Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Verbandmittel Erstattung Kompressionstherapie in der ambulanten Versorgung MedTech ambulant Nr. 01/15

Artikel19.03.2015

Kompressionsverbände fördern den Rücktransport des venösen Blutes. Die Kompressionstherapie ist eine abrechenbare ärztliche Leistung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Die erforderlichen Kompressionsbinden sind Verbandmittel und damit zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig.

Kompressionstherapie bei Ulcus cruris venosum

Verlieren Venen oder Venenklappen die Fähigkeit der elastischen Anpassung an die unterschiedlich großen Blutmengen, so bleiben sie dauerhaft erweitert. Die Venenklappen können sich nicht mehr schließen und der Rücktransport des Blutes zum Herzen wird gestört. Der Rückstau macht sich zuerst in schweren, geschwollenen Beinen bemerkbar. Hautveränderungen können folgen, bis sich bei nicht rechtzeitiger Behandlung Ekzeme und Unterschenkelgeschwüre bilden können.

Ziel jeder Venenbehandlung ist, die akuten Auswirkungen wie Stauungen, Geschwüre usw. zu beseitigen und ein Fortschreiten der Krankheit zu verhindern. Unerlässlich ist dabei die sachgemäße Kompression des Beines:

  • In der akuten Phase sollte immer ein Kompressionsverband aus Zinkleimbinden oder Kurzzugbinden zum Einsatz kommen, weil damit besser auf die Umfangsschwankungen des Beines reagiert werden kann.
  • Ist das Bein nachhaltig entstaut und ein Ulcus abgeheilt, erfolgt die Nachsorge mit individuell angepassten medizinischen Kompressionsstrümpfen.

Näheres siehe S2-Leitlinie Phlebologischer Kompressionsverband (PKV) unter www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/037-005.htmlExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab..

Wirkungsweise von Kompressionsverbänden

Kompressionsverbände fördern den Rücktransport des venösen Blutes. Hierfür eignen sich besonders Kurzzugbinden mit einer Dehnbarkeit von < 100 %. Kurzzugbinden zeichnen sich durch einen hohen Arbeitsdruck und damit durch eine gute Effektivität sowie durch einen niedrigen Ruhedruck mit daher gutem Tragekomfort aus.

Der Arbeitsdruck wird durch das Anpressen der Muskulatur beim Gehen gegen den Verband erzeugt, steigert die venöse Pumpleistung und führt zu einer Reduzierung des Ödems.

Der Ruhedruck ist der Anpressdruck am ruhenden Bein. Zu hoher Ruhedruck unter Kompressionsmitteln wird vom Patienten schlecht vertragen und kann besonders bei begleitender peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK) zu Hautläsionen führen. Polstermaterial vermeidet Druckschäden von Haut und Nerven. Hierfür werden u. a. Schaumstoffbinden oder Polsterwatte verwendet, zudem gibt es vorgefertigte Pelotten für die Knöchelregion. Eine gleichmäßige Druckverteilung wird durch eine adäquate Polsterung von Knochenvorsprüngen und Schienbeinkanten erreicht. Dabei spielt die korrekte Anlagetechnik eine wesentliche Rolle.
© BSN medical Bild herunterladen

Verordnung und Vergütung von Kompressionstherapie

Die Kompressionstherapie ist eine abrechenbare ärztliche Leistung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Die erforderlichen Kompressionsbinden sind Verbandmittel und damit zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ‒ ggf. als Sprechstundenbedarf oder auf den Namen des Versicherten (§ 31 SGB V) ‒ verordnungsfähig.

Mögliche Verbandmittel sind z. B. Kurz- und Langzugbinden, Zinkleim-, Klebe-, Haft- und Polsterbinden. Die einzusetzenden Hilfsmittel (Strümpfe KKL I-III, An- und Ausziehhilfe) sind auf einem gesonderten Rezept (Muster 16) unter Angabe der Diagnose (ICD-10) zu verordnen. Das Feld 7 "Hilfsmittel" ist zu markieren. Dies ist wichtig, da Hilfsmittel nicht richtgrößenrelevant sind. Bei der Erstverordnung hat der Patient aus hygienischen Gründen Anspruch auf eine Doppelausstattung. Das Ausstellen einer Folgeverordnung ist in der Regel nach 6 Monaten zu empfehlen.

Benötigt der Patient beim An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe der KKL II-III Hilfe, kann der Arzt dies als Leistung der häuslichen Krankenpflege (HKP ‒ § 37 SGB V) verordnen. Das An- und Ablegen eines Kompressionsverbandes ist ebenfalls eine verordnungsfähige Leistung der HKP. Verordnungshinweise sind der Richtlinie des G-BA vom 07.10.2014 (www.g-ba.de/informationen/richtlinien/11Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.) zu entnehmen.

Chronische Wunden - Barmer sieht Unterversorgung bei Kompression

In Deutschland leiden Patienten unnötig lange an chronischen Wunden. So litten 2012 bundesweit rund 210.000 Menschen akut an chronischen Wunden am Unterschenkel. Jährlich kommen rund 50.000 neue Erkrankungen hinzu. Insgesamt leiden nach Schätzungen von Experten zwei Millionen Menschen in Deutschland an chronischen Wunden, zu denen u. a. Dekubitus oder diabetisch bedingte Geschwüre am Fuß gehören. (Quelle: BARMER GEK Heil- und Hilfsmittelreport 2014)

BARMER GEK: Unterversorgung bei Kompression

Zu selten wird eine leitlinienkonforme Kompressionsbehandlung bei der Wundtherapie durchgeführt, ist die Aussage des Heil- und Hilfsmittelreports der BARMER GEK 2014 (Siehe: presse.barmer-gek.de / Presseinformationen / Pressearchiv 2014 / Pressemeldung vom 16.09.2014Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.). Die Kasse beleuchtet hier u. a. die Therapie chronischer Wunden (z. B. Ulcus cruris, diabetisches Fußsyndrom).

