- Diabetes BVND zum GVSG „Das GVSG gefährdet die Versorgung von 11 Millionen Menschen“
Der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND) sieht im aktuellen Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetzes (GVSG) die Gefahr, dass die Existenz vieler Diabetologischer Schwerpunktpraxen bedroht sei und sich die Versorgung von schwer Erkrankten verschlechtert.
Pressemeldung des BVND, Juni 2024Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.
Artikel17.06.2024
Der Bundesverband Niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND) sieht im aktuellen Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetzes (GVSG) die Gefahr, dass die Existenz vieler Diabetologischer Schwerpunktpraxen bedroht sei und sich die Versorgung von schwer Erkrankten verschlechtert.
„Die für uns relevanten Probleme bleiben auch im aktuellen Gesetzentwurf bestehen,“ so BVND-Vorsitzender Dr. Toralf Schwarz. „Im Ergebnis der Verbände-Anhörung beim Bundesgesundheitsministerium ist zwar die Regelung zur jährlichen Versorgungspauschale für chronisch Kranke abgemildert worden, eine praktikable Umsetzung dieser Regelung ohne ausufernde Bürokratie in den Praxen erscheint dennoch außerordentlich schwierig.“
Der BVND befürchtet mittel- bis langfristig eine wesentliche Verschlechterung der Versorgung von Menschen mit Diabetes und steht damit an der Seite von der Deutschen Diabetes Gesellschaft e.V. (DDG) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Eines der hauptsächlichen Probleme laut BVND: die bisherigen Quartalspauschalen für die Chronikerversorgung durch Jahrespauschalen zu ersetzen und dass die besagten Vorhaltepauschalen an bestimmte Kriterien geknüpft werden sollen und gestaffelt zur Auszahlung kommen. „Ein Teil dieser Kriterien sind für typische diabetologische Schwerpunktpraxen kaum umsetzbar. Wie fordern daher, den Status als Schwerpunktpraxis als alternatives Kriterium mit aufzunehmen. Die KBV hat das Problem bereits erkannt und auch in ihrer Stellungnahme berücksichtigt,“ so Schwarz weiter.
Zudem würden nach dem BVND Jahrespauschalen bei multimorbiden Patienten, Menschen mit Typ1-Diabetes oder Typ-2-Diabetes mit Folgeerkrankungen nicht die Versorgungsrealität abbilden. Hierzu Schwarz: „Hier bedarf es eines engen Kontaktes zu den Patientinnen und Patienten. Häufige Praxisbesuche sind schon allein wegen der regelmäßigen unverzichtbaren Laborkontrollen notwendig. Schwerpunktpraxen wie z. B. in der Diabetologie versorgen genau diese vulnerabel Erkrankten. Eine Umsetzung des Referentenentwurfs ohne wesentliche Korrekturen wird vor allem deren Versorgung erheblich verschlechtern! Hier muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren dringend nachgesteuert werden!“
Quelle: Pressemeldung des BVND, Juni 2024Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.