- 07.04.2022 Kodierhilfe ab 2022 und Kodiercheck der KBV
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Ebenfalls durch das TSVG ist die KBV verpflichtet, verbindliche Vorgaben zum Kodieren zu erstellen. Zu diesem Zwecke erhalten Praxen seit Jahresbeginn eine Kodierunterstützung der KBV für die Verschlüsselung von Diagnosen.
Dieses Tool ist ein Angebot an Verordnende, das bei der Umsetzung der mitunter sehr komplexen Kodierung der Diagnosen unterstützten soll. Diese sind jedoch nicht verpflichtet zur Anwendung der KBV-Kodierhilfe.
Zentrale Funktionalitäten dieser sind die Codesuche, die eine Filter- und Freitextfunktion enthält. Die Kodierunterstützung sieht außerdem Hinweise zur Anwendbarkeit des jeweiligen Codes und zur korrekten Verschlüsselung vor. Eingeführt wird außerdem ein Kodier-Check für Diagnosen aus den Bereichen Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes mellitus und Bluthochdruck, der eine Plausibilitätsprüfung des gewählten Diagnosencodes – ggf. mit Hinweisen und Korrekturvorschlägen auf Basis der ICD-10-GM – vorsieht. Die Kodierhilfe gibt außerdem Hinweise zur korrekten Verschlüsselung von Dauerverordnungen.
Einzelheiten und Erläuterungen können der Website der KBVExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. entnommen werden.
Die PVS-Hersteller sind verpflichtet, die Kodierhilfe in die eigene Praxissoftware (PVS) zu integrieren. Diese ist sodann somit direkt eingebunden in das PVS-System und steht Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen direkt beim Kodieren zur Verfügung. Die Hersteller müssen spätestens bis zum Ende der mithin verlängerten Übergangsfrist (30.06.2022) die technischen Voraussetzungen schaffen, dass Ärzt:innen über alle PVS-Systeme den Zugang zur KBV-Kodierhilfe zu erhalten. Die konkrete Implementierung obliegt dabei den Herstellern, sodass es zu Abweichungen in Funktionalität und Darstellungen kommen kann.
Quellen
Medizinio GmbH | Praxissoftware für alle Fachbereiche - ein ÜberblickExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.
gematik Fachportal| Service- und Testtools der gematikExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.