Hilfsmittel
Hilfsmittel sind „sächliche medizinische Leistungen“, beispielsweise Inkontinenz- und Stomaprodukte oder orthopädische Hilfsmittel wie Bandagen und Orthesen. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf Hilfsmittel, wenn diese dazu dienen, den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Wichtig ist, dass Krankenkassen dabei einen Qualitätsfokus legen und Ausschreibungen nicht wieder eingeführt werden. Und um den Einsatz der Hilfsmittel zu erleichtern, ist eine Entbürokratisierung der Prozesse notwendig.
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