- Hilfsmittel Die aktuellen „Corona-Lösungen" in der Hilfsmittel-Versorgung müssen bleiben, was sie sind: ein Notbehelf. Ein Gastbeitrag von Juliane Pohl, Leiterin Ambulant Gesundheitsversorgung beim BVMed, im Magazin Gesundheitsprofi, Ausgaben 07/08-2020
Artikel11.08.2020
Auch wenn Postversand und Teleeinweisung in Corona-Zeiten als Mittel der Wahl und auf den ersten Blick als geeignete Alternativen zur Hilfsmittelversorgung ,,vor Ort" erscheinen: Zur Gewährleistung der individuellen, qualitätsgesicherten Hilfsmittelversorgung ist der persönliche Kontakt zum Patienten in der Regel unabdingbar. Auch wenn es verlockend erscheint, diese Versorgungswege fortzuführen, so können sie weiterhin nur als Notlösung in einer Ausnahmesituation gewertet werden, so BVMed-Hilfsmittel-Expertin Juliane Pohl in einem Gastbeitrag für das Magazin "Gesundheitsprofi".
Juni 2020, der fünfte Monat der Corona-Pandemie. Obgleich die ersten großen Wellen und die begleitenden Stürme zunächst geglättet und beruhigt scheinen, kann von „Normalität" nicht die Rede sein. Oder sind wir inzwischen im Stadium der „neuen Normalität" angelangt, von der mittlerweile häufig die Rede ist, welcher Gestalt diese auch sein mag? Die nächsten Monate werden zeigen, wie sich das soziale Leben, die lokale und globale Interaktion, in einer Zeit Post-Covid-19 aus-balancieren wird.
„Wir merken nach wie vor, dass einige Patienten den Gang zum Arzt meiden oder nicht zu uns ins Sanitätshaus kommen möchten", berichtet ein Mitglied der RehaVital. „Wir versuchen deshalb, beispielsweise durch kontaktloses digitales Vermessen bei Kompressionsstrümpfen, gute Alternativen zum Direktkontakt anzubieten und den Patienten ihre Ängste ein Stück weit zu nehmen. Aber wir machen uns schon Gedanken, wie viele Menschen aus Angst vor Corona keine Versorgung erhalten, obwohl sie dringend Hilfsmittel benötigen." Eine in diesen Tagen typische Situation für Hilfsmittelleistungserbringer. Aus ihrer Sicht - und mit diesem Wunsch stehen sie sicherlich nicht allein da - ist daher die schnellstmögliche Rückkehr in eine „normale" Gesundheitsversorgung mehr als wünschenswert.
Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen versorgen mit den individuell erforderlichen und passenden Hilfsmitteln direkt am Patienten. Ob Rollstuhl, Stoma oder Beatmung, die individuelle Bedarfsermittlung, Anpassung und Einweisung erfordern in aller Regel den persönlichen, physischen Kontakt zum Patienten, den es in Corona-Zeiten doch nach allen Möglichkeiten zu reduzieren galt.
Der gesetzliche Anspruch des Versicherten gegenüber seiner Krankenkasse und die damit verbundene vertragliche Verpflichtung der Hilfsmittel-Leistungserbringer zur persönlichen Versorgung in direktem Kontakt mit dem Patienten stehen dem Gebot des „Social Distancing" und einer Scheu vor persönlichen Kontakten entgegen. Wie kann dieser Spagat gelingen?
Die Empfehlungen, die der GKV-Spitzenverband zu Beginn von Covid-19 gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abgestimmt hat, bieten hierfür eine sinnvolle Grundlage. Sie sehen Abweichungen vor - das betrifft beispielsweise die Zustellung vieler Produkte. Die postalische Lieferung ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Auch ermöglichen die Empfehlungen die digitale Unterstützung bei Beratung oder Einweisung - soweit medizinisch vertretbar. Sie erlauben zudem administrative Vereinfachungen im Umgang mit Verordnung, Kostenvoranschlag und Abrechnung sowie den verschiedensten Dokumentationen. Insbesondere die administrativen Neuerungen erweisen sich als überaus hilfreich zur Bewältigung der aktuellen Situation und zur Einhaltung der vorgegebenen Kontaktreduzierung bei gleichzeitiger Durchführung notwendiger Hilfsmittelversorgungen.
Dennoch: Auch wenn Postversand und Teleeinweisung in Corona-Zeiten als Mittel der Wahl und auf den ersten Blick als geeignete Alternativen zur Hilfsmittelversorgung ,,vor Ort" erscheinen: Zur Gewährleistung der individuellen, qualitätsgesicherten Hilfsmittelversorgung ist der persönliche Kontakt zum Patienten in der Regel unabdingbar. Auch wenn es verlockend erscheint, diese Versorgungswege fortzuführen, so können sie weiterhin nur als Notlösung in einer Ausnahmesituation gewertet werden. Es hat sich gezeigt, dass in vielen Fällen der Versorgungen der persönliche Kontakt nur temporär verschoben wurde und eine qualitätsgebundene und sichere Hilfsmittelversorgung nur von Mensch zu Mensch möglich ist.
Weiter gedacht, birgt eine sogenannte kontaktlose Versorgung sogar gravierende Gefahren für die Sicherheit der Patienten, die nur durch eine entsprechende Nachsorge aufgefangen werden kann, so diese denn nach Ende der akuten Krise möglich ist.
Im Sinne einer funktionierenden Versorgung bedeutet dies somit also auch in Corona-Zeiten häufig den physischen Kontakt zum Patienten - in der Häuslichkeit, im Pflegeheim oder in den Räumen des Sanitätshauses des Vertrauens - und natürlich stets in enger Absprache mit dem Patienten und unter Wahrung der notwendigen Hygieneanforderungen. Es überrascht nicht, dass
sich dies in der Versorgungspraxis nicht immer leicht gestaltete.
Ein Exkurs in das Leben eines Hilfsmittel-Leistungserbringers in Corona-Zeiten veranschaulicht die derzeitigen Herausforderungen:
Auge in Auge, Hand an Fuß
Bei bestimmten Versorgungen ist der persönliche Kontakt auch in Corona-Zeiten zwingend notwendig, beispielsweise bei individuell angepassten Produkten wie Kompressionsstrümpfen, Elektrorollstühlen, Prothesen, aber auch bei der individuellen Homecare-Versorgung. Bei kontaktloser Bedarfsermittlung, Maßnahmen der Anpassung und Erprobung, Versorgung oder Einweisung besteht die Gefahr, dass diese nicht optimal durchgeführt werden und es später so zu Folgeschäden kommen kann.
,,Kontaktlos versorgen" - Das Paket vor der Tür?
Sicher gibt es auch Produkte, in deren Handhabung der Patient bereits eingewiesen ist oder deren Handhabung mit dem Patienten in einem Videotelefonat leicht besprochen werden kann. Bei Einstell- und Montagearbeiten ist dies bereits schwieriger: In jedem Fall muss eine Einweisung am Telefon von denselben, auf diese Produkte geschulten Mitarbeitern erbracht werden, welche diese Dienste auch vor Ort hätten durchführen müssen. Nur qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter können Gefahren im Umgang und in Bezug zum häuslichen Umfeld rechtzeitig erkennen und somit Unfälle vermeiden.
Versorgung ohne Verordnung: Kein Fuß vor die Tür
Aus Scheu vor Arztbesuchen werden notwendige Versorgungen aufgeschoben. Dies kann teure Folgeschäden nach sich ziehen. Zwingend notwendige Versorgungen können zur Corona-Zeit zwar auch ohne Verordnung begonnen werden. Allerdings: Wer nicht zum Arzt geht, geht auch nicht zum Hilfsmittelversorger.
Vor geschlossenen Türen
Viele Heime verwehren den Hilfsmittel-Leistungserbringern - zum Zwecke der Sicherheit der Bewohner - nach wie vor Zugang zum Versicherten. Es sind auch keine Einzelfälle, dass Patienten in der eigenen Häuslichkeit aus Angst vor Ansteckungen den Versorgern die Türen nicht öffnen. Somit können Versorgungen, trotz dringender Notwendigkeit, teilweise nicht durchgeführt, Anpassungen nicht vorgenommen werden.
Grundsätzlich wurde zudem das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) Voraussetzung für den Zutritt in das Heim, zum Patienten.
PSA: Vor leeren Regalen
Für zwingend notwendige Versorgungen hat sich der Hilfsmittel-Leistungserbringer die Schutzausrüstung zu beschaffen. Angesichts der weltweit angespannten Lage und der hohen Nachfrage waren der Beschaffungsaufwand sowie die hieraus entstehenden Kosten für die Versorger enorm. Denn Schutzausrüstung besteht nicht allein in einer Mund-Nase-Maske, sondern kann außerdem Handschuhe, Schutzanzüge und Atemschutzmasken erfordern.
Trotz Systemrelevanz wurden Regelungen zur organisatorischen oder finanziellen Unterstützung der Hilfsmittel-Leistungserbringer bei der Beschaffung nicht getroffen.
Bedarfsermittlung: Mit dem Lineal am Foto?
Aufgrund der Beschränkungen für einen persönlichen Patientenkontakt wurden Hilfsmittel zum Teil aufgrund von Fotos und Messungen des Pflegepersonals oder Angehöriger bestellt. Nur aufgrund der erfahrenen Hilfsmittelspezialisten der Leistungserbringer konnten diese Angaben um Anpassungen nach Größe und Gewicht des Patienten ergänzt werden. Eine optimale Versorgung konnte so dennoch nicht sichergestellt werden. Der Grund ist ganz einfach: Das Pflegepersonal und Angehörige sind im Ausmessen nicht geschult und erfahren. Dies ist üblicherweise auch nicht ihre Aufgabe. Von einer fachmännischen Versorgung kann demnach keine Rede sein, sondern allenfalls von einem Notbehelf, um die dringendsten Versorgungen durchführen zu können.
Erfahrungswerte zeigen bereits jetzt, dass beispielsweise rund 70 Prozent der Rollstuhlversorgungen, die behelfsweise durchgeführt wurden, im Nachhinein ausgetauscht oder nachgebessert werden mussten. Somit entsteht bei diesen Versorgungen ein Aufwand, der etwa dem dreifachen einer Regelversorgung entspricht. Davon abgesehen, bestehen erhebliche Gefahren für die Patienten: Viele Patienten leiden in der Folge unter einer Fehlhaltung oder zusätzlichen Einschränkungen. Durch eine schlechte Positionierung des Patienten auf einem Rollstuhl besteht die Gefahr eines Dekubitus (Wundliegen) oder eines Sturzes mit dem Rollstuhl. Darüber hinaus kann es zu Haltungsschäden kommen. Zusätzlich bleibt oftmals unklar, welches Zubehör benötigt wird. Dies kann vom pflegenden Personal nicht erkannt werden.
Wie geschildert, ist eine individuelle Versorgung durch geschultes Fachpersonal der Hilfsmittel-Leistungserbringer - die Bedarfsermittlung, Einweisung, Anpassung, die Unterstützung bei Komplikationen und Reparaturen - unabdingbar und Voraussetzung für eine gesicherte Hilfsmittelversorgung.
Fazit:
Die in der Corona-Zeit genutzten „Workarounds" müssen damit letztlich das bleiben, was sie sind: ein Notbehelf, um die Versorgung in diesen besonderen Zeiten überhaupt durchführen zu können. Hierbei ist aber stets eine individuelle Nutzen-Risiken-Abwägung erforderlich, die für die Leistungserbringer auch haftungsrechtlich brisant ist. Die Alternative allerdings wäre, Patienten
mit dringendem Bedarf unversorgt zu lassen - keine Option!
Juliane Pohl leitet das Referat Ambulante Gesundheitsversorgung beim BVMed sowie u.a. die Fachbereiche Diabetes und Homecare. Bei der Erstellung des Beitrags wurde sie unterstützt von Simone Maisch (Prokuristin RSR Reha-Service-Ring), Stefan Skibbe (Prokurist RehaVital) und Michael Senz (Vertriebsleiter GHD GesundHeits GmbH Deutschland).