Der Report bemängelt eine gravierende Unterversorgung bei Unterschenkelgeschwüren. Nur knapp 40 Prozent der Patienten bekommen demnach eine Kompressionstherapie, deren Unterlassung nach Meinung von Fachleuten einen Behandlungsfehler darstellt.

Bei Ulcus cruris venosum stellen die Kompressionsmaßnahmen den wichtigsten Pfeiler der kausalen Therapie dar, weil die Lösung der venösen Stauungsproblematik ursächlich für den Heilungsverlauf ist. Zur leitliniengerechten Wundtherapie mit Produkten der modernen Wundbehandlung zählt deshalb zwingend die begleitende Kompressionstherapie.

Quelle: BVMed-Newsletter "MedTech ambulant Nr. 01/15" vom 17. März 2015Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Positionspapier
    Bundestagswahl 2025: 10 Punkte aus MedTech-Sicht

    Medizintechnologien sind unentbehrlich für die Gesundheitsversorgung der Menschen und eine Schlüsselindustrie für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts – es geht #NurMitMedTech. Um die Rahmenbedingungen für die MedTech-Branche zu stärken, Innovationen zu fördern und die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten, fasst der BVMed in einem Positionspapier zur Bundestagswahl 2025 einen 10-Punkte-Plan zusammen. Die Forderung an die neue Bundesregierung: Ein klares Bekenntnis zur Medizintechnik als Leitindustrie ein. Eine eigenständige MedTech-Strategie mit einem ressortübergreifend abgestimmten Maßnahmenplan. Auf dieser Seite finden Sie das gesamte Positionspapier zum Durchlesen und Herunterladen.

    Artikel11.12.2024

    Mehr lesen
  • Verbandmittel
    Lauterbach empfiehlt Fristverlängerung zur Wundversorgung bis 2. März 2025

    Der BVMed unterstützt die Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die bisher gültigen erstattungsrechtliche Regeln zur Verbandmitteldefinition bis zum 2. März 2025 zu verlängern. Die aktuell geltende Frist lief am 2. Dezember 2024 aus. Lauterbach wendete sich mit seiner Empfehlung in einem Schreiben vom 29. November 2024 an GKV-SV, KBV und DAV. Dr. Marc-Pierre Möll: „Es ist gut, dass sich Minister Karl Lauterbach der Sache persönlich annimmt. Durch die empfohlene Fristverlängerung könnten wir Versorgungslücken für chronisch kranke Patient:innen mit Wunden schließen und damit erhebliche gesundheitliche Folgen für Betroffene vermeiden“.

    Pressemeldung02.12.2024

    Mehr lesen
  • Verbandmittel
    Ampel-Aus: Fehlende gesetzliche Fristverlängerung zu Wundversorgung muss auf die Prioritätenliste

    Der BVMed appelliert an die Gesundheitspolitik, trotz des Koalitionsbruchs Lösungen zu finden, um die bereits parteiübergreifend konsentierte Verlängerung der Übergangsfrist für Wundversorgungs-Studien umzusetzen. Die aktuell geltende Frist läuft am 2. Dezember 2024 aus. Ohne eine Fristverlängerung drohen erhebliche negative Auswirkungen auf die Versorgung der Menschen mit chronischen Wunden.

    Pressemeldung11.11.2024

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Online-Seminar
    GKV-Kompaktseminar | Ambulant

    Die Erstattung von Medizinprodukten ist in erster Linie davon abhängig, ob sie im ambulanten oder im stationären Bereich eingesetzt werden. Um erfolgreich zu agieren, bedarf es daher spezieller Kenntnisse in den jeweiligen Einsatzgebieten. Notwendige Voraussetzungen dafür sind die Erläuterung und das Verständnis der im GKV-System verbreiteten Fachtermini.

    SeminarDigital
    20.02.2025 10:00 - 14:30 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Marktzugang und Erstattung

    Zur Veranstaltung: GKV-Kompakt | Ambulant
  • Webinar
    Sprechstundenbedarf | Grundlagen bis Abrechnung

    Der Bereich des Sprechstundenbedarfs (SSB) als Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist bis heute ohne ausdrückliche Verankerung im SGB V. Daraus ergeben sich eine Vielzahl von Fragen und Herausforderungen: Wie sieht der Regelungsrahmen für den Vertrieb und den Bezug von Sprechstundenbedarf aus? Welche Verantwortlichkeiten obliegen Hersteller, Handel und...

    SeminarDigital
    18.03.2025 10:00 - 13:30 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Marktzugang und Erstattung

    Zur Veranstaltung: Sprechstundenbedarf
  • Online-Seminar
    Fachhandel für Medizinprodukte

    Dem Fachhandel kommt eine besondere Bedeutung in der Gesundheitsversorgung zu. Mit Produkten und Dienstleistungen stellt er die Versorgungsfähigkeit seiner Versorgungspartner sicher. Der Rechtsrahmen, in dem sich der Fachhandel bewegt, ergibt sich dabei hauptsächlich aus der Medical Device Regulation (MDR). Die Dichte und Komplexität der Vorgaben stellt eine enorme Herausforderung für die...

    SeminarDigital
    21.05.2025 10:00 Uhr - 22.05.2025 15:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Fach- und Großhandel

    Zur Veranstaltung: Fachhandel für Medizinprodukte

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen