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  • Versorgung einer Patientin mit einem Wundpflaster

    COVID-19COVID-19 | BVMed informiert über Sonderregelungen bei Verordnungen und Abrechnung im ambulanten Bereich

    Der BVMed informiert in einer Sonderausgabe des Newsletters "MedTech ambulant" über COVID-19-Sonderregelungen bei der Verordnung und Abrechnung von Leistungen im ambulanten Bereich sowie bei der Finanzierung von Schutzausrüstungen für Vertragsärzte. So werden die Kosten für die Ausstattung mit Schutzausrüstung von den Krankenkassen als Sprechstundenbedarf übernommen. Bei der Verordnung von Hilfsmitteln, Verbandmitteln, enteraler Ernährung und Blutzuckerteststreifen sehen Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses Flexibilisierungen bei den Verordnungen vor. Weitere Themen sind Videosprechstunden in Coronazeiten sowie die Mehrfachverwendung von Schutzmasken in Arztpraxen.

    28.04.2020

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  • Versorgung einer Patientin mit einem Wundpflaster

    COVID-19COVID-19 | BVMed informiert über Sonderregelungen bei Verordnungen und Abrechnung im ambulanten Bereich

    Der BVMed informiert in einer Sonderausgabe des Newsletters "MedTech ambulant" über COVID-19-Sonderregelungen bei der Verordnung und Abrechnung von Leistungen im ambulanten Bereich sowie bei der Finanzierung von Schutzausrüstungen für Vertragsärzte. So werden die Kosten für die Ausstattung mit Schutzausrüstung von den Krankenkassen als Sprechstundenbedarf übernommen. Bei der Verordnung von Hilfsmitteln, Verbandmitteln, enteraler Ernährung und Blutzuckerteststreifen sehen Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses Flexibilisierungen bei den Verordnungen vor. Weitere Themen sind Videosprechstunden in Coronazeiten sowie die Mehrfachverwendung von Schutzmasken in Arztpraxen.

    28.04.2020

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  • Portraitbild Dr. Marc-Pierre Möll

    MDRMDR-Flyer des BVMed für Kliniken, Heime und Arztpraxen | "Medizinprodukte im Bestand und im Lager sind nicht betroffen"

    Die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR), die ab 26. Mai 2020 gilt, betrifft keine Produkte, die in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Heimen oder Arztpraxen bereits verwendet werden oder sich in einem Lager befinden. Darauf weist der BVMed in einem Infoflyer "Anwendung und Status der neuen europäischen Verordnung über Medizinprodukte" hin. "Wir erhalten derzeit viele Anfragen aus den Krankenhäusern, Arztpraxen und von anderen Betreibern und Anwendern von Medizinprodukten zum Stand der Umstellung auf den neuen Rechtsrahmen, der Verwendbarkeit von Bestandsprodukten und den Übergangsfristen. Deshalb wollen wir mit dieser Information Klarheit schaffen", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

    03.02.2020

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  • Plenum des BVMed-Hygieneforums 2019

    Nosokomiale Infektionen"Jeder Mensch hat das Recht, vor Krankenhausinfektionen geschützt zu werden"

    Bei der Vermeidung von Krankenhausinfektionen kommt der Prävention durch konsequente Hygienemaßnahmen ein herausragender Stellenwert zu. Diese besteht aus einem ganzen Bündel an Maßnahmen, die richtig kombiniert werden müssen, um bestmögliche Hygiene zu erreichen. Das verdeutlichten die Experten des 8. BVMed-Hygieneforums "Prävention von Krankenhausinfektionen" am 10. Dezember 2019 mit rund 130 Teilnehmern in Berlin. Aktuelle Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) sprechen von 400.000 bis 600.000 Krankenhausinfektionen jährlich in Deutschland – davon bis zu 20.000 Todesfällen. "Wir müssen deshalb einen besseren Infektionsschutz etablieren. Jeder Mensch hat das Recht, vor nosokomialen Infektionen geschützt zu werden", fasste Moderatorin Delia Strunz die Forderungen der BVMed-Experten zusammen. Nach Ansicht der Hygieneexpertin Prof. Dr. Christine Geffers von der Charité sei es für Kliniken und Arztpraxen wichtig, alle erforderlichen Präventionsmaßnahmen in einem Maßnahmenbündel zusammenzufassen und deren Einhaltung regelmäßig durch Checklisten sicherzustellen. Dr. Nicole Steinhorst vom BVMed-Fachbereich "Nosokomiale Infektionen" (FBNI) verwies auf die unterstützenden Infografiken und Informationsmaterialien des BVMed zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen.

    11.12.2019

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  • Intensivstation mit modernster Medizintechnik

    Nosokomiale InfektionenBVMed fordert vollumfängliche Vergütung der Hygienekosten in Praxen und Kliniken

    Der BVMed-Fachbereich "Nosokomiale Infektionen" (FBNI) setzt sich dafür ein, die im Rahmen von Behandlungen anfallenden Hygienekosten zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in Arztpraxen und Kliniken vollumfänglich durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu erstatten. Diese Kosten sind bisher nicht in vollem Umfang Bestandteil der ärztlichen Vergütung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll weist in diesem Zusammenhang auf das Recht von Patienten und Mitarbeitern hin, in allen medizinischen Einrichtungen durch konsequente und adäquate Hygienemaßnahmen vor Infektionen geschützt zu werden. Für Ärzte und Kliniken sind diese Maßnahmen ein elementarer Bestandteil, der bislang jedoch nicht umfassend vergütet wird.

    24.10.2019

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  • Implantierbares Herzmonitoringsystem (Ereignisrekorder)

    EBMBVMed zum "Tag gegen Schlaganfall" am 10. Mai

    In Deutschland erleiden jährlich rund 260.000 Menschen einen Schlaganfall. Rund 80 Prozent davon werden durch ein Blutgerinnsel (Thrombus) verursacht, das ein Blutgefäß im Gehirn verschließt. Blutgerinnsel sind wiederum oft die Folge von Vorhofflimmern. "Der rasante medizintechnische Fortschritt wie die Thrombektomie zur effektiven Behandlung oder der Ereignisrekorder zur Ursachenklärung helfen den Menschen immer besser. Sie müssen den Patienten zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Wir benötigen vor allem eine schnellere Aufnahme der Technologien in den ambulanten Erstattungskatalog EBM", erklärt BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll zum nationalen "Tag gegen Schlaganfall" am 10. Mai 2019.

    06.05.2019

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  • Katheterlabor mit modernster Medizintechnik

    ErprobungsregelungMedTech-Bewertung weiter beschleunigen

    Der BVMed hat die beschlossene Vereinfachung der MedTech-Erprobungsverfahren als "ersten und richtigen Schritt zur beschleunigten Methodenbewertung" bezeichnet. Die neuen gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass die MedTech-Unternehmen nun Erprobungsstudien auf eigene Kosten selbst beauftragen können. Die vom G-BA sehr restriktiv ausgelegte "Potenzialprüfung" wird vom Gesetzgeber mit dem TSVG wieder abgeschafft.

    15.03.2019

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  • 6. Imagebild Joachim M. Schmitt

    NutzenbewertungBVMed unterstützt Vorschlag zur Beschleunigung der MedTech-Methodenbewertung

    Der BVMed unterstützt die vom Bundesgesundheitsministerium geplanten Regelungen zur Beschleunigung der MedTech-Methodenbewertung. "Das sind Schritte in die richtige Richtung, um die Bewertungsverfahren zur Aufnahme moderner Medizintechnologien in die Erstattungskataloge der Gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft zu vereinfachen und zu beschleunigen", sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Die Regelungen sind im Rahmen des Gesetzes zur Errichtung des Deutschen Implantateregisters (EDIR) vorgesehen.

    25.02.2019

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  • Schrittmacher mit telemedizinischem System zur Fernbetreuung von Herzimplantatträgern

    NutzenbewertungBVMed unterstützt Spahn-Vorschlag zur Neuordnung der MedTech-Methodenbewertung

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, mit dem Vorstoß für eine Neuordnung der Methodenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eine richtige und wichtige Diskussion angestoßen. „Der BVMed unterstützt die neuen Vorschläge aus dem Gesundheitsministerium zur Beschleunigung und Neuordnung der Methodenbewertung. Das sind Schritte in die richtige Richtung, um die G-BA-Verfahren dauerhaft zu vereinfachen und zu beschleunigen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.

    28.01.2019

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  • 7. Imagebild Joachim M. Schmitt

    EBMBVMed: "Medizintechnischer Fortschritt muss im ambulanten Bereich schneller eingeführt werden"

    Medizintechnische Verfahren im Krankenhaus, die zunehmend im ambulanten Bereich erbracht werden können, müssen künftig schneller in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen werden. Das fordert der BVMed in seiner Stellungnahme zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). "Krankenkassen verweigern beispielsweise bei Ereignisrekordern zum Monitoring des Herzrhythmus von Risikopatienten die stationäre Vergütung, da die Leistung ambulant erbracht werden kann. Eine ambulante Vergütung liegt aber noch nicht vor. Die überlangen Verfahrenszeiten zur Aufnahme in den EBM führen somit zu Versorgungslücken für die Patienten. In solchen Fällen sollte die Methodenbewertung für den ambulanten Bereich entfallen, wenn das Verfahren bereits im stationären Bereich etabliert ist", sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt im Vorfeld der Anhörung zum TSVG-Regierungsentwurf am 16. Januar 2019.

    14.01.2019

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