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Wundversorgung
Factsheet zur Verbandmittel-Erstattung

Unser aktuelles Factsheet klärt auf: Die Verordnung von „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ ändert sich bis zum 2. Dezember 2024 nicht. Sie werden in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie bisher erstattet.

01.12.2023

Jetzt herunterladen von: BVMed-Factsheet zur Wundversorgung 2024 / Keine Änderungen bei „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ bis Dezember 2024
Einsatz von Superabsorber in der Wundversorgung
  • Verbandmittel
    Appell an Merz und Mützenich: „Wir brauchen eine gesetzliche Fristverlängerung, um die Wundversorgung sicherzustellen“

    Der BVMed wendet sich beim Thema Wundversorgung an die Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz und Rolf Mützenich. Der Appell: Bei den Verhandlungen zu den letzten Beschlüssen des Bundestages muss die Verlängerung der Übergangsfrist für Wundversorgungs-Studien aufgenommen werden. Eine Fristverlängerung um 18 Monaten sei vor dem Ampel-Aus bereits parteiübergreifend konsentiert worden.

    Pressemeldung13.12.2024

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  • Wundversorgung
    Wundversorgung

    Die GKV-Erstattung der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ ist am 2. Dezember 2024 ausgelaufen. Der BVMed appelliert an die Gesundheitspolitik, trotz des Koalitionsbruchs Lösungen zu finden, um die bereits parteiübergreifend konsentierte Verlängerung der Übergangsfrist für Wundversorgungs-Studien umzusetzen.

    Infografik12.12.2024

    Jetzt herunterladen von
  • Positionspapier
    Bundestagswahl 2025: 10 Punkte aus MedTech-Sicht

    Um die Rahmenbedingungen für die MedTech-Branche zu stärken, Innovationen zu fördern und die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten, fasst der BVMed in einem Positionspapier zur Bundestagswahl 2025 einen 10-Punkte-Plan zusammen. Unsere Kernforderung an die neue Bundesregierung: eine eigenständige MedTech-Strategie mit einem ressortübergreifend abgestimmten Maßnahmenplan. Auf dieser Seite finden Sie das gesamte Positionspapier zum Durchlesen und Herunterladen.

    Artikel11.12.2024

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  • Verbandmittel
    Lauterbach empfiehlt Fristverlängerung zur Wundversorgung bis 2. März 2025

    Der BVMed unterstützt die Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die bisher gültigen erstattungsrechtliche Regeln zur Verbandmitteldefinition bis zum 2. März 2025 zu verlängern. Die aktuell geltende Frist lief am 2. Dezember 2024 aus. Lauterbach wendete sich mit seiner Empfehlung in einem Schreiben vom 29. November 2024 an GKV-SV, KBV und DAV. Dr. Marc-Pierre Möll: „Es ist gut, dass sich Minister Karl Lauterbach der Sache persönlich annimmt. Durch die empfohlene Fristverlängerung könnten wir Versorgungslücken für chronisch kranke Patient:innen mit Wunden schließen und damit erhebliche gesundheitliche Folgen für Betroffene vermeiden“.

    Pressemeldung02.12.2024

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  • Online-Seminar
    GKV-Kompaktseminar | Ambulant

    Die Erstattung von Medizinprodukten ist in erster Linie davon abhängig, ob sie im ambulanten oder im stationären Bereich eingesetzt werden. Um erfolgreich zu agieren, bedarf es daher spezieller Kenntnisse in den jeweiligen Einsatzgebieten. Notwendige Voraussetzungen dafür sind die Erläuterung und das Verständnis der im GKV-System verbreiteten Fachtermini.

    SeminarDigital
    20.02.2025 10:00 - 14:30 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Marktzugang und Erstattung

    Zur Veranstaltung: GKV-Kompakt | Ambulant
  • Verbandmittel
    Ampel-Aus: Fehlende gesetzliche Fristverlängerung zu Wundversorgung muss auf die Prioritätenliste

    Der BVMed appelliert an die Gesundheitspolitik, trotz des Koalitionsbruchs Lösungen zu finden, um die bereits parteiübergreifend konsentierte Verlängerung der Übergangsfrist für Wundversorgungs-Studien umzusetzen. Die aktuell geltende Frist läuft am 2. Dezember 2024 aus. Ohne eine Fristverlängerung drohen erhebliche negative Auswirkungen auf die Versorgung der Menschen mit chronischen Wunden.

    Pressemeldung11.11.2024

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  • Wundversorgung
    Diabetes-Experte Prof. Lobmann beim BVMed: Versorgungsqualität durch Klinikreform gefährdet

    Die Krankenhausreform gefährdet in ihrer aktuellen Form die Qualität der Versorgung von Diabetes-Patient:innen – und damit einhergehend auch deren Wundversorgung. „Wir brauchen eine Reform der Gesundheitsstrukturen, aber die Versorgungsqualität muss erhalten bleiben“, sagte Diabetes-Experte Prof. Dr. Ralf Lobmann vom Klinikum Stuttgart auf dem Dialogforum „Eine Stunde Wunde“ des BVMed.

    Pressemeldung26.09.2024

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  • Verbandmittel-Erstattung
    Neue Publikation zu Wundversorgungs-Studien: Auch Reduktion der Wundfläche und des Schmerzes als Endpunkte möglich

    Bei klinischen Studien zur Wundversorgung können auch eine Reduktion der Wundfläche oder eine Verbesserung der Lebensqualitäts-Aspekte wie Schmerzreduktion zur künftigen Nutzenbewertung herangezogen werden. Das ist Teil der Empfehlungen einer interdisziplinären Autorengruppe. Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte diese Empfehlung in seinen anstehenden Entscheidungen berücksichtigen, so der BVMed.

    Pressemeldung26.08.2024

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  • Wundversorgung
    Nutzennachweis in der Wundversorgung: Studien können Verringerung von Wundfläche und Schmerz einschließen

    Eine interdisziplinäre Gruppe hat in einer neuen Fachveröffentlichung die Kriterien zur Nutzenbewertung sonstiger Produkte zur Wundversorgung erweitert. In Zukunft sollen auch Wundflächenreduktion und verbesserte Lebensqualität als Kriterien möglich sein.

    Artikel21.08.2024

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