- #AmbulantStärken 13 Forderungen für eine starke Ambulante Versorgung | Kurzfassung Qualität, Effizienz und Patientensicherheit in einem zukunftsfähigen Gesundheitswesen (Stand: Oktober 2021)
ArtikelBerlin, 28.10.2021
Die Gesundheitsversorgung auch im Anbetracht des demografischen Wandels und der begrenzten personellen und abnehmenden finanziellen Ressourcen effizient und qualitätsgesichert zu gewährleisten, ist eine der großen zukünftigen Herausforderungen unseres Gesundheitswesens. Der BVMed wird sich bei der Weiterentwicklung der stationär-ambulanten Versorgungsstrukturen aktiv einbringen und damit einen Beitrag zur zukunftssicheren Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung leisten.
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Der BVMed fordert daher:
1. Notwendige Rahmen für die Ambulantisierung von Leistungen schaffen
Die ambulante Durchführbarkeit stationsersetzender Operationen, Eingriffe oder Behandlungen setzt voraus, dass die notwendigen strukturellen, personellen, sachlichen und prozessualen Bedingungen gegeben sind.
Die Anpassung von Versorgungs- und Verfahrensabläufen, die notwendige Qualifikation der ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringer, aber auch der Zugang zu den erforderlichen Medizinprodukten im ambulanten Setting und adäquate Vergütungsmechanismen der Versorgungsleistungen sind hierfür erforderlich. Zudem braucht es einen Ausgleich stationär-ambulanter Unterschiede bei der Finanzierung von Investitionsgütern.
2. Zugang zu Methoden für ambulantisierte Versorgungen schaffen
Um den an stationsersetzenden Versorgungen beteiligten Leistungserbringern die Durchführung der entsprechenden Methoden zu ermöglichen, müssen dieselben Regelungsrahmen für stationäre, wie für künftig stationsersetzende Eingriffe gelten. Nur so kann gewährleistet werden, dass stationär etablierte und bewährte Methoden auch durch die vertragsärztlichen Versorger durchführbar sind.
Für mögliche Anschlussbehandlungen erforderliche Hilfs- oder Verbandmittel müssen dem ambulanten Sektor zugänglich und deren Anwendung durch bspw. nichtärztliche Gesundheitsberufe als abrechnungsfähige Leistung vorgesehen werden.
3. Ambulante Versorgungsprozesse effektiv gestalten und nichtärztliche Gesundheitsberufe stärken
Zur Stärkung der ambulanten Versorgungsstrukturen und um den Bedarfen einer zunehmend komplexen, interdisziplinären Versorgung Rechnung zu tragen, müssen, hochqualifizierte nichtärztliche Fachkräfte eingebunden und hierfür ein adäquates Konzept geschaffen werden.
Der BVMed hat hierzu das Konzept des »Ambulanten Therapiemanagements« entwickelt, welches die koordinierte und spezialisierte Therapie komplexer Versorgungsfälle durch spezialisiertes Gesundheitspfleger:innen oder weitere qualifizierte Gesundheitsberufe vorsieht.
4. Innovationen der ambulanten Versorgung zugänglich machen
Bestehende Regelungslücken bei der Bewertung ambulant ärztlicher Verfahren hemmen die Weiterentwicklung der Versorgung durch moderne Medizintechnologien und DiGAs. Um diese Lücken zu schließen, braucht es eine Definition, wann eine ärztliche Behandlung als neu zu verstehen ist und somit einer Methodenbewertung bedarf. Zudem sind verfahrensrechtliche Strukturen, Fristen und Beratungsverfahren unabdingbar zur Schaffung von Transparenz dieser Verfahren und zur Vermeidung von Versorgungslücken.
Außerdem sind Regelungen essentiell, die die im Rahmen der alltäglichen praktischen Anwendung erhobenen digitalen Versorgungsdaten zur Weiterentwicklung von Medizinprodukten oder auch für Studien zur Methodenbewertung verfügbar machen.
5. Ambulante Versorgung durch Zugang zu modernen Hilfsmitteln stärken
Der Ausgleich einer Behinderung und die selbstständige Lebensführung sind Voraussetzung für den ambulanten Verbleib im Rahmen einer benötigten Therapie. Innovative Hilfsmittel ermöglichen dies, jedoch verhindern derzeitige Prozesse und fortbestehende Regelungslücken oftmals den Zugang zu Produkten nach aktuellen Stand der Medizintechnik.
Auch hier sieht der BVMed regulatorischen Handlungsbedarf zur Schaffung verlässlicher Verfahren, verbindlicher Kriterien, Anforderungen und Fristen sowie die Einbindung objektiver Sachverständiger.
