Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Datennutzung Digitalgesetze 2024: Die Regelungen im Einzelnen

ArtikelBerlin, 06.02.2024

© AdobeStock 199241027 Nach dem Bundestag am 14. Dezember 2023 hat nun auch der Bundesrat am 2. Februar 2024 die beiden Digitalgesetze beschlossen. Als Kernelement des Digital-Gesetzes (DigiG) wird die elektronische Patientenakte (ePA) ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt. Sie soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Mit dem Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG) können künftig Gesundheitsdaten für Forschung und Entwicklung von Innovationen besser erschlossen werden und damit zu einer besseren Versorgung beitragen. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird eine Gesundheitsdateninfrastruktur mit dezentraler Datenhaltung und einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut.

Die Gesetzesinhalte im Einzelnen:

Digital-Gesetz

  • Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab Anfang des Jahres 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen (Opt-Out). Für privat Versicherte können die Unternehmen der PKV ebenfalls eine widerspruchsbasierte ePA anbieten.
  • Mit der ePA erhalten die Versicherten eine vollständige, weitestgehend automatisch erstellte, digitale Medikationsübersicht. In enger Verknüpfung mit dem E-Rezept können so ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser erkannt und vermieden werden. Zudem werden Ärztinnen und Ärzte im Behandlungsprozess unterstützt.
  • Von Beginn an werden in der ePA auch weitere wichtige Behandlungsinformationen, wie beispielsweise Arztbriefe, Befundberichte oder auch Entlassbriefe, verfügbar gemacht.
  • Menschen ohne eigenes Smartphone werden ihre ePA in ausgewählten Apotheken einsehen können. Außerdem werden die Ombudsstellen der Krankenkassen diejenigen Versicherten bei der Ausübung ihrer Rechte unterstützen, die ihre ePA nicht über eine ePA-App verwalten.
  • Das E-Rezept wird weiterentwickelt, als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert und ein weiterer Zugangsweg per ePA-App eröffnet.
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden tiefer in die Versorgungsprozesse integriert und ihr Einsatz transparent gemacht. Mit der Ausweitung der DiGA auf digitale Medizinprodukte der Risikoklasse IIb werden sie auch für komplexere Behandlungsprozesse – z.B. für das Telemonitoring – genutzt werden können.
  • Damit die Telemedizin fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung wird, werden die Mengenbegrenzungen aufgehoben und mit der Ausweitung der Telemedizin auf Hochschulambulanzen, psychiatrische Institutsambulanzen und psychotherapeutische Sprechstunden neue Versorgungsmöglichkeiten eröffnet. Mit der assistierten Telemedizin wird außerdem ein niedrigschwelliger Zugang zur Versorgung geschaffen.
  • Ein neuer Prozess für die Erstellung und Festlegung von Datenstandards sorgt dafür, dass Interoperabilitätsvorgaben von hoher Qualität und verbindlich einzuhalten sind.
  • Ein Digitalbeirat bei der gematik, der unter anderem mit Vertretern des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Medizin und Ethik besetzt sein wird, soll künftig die gematik bei all ihren Festlegungen mit abgewogenen Empfehlungen zu Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit, der Datennutzung und der Anwenderfreundlichkeit beraten.

Mehr Infos: Fragen und Antworten zum DigiGExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Gesundheitsdatennutzungsgesetz

  • Eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten wird bürokratische Hürden abbauen und den Zugang für die Forschung erleichtern. Hier werden erstmalig pseudonymisierte Gesundheitsdaten aus verschiedenen Datenquellen miteinander verknüpft werden können. Die Zugangsstelle soll als zentrale Anlaufstelle für Datennutzende fungieren.
  • Die federführende Datenschutzaufsicht für länderübergreifende Forschungsvorhaben wird auf alle Gesundheitsdaten ausgeweitet. Die datenschutzrechtliche Aufsicht für länderübergreifende Forschungsvorhaben im Gesundheitswesen kann durch eine/n Landesdatenschutzbeauftragte/n koordiniert werden.
  • Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim BfArM wird weiterentwickelt. Für die Antragsberechtigung ist nicht mehr ausschlaggebend, wer beantragt, sondern wofür. Entscheidend sind die im Gemeinwohl liegenden Nutzungszwecke. Das FDZ kann pseudonymisierte Daten mit den Krebsregisterdaten sowie Daten weiterer gesetzlich geregelter medizinischer Register verknüpfen, wenn dies für den antragsgemäßen Forschungszweck erforderlich ist und die Interessen der Versicherten hinreichend gewahrt werden.
  • Für die Datenfreigabe aus der ePA gilt künftig ein Opt-Out-Verfahren. Damit können Behandlungsdaten für Forschungszwecke besser nutzbar gemacht werden. Es werden ausschließlich Daten übermittelt, die zuverlässig automatisiert pseudonymisiert wurden. Es wird eine einfache Verwaltung der Widersprüche eingerichtet, damit Patientinnen und Patienten über die Freigabe ihrer Daten für die Forschung oder weitere Zwecke an das FDZ entscheiden können. Versicherte können ihren Widerspruch auch bei den Ombudsstellen der Krankenkassen erklären, wenn sie die ePA nicht nutzen oder ihren Widerspruch nicht digital erklären können oder möchten.
  • Kranken- und Pflegekassen dürfen auf Basis von ihnen bereits vorliegenden Daten personalisierte Hinweise an ihre Versicherten geben, wenn dies dem individuellen Schutz der Gesundheit der Versicherten dient, zum Beispiel der Arzneimitteltherapiesicherheit, der Erkennung von Krebserkrankungen und seltenen Erkrankungen oder zur Verhinderung einer Pflegebedürftigkeit.
  • Leistungserbringer und deren Netzwerke werden befähigt, ihnen vorliegende Versorgungsdaten für Forschung, Qualitätssicherung und Patientensicherheit zu nutzen. Für die Nutzung von Gesundheitsdaten besteht ein Forschungsgeheimnis. Forschende dürfen also Gesundheitsdaten nur wie gesetzlich gestattet nutzen und weitergeben. Bei Verletzung dieser Geheimhaltungspflichten gilt künftig eine Strafnorm.

