Ist die Aussage "Das Ergebnis: deutlich kürzere OP-Dauer, stärkere Schonung des Patienten, schnellere Rekonvaleszenz" werberechtlich unproblematisch?
Dies kann ohne weitere Informationen so nicht beantwortet werden.
Dies kann ohne weitere Informationen so nicht beantwortet werden.
Die Aussage ist zulässig, wenn sich die beworbenen Vorteile belegen lassen. Im Gesundheitsbereich verlangen die Gerichte zumeist Belege durch klinische Studien. Vergleichende Aussagen sollten grundsätzlich durch vergleichende (Head-to-head) Studien abgesichert sein.
Wenn nur ein indirekter Vergleich vorgenommen werden kann, muss sichergestellt sein, dass die Vergleichsbedingungen fair und repräsentativ gewesen sind (vergleichbares Patientenkollektiv, vergleichbare Begleitumstände). Der Unterschied zwischen den Vergleichsgruppen muss so groß sein, dass er das zuvor festgelegte Signifikanzniveau erreicht. Rein numerische Unterschiede unterhalb der Signifikanzschwelle gelten nicht als hinreichend wissenschaftlich belegt. Die Zeiten für OP und Rekonvaleszenz müssen deutlich kürzer und damit auch klinisch relevant sein als bei vergleichbaren Therapieverfahren (also kein "Pseudovorteil" von 3 Minuten OP-Verkürzung). Ein Beleg fehlt auch dann, wenn der zu untersuchende Effekt (Endpunkt) der Studie nicht prospektiv festgelegt, sondern erst nachträglich bestimmt worden ist.
Wird der Vergleich nicht auf eine konkrete andere Technologie bezogen, müssen die beworbenen Vorteile zu allen anderen in Betracht kommenden Behandlungsmethoden nachgewiesen werden können. Die wissenschaftliche Quelle, die die Aussage belegt, sollte in der Werbung angegeben werden.
Praktischer Hinweis: Bei schwächerer Datenlage, die keine durchgängige Reduzierung der OP-Dauer belegt, gleichwohl aber gewisse numerische Unterschiede zeigt, müssen zumindest relativierende Formulierungen (etwa: "hierdurch kann im Einzelfall eine kürzere OP-Dauer ermöglicht werden") verwendet werden. Die Frage, ob mit solchen bloßen "Trenddaten" überhaupt geworben werden darf, ist jedoch umstritten.