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Ihre Suche nach "Verbandmittel Erstattung" ergab 75 Treffer
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Wundversorgung8. BVMed-Wunddialog: „Nutzenstudien benötigen andere Endpunkte als den vollständigen Wundverschluss“
Für die Erstattung der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ endet Anfang Dezember 2024 die Übergangsfrist. Um danach noch in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig zu sein, müssen Hersteller gesonderte Nutzennachweise für die Produkte erbringen. Aber gerade bei der Behandlung chronischer Wunden sind die geforderten Nutzennachweise nicht einfach zu erbringen, so die Expert:innen des 8. BVMed-Wunddialoges. Die Teilnehmenden waren sich weitgehend einig, dass für diese Produkte als Nutzennachweis andere Endpunkte der Behandlung relevant sind als ausschließlich der vollständige Wundverschluss.
13.02.2024
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WundversorgungProdukte zur Wundversorgung: G-BA nimmt Vorankündigungen von Beratungsanträgen entgegen
Der G-BA nimmt bereits Vorankündigungen von geplanten Beratungsanträgen zur Aufnahme von Produkten zur Wundbehandlung in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie entgegen (den sogenannten „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“). Die Beratungen selbst können erst nach Inkrafttreten des Beschlusses vom 19. Oktober 2023 beantragt werden – hier regelt der G-BA das Verfahren und die Gebührenordnung. Die Genehmigung dieses Beschlusses durch das Bundesministerium für Gesundheit steht derzeit noch aus.
06.12.2023
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WundversorgungVerbandmittel-Erstattung: „Sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ bleiben bis Dezember 2024 uneingeschränkt erstattungsfähig
Die „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ sind wie bisher bis Dezember 2024 in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig, klärt der BVMed auf. Durch die gesetzlich verlängerte Übergangsfrist ändert sich bis dahin nichts in der Verordnungspraxis. Damit hat der Gemeinsame Bundesausschuss in den kommenden Monaten Zeit, mit Vorgaben zum Verfahren und zu den Evidenzanforderungen ein verlässliches und in der Praxis umsetzbares System zu etablieren.
05.12.2023
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WundversorgungProdukte zur Wundbehandlung: G-BA bietet Herstellern zukünftig eine Beratung an
Möchten Hersteller die Aufnahme eines sonstigen Produktes zur Wundbehandlung in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie beantragen, können sie sich vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zukünftig beraten lassen: Zu den Inhalten der Unterlagen und Studien, die für den Nachweis eines therapeutischen Nutzens benötigt werden und damit auch zu den patientenrelevanten Endpunkten. Darüber hat der G-BA in einer "Fachnews" vom 20. Oktober 2023 informiert.
24.10.2023
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WundversorgungVerbandmittel | BVMed begrüßt Beratungsrecht beim G-BA: „Jetzt auf die Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien entwickeln“
Der BVMed hat die gesetzliche Einführung eines Beratungsrechts beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für Hersteller von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung begrüßt. Mit dem Beschluss im Rahmen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) wurde zudem die Übergangsregelung um 12 Monate verlängert. Nun sei es wichtig, dass der G-BA gemeinsam mit Ärzteschaft, Pflege und Herstellern geeignete und auf die Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien entwickelt.
23.06.2023
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WundversorgungUmfrage | Wund- und Pflegefachkräfte befürchten Verschlechterung der lokalen Wundtherapie und mehr Klinikaufenthalte
Wundmanager:innen und Pflegefachkräfte befürchten durch die Neuregelungen im Verbandmittelbereich eine Verschlechterung der lokalen Wundtherapie, eine längere Heilungsdauer und komplexere Heilungsverläufe bei Menschen mit chronischen Wunden sowie einen Anstieg stationärer Versorgungen und systemischen Antibiotikaverordnungen. Eine BVMed-Umfrage, an der sich über 250 Wundfachkräfte beteiligten, zeigt auf, dass es in über 90 Prozent der Behandlungsfälle zunächst um die Reduktion klinischer Infektionszeichen geht – nur in rund 20 Prozent der Fälle ist auch der komplette Wundverschluss ein Kriterium.
09.06.2023
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WundversorgungMedTech-Forschende im Porträt | „Ich wollte schon immer Produkte entwickeln, die den Menschen helfen“ | F&E in Deutschland zunehmend erschwert
Leidenschaft für Technologie und Entwicklung
Maja Krämer begeisterte sofort, wie viele Medizintechnik-Unternehmen in Deutschland ansässig sind: „Ich studierte damals Medizintechnik an der University of Science and Technology in Krakau. Nach meinem Diplom habe ich auf Empfehlung meines Professors ein Praktikum in Deutschland gemacht. So kam ich nach Baden-Württemberg und war beeindruckt, wie...
30.05.2023
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WundversorgungBremer Wundkongress zu Verbandmitteln | „G-BA muss Klarheit bei der Evidenz von Wundversorgungs-Studien geben“
Anfang Dezember 2023 läuft die Übergangsfrist für die Evidenznachweise der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ aus, sollte der Gesetzgeber bis dahin nicht gehandelt haben. Die Kriterien zur Bewertung sind aus Sicht der Wundexpert:innen noch immer nicht ausreichend klar. Zusätzlich fehlen auf die Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien. Das verdeutlichte eine Diskussionsrunde auf dem Deutschen Wundkongress (DEWU) und Bremer Pflegekongress mit dem BVMed. Das Hauptproblem bleibt der zu erreichende Endpunkt einer Behandlung. Hier müsste der G-BA dringend für Klarheit sorgen, so die Expert:innen.
22.05.2023
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Online-SeminarDatenschutz im Gesundheitswesen
Die wachsende Vernetzung der Akteure des Gesundheitswesens und die rasante Entwicklung der Techniken für den Austausch medizinischer Informationen über Datennetze eröffnen für alle Beteiligten ein Gefahrenpotenzial im Hinblick auf Datenmissbrauch und Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen. Beim Datenschutz im Gesundheitswesen sind zahlreiche Spezialregelungen zu beachten. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung bringt eine Vielzahl neuer Regelungen und Anforderungen mit sich. Verstöße können mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert werden.
Zur Veranstaltung: Datenschutz im Gesundheitswesen
18.09.2023 09:30 Uhr - 19.09.2023 12:45 Uhr
organizer: BVMed-Akademie
Schwerpunkt: Recht -
WundversorgungPUEG-Anhörung | BVMed will gesetzlichen Handlungsbedarf bei Verbandmitteln im Pflegereformgesetz regeln
Der BVMed will, dass die notwendigen gesetzlichen Regelungen für ein Beratungsrecht der Unternehmen bei Nutzenbewertungsverfahren von Wundversorgungsprodukten sowie die daraus folgende Verschiebung der Übergangsfrist für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung” im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) mit geregelt wird. „Wir brauchen hier schnell eine gesetzliche Verankerung, damit es zu keinen Engpässen in der Versorgung von Patient:innen mit chronischen Wunden kommt“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Entsprechende konkrete gesetzliche Regelungen hat der BVMed in seiner Stellungnahme zur heutigen PUEG-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages vorgeschlagen.
10.05.2023
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