 % der 50-jährigen Frauen in Deutschland mindestens 1-mal innerhalb von 10 Jahren den Check-up. Obwohl für die Ansprache hierzulande kein spezielles Einladungsverfahren erfolgt, ist die Teilnahme – meist über die Hausarztpraxis – auf ähnlichem Niveau wie in Großbritannien oder Österreich, die Einladungen verwenden.

Risikogruppen besser erreichen

Die Nutzung des Angebots variiert. Gruppen, die höhere Gesundheitsrisiken haben und die das ambulante Versorgungssystem weniger nutzen, werden seltener erreicht. Dazu gehören Menschen mit niedrigem sozioökonomischem Status, Personen – insbesondere Männer – mit Hinweisen auf gesundheitliche Risiken (Nikotinkonsum, Bewegungsmangel, ungesunde Ernährung) oder die ihren Gesundheitszustand als mittelmäßig oder schlecht einschätzen, sowie Menschen, die nach Deutschland zugewandert sind.

Das IQWiG empfiehlt verschiedene Verbesserungsmaßnahmen, darunter:

  • Ausbau eines zielgruppenspezifischen Informationsangebotes zu Relevanz, Ziel, Ablauf und Konsequenzen des Check-ups
  • Bereitstellung kombinierbarer Informationen für Webseiten und Social Media sowie als Printprodukte; Nutzung zielgruppenspezifischer Informationsformate und -kanäle, zum Beispiel audiovisuelle Formate für Jüngere und Menschen mit Leseproblemen
  • Bereitstellung von Informationen in verschiedenen Sprachen
  • Organisatorisch: wohnortnahe Angebote, Unterstützung bei Terminvereinbarung und sprachlichem Verständnis
  • Begleitende Evaluation von Maßnahmen und evidenzbasierte Standardisierung des Untersuchungskatalogs der Check-ups, da das Angebot von Praxis zu Praxis variiert und Unklarheiten zum gesundheitlichen Nutzen bestehen

Gesundes-Herz-Gesetz: Learnings für die geplanten Herz-Check-ups?

Die Ergebnisse der IQWiG-Analyse zur allgemeinen Gesundheitsuntersuchung könnten auch interessant sein für die geplanten Herz-Check-ups im Rahmen des Gesundes-Herz-Gesetzes. Das Gesetz könnte laut Medienberichten im 3. Quartal 2025 in Kraft treten. Bundeskanzleramt sowie Wirtschafts- und Finanzministerium hätten dem Entwurf schon zugestimmt.

Neben der Ausweitung der Erstattungsfähigkeit von Medikamenten zur Rauchentwöhnung und von Statinen sieht der Gesetzesentwurf Gutscheine für Herz-Check-ups im Alter von 25, 35 und 50 Jahren vor. In Arztpraxen und Apotheken werde auf Bluthochdruck, Diabetes, Übergewicht und Fettstoffwechselstörungen getestet. Außerdem sollen weitere Risikofaktoren wie Bewegungsmangel, Alkohol und Rauchen erfasst werden. Darüber hinaus ist geplant, im Rahmen der U9 eine Untersuchung zur Früherkennung von Fettstoffwechsel-Erkrankungen im Kindesalter einzuführen. Zusätzlich sollen Risikofaktoren mittels Fragebögen erfasst werden. Auch eine Aufklärung über Risikofaktoren wie Rauchen bei der J1-Untersuchung (12 bis 14 Jahre) ist vorgesehen.

Das BMG erhofft sich vier Jahre nach Inkrafttreten Einsparungen von rund 510 Millionen Euro pro Jahr aufgrund der besseren Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und der dadurch reduzierten Morbidität.

Stellungnahme Prof. Stephan Baldus

Aus Sicht der Nationalen Herz-Allianz und der damit beteiligten Fachgesellschaften ist die Analyse des IQWiG eine wichtige Bestärkung der Initiative des Bundesgesundheitsministeriums, ein entsprechendes Gesetz zur Verbesserung der Herz-Kreislauf-Gesundheit und insbesondere präventiver Früherkennungsmaßnahmen für Deutschland zu initiieren.

Auch das IQWiG berücksichtigt in seiner Analyse, dass nur ein geringer Anteil der zu behandelnden Patientinnen und Patienten in Deutschland die empfohlenen Cholesterin-Zielwerte erreichen, dass Deutschland leider weiterhin unter den führenden Nationen geführt wird, wenn es um Nikotinkonsum insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen geht und wir in Deutschland immer noch kein Programm haben für die Detektion von Kindern und Jugendlichen mit angeborenen Fettstoffwechselstörungen. Die Korrektur dieser Defizite scheinen insgesamt leicht erreichbare Ziele zu sein, nur müssen die wichtigen Zielgruppen, insbesondere Bevölkerungsgruppen mit niedrigem sozioökonomischen Status und ausländischer Herkunft besser erreicht werden als in der Vergangenheit. Auch in diese Richtung wird das neue Gesetz zielen, wobei insbesondere das im Aufbau befindliche Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung (BIPAM) hier eine wichtige Rolle übernehmen könnte. So muss es darum gehen, ein Bewusstsein für die Notwendigkeit solcher Untersuchungen auch bei einer Sprachbarriere und geringem Bewusstsein für diese Erkrankungen in der Bevölkerung zu schaffen. Ganz wesentlich wird darüber hinaus sein, auf motivierende Weise die Gefahr, die von Herz- Kreislauf-Erkrankungen ausgeht, zu transportieren.

