- Erste Hilfe Verbandkasten im Auto: Vorsicht vorm Verfalldatum
Artikel15.04.2015
Bild herunterladen Man braucht ihn glücklicherweise fast nie, doch er ist trotzdem wichtig: Einen Verbandkasten im Auto zu haben, ist Vorschrift. Genauso auch, was reingehört. Und das hat sich seit Jahresbeginn geändert. Nicht nur deswegen sollte der Inhalt kontrolliert werden.
Eigentlich sollte man meinen, dass Pflaster und Binden kein Verfalldatum haben. Da aber zwischen sauber und steril durchaus ein Unterschied besteht, lohnt der gelegentliche Blick in den Verbandskasten. Seit Beginn dieses Jahres gilt für das Erste-Hilfe-Set im Auto zudem eine geänderte Norm. Dabei wurden einige Artikel gestrichen, andere kamen hinzu.
Wer in seinem Wagen einen älteren Verbandkasten mitführt, kann diesen weiterhin verwenden. Voraussetzung ist, dass die Verbandspäckchen nicht abgelaufen sind. Ist das Verfalldatum erreicht, müssen alle abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden. Denn die Lebensdauer einiger Produkte ist eingeschränkt. Beispielsweise sind Kompressen steril, dieser Zustand ist aber nur für eine gewisse Zeit gegeben. Durch sommerliche Hitze oder auch niedrige Temperaturen werden die Materialien unbrauchbar, die Klebefähigkeit lässt nach.
Neu aufgenommen wurden unter anderem ein 14-teiliges-Pflasterset, spezielle Verbandpäckchen sowie zwei Hautreinigungstücher. Nicht mehr zum Pflicht-Inhalt gehören jetzt ein Verbandstuch, vier Wundschnellverbände sowie Mullbinden.
Wer keinen Verbandkasten mitführt, riskiert bei der Hauptuntersuchung laut dem ADAC einen sogenannten geringen Makel. Zwar erhält der Autofahrer dann trotzdem seine Plakette, aber der Makel im Protokoll bleibt stehen. Bei einer Verkehrskontrolle kann bei fehlendem Erste-Hilfe-Set auch ein Verwarngeld von fünf Euro drohen.
Quelle: dpa-Text vom 14. April 2015, u. a. erschienen in der WELT vom 14. April 2015Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. und in der Passauer Neuen PresseExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab..
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