6. Telemedizinische Versorgungen stärken
Um die Potentiale telemedizinischer Fortschritte der Gesundheitsversorgung zugänglich zu machen, sind adäquate Prozesse erforderlich. Hierzu muss u. a. ein gesondertes und zeitlich effektiveres Verfahren konzeptioniert werden, das überwiegend digitale, telemedizinische Verfahren sowie Künstliche Intelligenz (KI) erprobt und bewertet.
Damit diese Potentiale auch in der Versorgungspraxis weiter zum Tragen kommen, ist eine Vergütungssystematik für die zur Erbringung erforderlichen Übertragungsgeräte und die telemedizinische Infrastruktur erforderlich.
7. Gesellschaftliche Teilhabe durch adäquate Gesundheitsversorgung sicherstellen
Es stellt sich die Frage, welches Maß an individuellem Versorgungsbedarf erforderlich ist, um den Patient:innen eine adäquate Gesundheitsversorgung und somit Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und Teilhabe zu ermöglichen. Nach Dafürhalten des BVMed braucht es einen gesellschaftlichen Dialog, in dem Partizipation und Teilhabe sowie die Verantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Prüfstand gestellt und neu diskutiert werden.
8. Stärkung der Versorgung von Volkskrankheiten in Früherkennung und Therapie
Zur Eindämmung der sogenannten Volkskrankheiten wie bspw. Diabetes und Adipositas und der damit einhergehenden hohen Gesundheitsausgaben sind adäquate, ganzheitliche Konzepte erforderlich. Neben Prävention und Früherkennung sind Vernetzung und Koordination der ärztlichen sowie nichtärztlichen Leistungserbringer ein Grundbaustein zur Sicherstellung der Versorgungsqualität. Dabei ist nicht außer Acht zu lassen, dass Sektorengrenzen und Finanzierungsstrukturen überwunden werden müssen.
9. Genehmigungsfiktion sinnvoll gestalten und korrekt umsetzen
Ein Zweck der Regelung zur Genehmigungsfiktion bestand in der Vermeidung bzw. Sanktionierung der Verzögerung von Anträgen zur Gesundheitsversorgung – und sollte somit die Rechte der Patient:innen stärken.
Dieser Zweck kann mit der aktuellen BSG-Rechtsprechung nicht umgesetzt werden. Um die Schwierigkeiten aufzulösen, sind gesetzliche Klarstellungen zu den Rechtsfolgen einer Genehmigung erforderlich.
10. Information, Transparenz und Aufklärung zur Stärkung der Versicherten
Um die Versicherten in ihrer Rolle und in ihrem Wahlrecht zu stärken, müssen Informations- und Aufklärungspflichten seitens der Krankenkassen umgesetzt werden – nur erschweren anhaltende Intransparenzen die Stärkung der mündigen, selbstbestimmten Versicherten. Daher sind notwendige Vorkehrungen zu schaffen, um die Informations- und Transparenzpflichten adäquat umzusetzen und auszubauen. Zu diesem Zweck müssen auch Sanktionsmechanismen Anwendung finden können.
11. Qualitätswettbewerb durch Vergleichbarkeit und Transparenz stärken
Zur Stärkung des Qualitätswettbewerbs sind geeignete Qualitätsindikatoren zwingend erforderlich, die Leistungen mess- und vergleichbar machen – und deren Resultate den Versicherten über geeignete Portale transparent und zugänglich gemacht werden können.
Insgesamt wird es künftig darauf ankommen, Qualitätsindikatoren und dem Outcome einer Behandlung stärkere Bedeutung zuzumessen. Nur so kann die qualitäts- und zugleich kostensensitive Weiterentwicklung der Versorgungsprozesse gelingen.
12. Gleicher Zugang zu Versorgung durch homogene Aufsichtsstruktur
Die derzeitige Heterogenität der Aufsichtsverantwortung führt zu einem unterschiedlichen Zugang der Versicherten zu Gesundheitsleistungen und auch zu wettbewerbsrechtlichen Verzerrungen zwischen den Krankenkassen. Behoben werden kann dies nur durch ein homogenes Aufsichtshandeln, bspw. bei der Auslegung sozialrechtlicher Fragestellungen. Der BVMed setzt sich daher für eine einheitliche Bundesaufsicht ein.
13. Digitalisierung zur Weiterentwicklung der Versorgung nutzen
Die Chancen, die die Digitalisierung mit sich bringt, müssen konsequent genutzt und weiterentwickelt werden. So sind zeitnah alle relevanten Versorgungspartner in die digitalen Versorgungstrukturen einzubinden damit der Informationsaustausch zwischen den an der Versorgung Beteiligten funktionieren kann.
Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen bietet eine große Möglichkeit der Entbürokratisierung und damit der Ressourcenschonung, sprich Kostenerleichterung, auf allen Seiten.
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Stand: Oktober 2021