Insofern unterstützt die Nationale Herz-Allianz die Ambitionen des Bundesministeriums für ein entsprechendes Gesetz und sieht hier die große Chance, einen signifikanten Fortschritt zu besserer Herz-Kreislauf-Gesundheit in Deutschland zu erzielen. Aufgabe der Nationalen Herz-Allianz wird dann sein, auf die fraglos noch existenten Defizite in der Forschungsunterstützung zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen hinzuweisen und auch der Bevölkerung deutlich zu machen, dass ein solches auf Prävention und Früherkennung ausgerichtetes Gesetz nur der erste Schritt sein kann, die Vielzahl der z. B. genetisch verantworteten und nicht durch präventive Maßnahmen modulierbaren Erkrankungen durch stärkere Forschungsunterstützung zu adressieren.

Zur Person: Prof. Stephan Baldus ist seit 2012 Direktor der Klinik für Kardiologie, Angiologie, Pneumologie und Internistische Intensivmedizin am Herzzentrum der Universität zu Köln. Er ist Past-Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) (2023 – 2025). Zudem ist er bei der DGK Koordinator für die Nationale Herz-Allianz (NHA) sowie für die Arbeitsgruppen innerhalb der Programmkommission.

Quelle: HERZMEDIZIN.de vom 5. Juli 2024Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Wundversorgung
    Fristverlängerung zur Wundversorgung rückwirkend in Kraft getreten: BVMed informiert über Verbandmittel-Erstattungsregeln

    Nach der Veröffentlichung des Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetzes (GVSG) im Bundesgesetzblatt tritt die Verlängerungsregelung für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung (sPzW)“ rückwirkend zum 2. Dezember 2024 in Kraft. Darauf weist der BVMed hin und informiert mit einem neuen Infoblatt über die aktuell geltenden Regelungen zur Verordnung und Erstattung von Verbandmitteln.

    Pressemeldung03.03.2025

    Mehr lesen
  • Regulatorik
    EU-Konsultation zu elektronischen Gebrauchsanweisungen: „Wichtiger Schritt für eIFU-Ausweitung“

    Der BVMed sieht in der von der EU-Kommission gestarteten öffentlichen Konsultation zur Erweiterung des Anwendungsbereichs elektronischer Gebrauchsanweisungen (eIFU) für Medizinprodukte einen wichtigen Schritt für die sinnvolle eIFU-Ausweitung. Dafür macht sich die MedTech-Branche seit Jahren stark.

    Pressemeldung28.02.2025

    Mehr lesen
  • Europapolitik
    Clean Industrial Deal der EU - BVMed: „Mehr in Innovation als in Regulation investieren"

    Der BVMed unterstützt das Anliegen der EU-Kommission, mit dem heute präsentierten Clean Industrial Deal die Klimaschutz- besser mit der Industriepolitik zu verzahnen. „Wir müssen den Wirtschaftsstandort Europa stärken und dabei unseren Mittelstand als Herzstück und Innovationstreiber in den Fokus nehmen“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

    Pressemeldung26.02.2025

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Onlineseminar
    Webinar | „C5-Testat für Cloud“

    Ab Juli 2024 gelten in Deutschland mit der Einführung des neuen § 393 SGB V neue Anforderungen an die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der Cloud. Neben neuen Bestimmungen zur Datenlokalisierung führt das Gesetz die Pflicht ein, ein sogenanntes C5-Testat (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) zu führen, wenn es um die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der Cloud geht.

    Seminardigital
    18.02.2025 10:00 - 11:00 Uhr
    organizer: BVMed
    Schwerpunkt: Digitalisierung

    Zur Veranstaltung: C5-Testat für Cloud
  • Online-Seminar
    MDR Online-Seminar | GPSR - Produktsicherheitsverordnung

    Seminardigital
    18.02.2025 10:00 - 12:00 Uhr
    organizer: BVMed
    Schwerpunkt: Regulatorisches

    Zur Veranstaltung: GPSR - Produktsicherheitsverordnung/ Relevanz für MedTech Unternehmen
  • Onlineseminar
    Digital-Webinar | AIA

    Ob Nutzung von Gesundheitsdaten, Umgang mit IT-Sicherheit oder Entwichkung von digitalen Medizinprodukten: In den vergangenen zwei Jahren sind sowohl auf der nationalen als auch europäischen Ebene eine Vielzahl an Gesetzen in Kraft getreten, die die Themenfelder Digitalisierung und Datennutzung maßgeblich betreffen. Die Komplexitität nimmt dabei stetig zu und greift auch in bestehende Regulatorik, wie die Medicial Device Regulation (MDR), ein.

    Seminardigital
    28.03.2025 09:00 - 10:00 Uhr
    organizer: BVMed
    Schwerpunkt: Digitalisierung

    Zur Veranstaltung: AIA

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen