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  • Der Weg einer Vertrauensfrage
Art .68 Grundgesetz
Art 39 Grundgesetz 07.11.2024
Chart der Woche
1. Der Bundeskanzler kann im Bundestag den Antrag stellen, ihm das Vertrauen
auszusprechen.
2. Frühestens 48 Stunden nach dem Antrag kann der Bundestag über die
Vertrauensfrage abstimmen.
3. Nach einer verlorenen Vertrauensfrage kann der Bundespräsidenten, innerhalb von 21
Tagen auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen.
4. Nach der Auflösung kommt es zu einer Neuwahl. Die Wahl muss innerhalb von 60
Tagen nach der Auflösung des Bundestages stattfinden

    Recht
    Der Weg einer Vertrauensfrage

    Laut Artikel 68 kann der Bundeskanzler einen Antrag im Bundestag stellen ihm das Vertrauen auszusprechen.

    Infografik07.11.2024

    Jetzt herunterladen von
  • Nachruf
    Der BVMed trauert um Dr. Michael Banz

    Der BVMed trauert um Dr. Michael Banz, der im Alter von 64 Jahren unerwartet verstorben ist. Über 25 Jahre hinweg hat der Heidenheimer Jurist von Paul Hartmann als Mitbegründer und erster und bislang einziger Sprecher des BVMed-Arbeitskreises Recht (AKR) maßgeblich zur Entwicklung und Entfaltung des BVMed beigetragen.

    Artikel01.08.2024

    Mehr lesen
  • Cybersicherheit
    BVMed informiert über neue Vorschriften zur Cybersicherheit

    Auf die Hersteller von Medizinprodukten kommen neue Vorschriften zur Cybersicherheit zu, über die der BVMed mit einem neuen Informationsblatt informiert. Grundlage ist die europäische NIS-2-Richtlinie, die deutliche Verschärfungen der EU-Vorschriften zur Cybersicherheit enthält. Das BVMed-Informationsblatt fasst die neuen Anforderungen an die Cybersicherheit für MedTech-Unternehmen zusammen.

    Pressemeldung22.07.2024

    Mehr lesen
  • Cybersicherheit
    Infoblatt: Cybersicherheitsrecht

    Dieses Blatt gibt eine Übersicht zur Richtlinie (EU) 2022/2555 NIS-2-Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau & NIS-2-Umsetzungs- sowie zum Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG).

    Download17.07.2024

    Jetzt herunterladen von: Infoblatt: Cybersicherheitsrecht
  • Online-Schulung
    Medizinprodukteberater-Schulung | MPB

    Um als Medizinprodukteberater tätig sein zu dürfen, ist es erforderlich, die notwendige Sachkenntnis zu besitzen und nachweisen zu können. Rechtsgrundlage bildet § 83 Absatz 3 des neuen Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG). Doch welche Rechte, Aufgaben und Pflichten sind damit konkret verbunden? Produkt- und firmenunabhängiges Grundlagenwissen, gestützt auf die rechtlichen...

    Seminardigital
    26.11.2024 09:30 Uhr - 27.11.2024 13:15 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: Medizinprodukteberater-Schulung | MPB
  • Recht
    Infoblatt: EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

    Dieses zweiseitige Infoblatt gibt eine Übersicht zur GPSR, darunter Hintergrundinformationen, Verkündungsstand, Anwendungsbereich, Rollen, Pflichten in Stichpunkten und aktuelle Entwicklungen.

    Download15.05.2024

    Jetzt herunterladen von: Infoblatt: EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
  • Elektrisches Rollstuhl-Zuggerät für Gehbehinderte

    BSG zu Hilfsmitteln
    Hilfsmittel für Gehbehinderte: Bundessozialgericht ändert Rechtsprechung

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Hilfsmittelversorgung für Gehbehinderte verbessert. Nach drei neuen Urteilen (Az. B 3 KR 13/22 R und weitere) müssen die Krankenkassen künftig häufig auch leistungsfähigere Hilfsmittel als bislang bezahlen – je nach örtlichen Gegebenheiten.

    Artikel23.04.2024

    Mehr lesen
  • Recht
    gesundheitsversorgungsstaerkungsgesetz

    Download27.03.2024

    Jetzt herunterladen von: gesundheitsversorgungsstaerkungsgesetz
  • Recht
    Stellungnahme zum Medizinprodukterecht

    Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Dritte Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften

    Stellungnahme13.12.2023

    Jetzt herunterladen von: Stellungnahme zum Medizinprodukterecht

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