Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - EBM Sachkosten

Artikel24.07.2023

© AdobeStock @sp4764 Medizinprodukte, die nicht den Kategorien Praxisbedarf, Kostenpauschalen des Kapitel V Nr. 40 (EBM), Sprechstundenbedarf oder arzneimittelähnliche Medizinprodukte, wie Hilfs- oder Verbandmittel zugeordnet werden können, können unter der Bezeichnung "gesonderte Sachkosten" gemäß den Regelungen des EBM Kapitel I Nr. 7.3 oder 7.4 abgerechnet werden. Diese gesonderten ärztlichen Abrechnungen betreffen Sachkosten (Medizinprodukte), die weder durch die EBM-Gebühren, noch durch Sachkostenpauschalen (Kapitel V Nr. 40 EBM), noch durch den Sprechstundenbedarf oder separate Verordnungen erstattet werden.

„Gesonderte Sachkosten“ nach EBM Kapitel I 7.3 bzw. 7.4
Medizinprodukte, die nach deren Anwendung nicht o. g. Kategorien a bis d zugeordnet werden können, können alternativ als „gesonderte Sachkosten“ gemäß der Sonderregelung des EBM Kapitel I Nr. 7.3 bzw. 7.4 abgerechnet werden.

Aus den Allgemeinen Bestimmungen des EBM – Kapitel I Punkt 7.3 – geht hervor, dass gesonderte ärztliche Abrechnungen von Sachkosten (Medizinprodukte) durch den Arzt/die Ärztin gestellt werden können, die:

  • weder mit den EBM-Gebühren abgegolten sind (Praxisbedarf),
  • nicht im Kapitel V Nr. 40 EBM aufgelistet sind (Sachkostenpauschalen),
  • noch über den Sprechstundenbedarf ersetzt werden und
  • nicht separat als Verbandmittel, arzneimittelähnliches Medizinprodukt oder Hilfsmittel erstattet werden (Einzelverordnung).

Folgende Medizinprodukte können beispielsweise unter die gesonderte Sachkostenregelung nach EBM Kapitel I Nr. 7.3 bzw. 7.4 fallen:

  • Herzschrittmacher (aktive Implantate)
  • Portkathetersysteme, Zentralvenenkatheter
  • Blasen-, Nierenfistel- und Ureterkatheter (i.d.R. als Dauerkatheter)
  • Fadenanker, Knochenimplantate, Hernien-Netze, gynäkologische Bänder
  • Einmal-Infusionsbestecke, -Infusionskatheter, und -Infusionsnadeln (wenn diese keine Hilfsmittel oder Sprechstundenbedarf sind)

Ob und wie Rechnungen bei der KV bzw. Kasse einzureichen sind, richtet sich nach den jeweiligen regionalen Regelungen gemäß des Bundesmantelvertrages für Ärzt:innen (Stand: 1. Januar 2023).

Die folgenden Regelungen des Bundesmantelvertrages sind dabei zu beachten:

§ 44 Absatz 6 | Sonstige Abrechnungsregelungen

  • Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes und der medizinischen Notwendigkeit
  • Unterlagen sind im Original einzureichen, unter Angabe von mindestens:
  • Name des Herstellers
  • Produkt-/Artikelbezeichnung inkl. Artikel- und Modellnummer
  • Versichertennummer des Patienten
  • Vertragsarzt ist verpflichtet, die tatsächlich realisierten Preise in Rechnung zu stellen

Einzelheiten können die KVen mit den Krankenkassen auch in regionalen Vereinbarungen regeln.

vgl. Bundesmantelvertrag (BMV-Ä)Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • EBM
    Neuer Ambulant-Newsletter des BVMed informiert über Abrechnung von Medizinprodukten in der vertragsärztlichen Versorgung

    Aufklärung ist erforderlich, denn die Verordnungsmöglichkeiten sind komplex und vielfältig: In Abhängigkeit von Anwendungszweck, Anwendungsort und Anwender:innen werden Medizinprodukte im Zuge einer medizinischen Behandlung verschiedenen Leistungsbereichen und Budgets zugeordnet. Unterschieden wird zwischen Praxisbedarf, sonstige Sachkosten und Sprechstundenbedarf. Die Versorgung mit...

    Pressemeldung02.08.2023

    Mehr lesen
  • EBM
    Einleitung: Abrechnung von Medizinprodukten im vertragsärztlichen Bereich

    In Abhängigkeit von Anwendungszweck, Anwendungsort und Anwendenden werden Medizinprodukte im Zuge einer medizinischen Behandlung verschiedenen Leistungsbereichen und Budgets zugeordnet. So lassen sich im Rahmen einer vertragsärztlichen Versorgung bspw. die Leistungskategorien Praxisbedarf, (sonstige) Sachkosten und Sprechstundenbedarf unterscheiden. Die Versorgung mit und Verordnung von...

    Artikel25.07.2023

    Mehr lesen
  • EBM
    Wirtschaftlichkeitsgebot

    Alle Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen einem generellen Wirtschaftlichkeitsgebot. Nähere Ausführungen für die niedergelassenen Ärzte und deren veranlassten Leistungen (Verordnungen), beispielsweise von Hilfsmitteln, Verbandmitteln und Arzneimitteln, können § 106 SGB V, § 106b SGB V, § 12 SGB V entnommen werden. Maßgebliche Kriterien für die...

    Artikel24.07.2023

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Online-Seminar
    MDR Online-Seminar | Normung in der Medizintechnologie

    Die Normung hat eine hohe Bedeutung in der Entstehung und Zulassung von Medizinprodukten. Gemeinsam geben wir mit den Experten der DIN einen Einblick in die Arbeit der Normung, gehen der Frage nach wie Unternehmen sich an der Normung beteiligen können und welchen Einflüssen sowie Entwicklungen die Normung im Bereich Medizintechnologie in Gegenwart und Zukunft unterliegt.

    Seminardigital
    26.11.2024 09:00 - 11:00 Uhr
    organizer: BVMed
    Schwerpunkt: Regulatorisches

    Zur Veranstaltung: Normung in der Medizintechnologie
  • Konferenz
    Hygieneforum 2024

    Das BVMed-Hygieneforum widmet sich auch dieses Jahr wieder zentralen Herausforderungen der Infektionsprävention in der stationären wie auch ambulanten Versorgung. Fachexpert:innen tragen wichtige Themen vor, zu denen wir dann gemeinsam diskutieren wollen. Melden Sie sich noch heute an. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

    Konferenzhybrid
    Berlin, 12.12.2024 09:30 - 15:30 Uhr
    organizer: BVMed
    Schwerpunkt: Hygiene

    Zur Veranstaltung: BVMed-Hygieneforum 2024
  • Einführungsseminar
    Erfolgreiches Marketing von MedTech-Unternehmen

    Als Mitarbeiter:in im Marketing oder Produktmanagement haben Sie eine Schlüsselrolle für den Erfolg Ihres Unternehmens. Die richtige Strategie entwickeln, Produktvorteile erkennen, formulieren und im Zusammenspiel mit Agenturen an Entscheidungsträger und Kunden kommunizieren – dies sind Fähigkeiten, die professionelle Produkt- oder Marketing-Manager:innen kontinuierlich aktualisieren und...

    Seminaron-site
    Berlin, 05.06.2025 09:00 - 16:30 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Kommunikation

    Zur Veranstaltung: Erfolgreich im Marketing von MedTech-Unternehmen

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen