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 - 07.04.2022 Die 6 Schritte des richtigen Kodierens Die Kodierung behandelter Diagnosen

Artikel

© AdobeStock @sp4764 1. SCHRITT | Alle behandelten Diagnosen in der Abrechnung sind zu kodieren, sobald Krankheiten

  • diagnostiziert oder
  • therapiert oder
  • Verordnungen/Rezepte ausgestellt werden.

2. SCHRITT | Damit Krankheitsmanifestationen und Komplikationen beschrieben werden, erfordern bestimmte Diagnosen die Angabe von 2 ICD-Kodierungen (Kreuzstern Systematik)
Beispiel | E11.40 + Diabetes Typ 2 mit Nervenkomplikationen, G63.2* diabetische Polyneuropathie.

3. SCHRITT |Es sollte vollständig kodiert und ICD mit letzter Stelle 9 möglichst vermieden werden. Es gibt drei, vier und fünfstellige ICD, wobei die letzte Kodierungsstelle die Diagnose am meisten spezifiziert.
Hinweis | Hausärzte müssen nicht endständig kodieren, d. h., sie müssen nur vierstellige Kodierungen verwenden.

4. SCHRITT | Bei gesicherten Diagnosen sollte immer das Kennzeichen »G« verwendet werden - Es stehen vier Kennzeichen der Diagnosesicherheit zur Verfügung (G, V, A, Z).
Beispiel | E11.74 Diabetes mellitus, Typ 2: Mit multiplen Komplikationen: Mit Diabetischem Fußsyndrom, nicht als entgleist bezeichnet. Prüfen Sie bitte bei bestehenden V-Diagnosen bei jedem Patientenkontakt auf ihre Aktualität.

5. SCHRITT | Das Kennzeichen »Z« ist nur für symptomlose Zustände zu verwenden, die nicht mehr
behandelt werden. ICD mit dem Textbaustein »Folgen«, »Folgezustände« und »Zustand nach« werden immer mit »G« kodiert.

6. SCHRITT | Da sich der Schweregrad chronischer Erkrankungen ändern kann, sollte dies bei jedem Patientenkontakt geprüft und ggf. die Kodierung angepasst werden.

Beispiel DURCHBLUTUNGS BEDINGTE ULZERATIONEN
werden durch die Differenzierung des bisherigen Vierstellers I87.2 »chronische venöse Insuffizienz« komplettiert:

  • I87.20 »ohne Ulzeration«
  • I87.21 »mit Ulzeration«

Bei unbekannten Ursachen ist L97 »Ulcus cruris, anderenorts nicht klassifiziert« anzugeben.

Quellen

KBV | Kodierunterstützung für Praxen startet 2022: Das sind die FunktionenExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

KVBW | AM-RL - Regelungen zur Verordnungsfähigkeit von ArzneimittelnExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Medizinio GmbH | Praxissoftware für alle Fachbereiche - ein ÜberblickExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

gematik Fachportal| Service- und Testtools der gematikExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

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