Mehr Infos: FAQ zum GesundheitsdatennutzungsgesetzExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Quelle: BundesgesundheitsministeriumExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Datennutzung
    Veranstaltung zur Frauengesundheit: Vernetzung stärken und Versorgungsforschung fördern

    Digitale Lösungen sind ein Teil der Gesamtlösung, um Frauengesundheit und gendersensible Medizin zu stärken. Gleichzeitig bedarf es mehr Awareness rund um die gesundheitlichen Bedürfnisse von Frauen, mehr interdisziplinäre Zusammenarbeit, mehr Forschung und dafür die richtige Infrastruktur und Ressourcen. So das Fazit der Veranstaltung „Frauengesundheit endlich im Fokus: Werden digitale Anwendungen der Durchbruch für gendersensible Medizin sein?“ von BVMed und Taylor Wessing. Die Bundestagsabgeordnete Kristine Lütke hob in der Paneldiskussion eine bessere Gesundheitsdaten-Nutzung als wichtigen Baustein für mehr gendersensible Medizin hervor.

    Pressemeldung27.06.2024

    Mehr lesen
  • Frauengesundheit
    Schließung der Gender Data Gap: Q&A zur Bedeutung gendersensibler Medizin

    Frauen haben oft andere Krankheitssymptome und Reaktionen auf Behandlungen als Männer. Daher bedeutet gendersensible Medizin eine für Frauen bessere und damit eine gerechte Gesundheitsversorgung. Dr. Amir-Said Ghassabeh (Taylor Wessing) und Natalie Gladkov (BVMed) geben in drei Fragen einen Einblick darüber, warum das Thema zunehmend auch wirtschaftlich an Bedeutung gewinnen wird.

    Artikel11.06.2024

    Mehr lesen
  • Datennutzung
    BVMed zum GIGV-Entwurf: „Vorrang für international anerkannte Standards“

    Der BVMed begrüßt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV) das Anliegen der Bundesregierung, die Interoperabilität von Daten im Gesundheitswesen zu verbessern. Bei der Festlegung von Standards fordert der deutsche MedTech-Verband, international anerkannten Standards den Vorrang zu geben.

    Pressemeldung27.05.2024

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Webinarreihe
    DiGA-Days | Fit for DiGA

    Rund drei Jahre nach erster Listung im BfArM-Verzeichnis geht die DiGA-Reise weiter. Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens bringt Neuerungen im „Fast-Track“-Verfahren mit sich und erlaubt die Integration von digitalen Medizinprodukten der Risikoklasse IIb als DiGA. Damit wird ein schneller Zugang für neue Innovationen in die Gesundheitsversorgung ausgeweitet.

    Seminardigital
    24.09.2024 10:00 Uhr - 26.09.2024 15:00 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Digitalisierung

    Zur Veranstaltung: DiGA-Days | Fit for DiGA
  • Webinarreihe
    Webinarreihe | Digital Marketing Strategie | B2B Business

    Digitales Marketing spielt eine große Rolle im Business-to-Business-Marketing. In der MedTech-Branche ist das Business-to-Business-Marketing jedoch besonders anspruchsvoll, da die Zielgruppen online schwer zu identifizieren sind. Somit steht für MedTech-Unternehmen zunächst Beziehungsmarketing im Vordergrund. Die Webinarreihe behandelt folgende Schwerpunkte: Modul 1 | Digital Marketing...

    Seminardigital
    22.10.2024 09:00 Uhr - 05.11.2024 12:00 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Kommunikation

    Zur Veranstaltung: Digital Marketing Strategie | B2B Business
  • Webinar
    Die Führungsrolle im Wandel | Change Management

    Es ist Zeit, Führung neu zu denken Agiles Arbeiten, New Work, Digitalisierung und Krisen erfordern eine grundlegend veränderte Haltung zur Führung. Unternehmen brauchen heute mehr denn je die Kreativität und Schaffenskraft ihrer Mitarbeitenden, um aktuellen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen. Doch wie entfalten wir die Kreativität und fördern die intrinsische Motivation eigener Teams?

    Seminardigital
    30.10.2024 09:00 - 12:30 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Personal

    Zur Veranstaltung: Die Führungsrolle im Wandel

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen