"Mit AortoPlex® bin ich ein ganz neuer Mensch geworden. Nie hätte ich gedacht, wieder meinen Lieblingssport Langlaufen ausüben zu können. Selbstverständlich langsamer und vorsichtiger - aber dass es überhaupt wieder geht, das ist für mich fast ein Wunder!"
Frage 9.1
Darf dieser Absatz aus werberechtlicher Sicht in der Anzeige verwendet werden?
Ihre Antwort "Ja" ist leider falsch.
Ihre Antwort "Nein" ist richtig.
Die Aussage kann als allgemeines Wirkversprechen aufgefasst werden kann (siehe Abschnitt 1.2), d. h. es wird suggeriert, dass alle (oder fast alle) Patienten nach der OP typischerweise wieder Sport betreiben können.
Zur Vermeidung der Verletzung des Irreführungsverbotes wäre es daher erforderlich, klar und eindeutig darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Ausnahmefall handelt und dies nicht dem typischen Behandlungsergebnis entspricht, das man mit AortoPlex® erzielen kann.
Frage 9.2
Darf dieser Absatz aus werberechtlicher Sicht in einer Anzeige für Laien (Publikumswerbung) verwendet werden?
Ihre Antwort "Ja" ist leider falsch.
Ihre Antwort "Nein" ist richtig.
Auch hier handelt es sich um eine irreführende Aussage, die den Eindruck erweckt, dass (alle) Patienten mit eine schweren Aortenstenose nach dem minimal-invasiven Klappenersatz typischerweise wieder Sport treiben können. Zudem liegt auch ein Verstoß gegen das Verbot der irreführenden Testimonial-Werbung vor.
Praktischer Hinweis: Statt des Sporttreibenden Thomas M. einen Patienten zeigen, der wieder am Familienalltag aktiv teilnimmt (z. B. "rüstiger" Großvater im Kreise seiner Enkel). Für diese Patientengruppe ist dies ein typisches Ergebnis der OP. In diesem Fall kann der Absatz verwendet werden, allerdings ohne den Verweis auf den "Lieblingssport Langlaufen".