Ziele des Instituts
Die Medizintechnik-Branche ist heterogen: Es gibt insgesamt über 450.000 verschiedene Medizinprodukte. Trotzdem existieren überwiegend globale Aussagen zur Versorgung mit Medizinprodukten und Berichte einzelner Akteur:innen und Sektoren. Diese wissenschaftliche (Daten-)Lücke zur Gesundheitsversorgung möchte das BVMed-Institut schließen. Hinzu kommen Neuregulierungen im Medizinprodukterecht wie die MDR und HTA, die einen Aufbau von wissenschaftlichen Kompetenzen im BVMed erfordern.
Zielgruppen des Institutes sind die BVMed-Mitgliederunternehmen, Regulierungsbehörden, Fachgesellschaften, Patientinnen und Patienten sowie Politikerinnen und Politiker. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit den Akteuren der Selbstverwaltung, beispielsweise dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und den Instituten IQWIG und IQTIG, von zentraler Bedeutung.
Das wissenschaftliche Institut ist organisatorisch eine selbstständige Einheit innerhalb der BVMed Geschäftsstelle.
„Wir wollen mit dem neuen BVMed-Institut die wissenschaftliche Kompetenz im Verband ausbauen und die Evidenz der Patient:innenversorgung mit Medizinprodukten stärken.“Dr. Marc-Pierre MöllBVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied
Aufgaben des Instituts
Das Institut möchte gemeinsam mit dem BVMed die Gesundheitsversorgung mit Medizintechnik sicherstellen. Dazu gehören die Unterstützung in methodischen Fragenstellungen (beispielsweise für die Nutzenbewertung), der Ausbau von Methodenkompetenz und der Aufbau einer Datenstelle im BVMed-Institut sowie die Verpflichtung zu Patient:innenensicherheit, Transparenz, Neutralität, Ausrichtung an Nutzer:innenbedürfnissen und (wissenschaftliche) Qualitätssicherung.
Service für Mitgliedsunternehmen
Das Institut wird BVMed-Mitgliedsunternehmen und die BVMed-Gremien in fachlichen Fragen beraten und ihnen zur Seite stehen. Langfristig wird es so möglich sein, nicht nur zu reagieren, sondern durch die Erarbeitung von Leitfäden und Kommentierungen auch aktiv Evidenz zu generieren, zu stärken und zu diskutieren.
Fachlicher Ansprechpartner
Das Institut ist nach außen fachlicher Ansprechpartner, beispielsweise für die Auserarbeitungen der HTA-Regulierungen. Ebenfalls geplant sind auch Veranstaltungen und Symposien für den Wissensaufbau und -austausch rund um die Themen Marktzugang, Erstattung und der Patient:innenversorgung von Medizinprodukten.
SEE-Impact-Studie
Bereits im Gründungsjahr brachte das Institut die erste Studie zum sozialen, ökonomischen und ökologischen Fußabdruck der vorgelagerten Wertschöpfung und Produktion der deutschen Medizintechnik-Branche hervor. Die Studie wurde federführend durch das WifOR-Institut für das Referenzjahr 2020 erarbeitet.SEE-Impact-Study auf Deutsch herunterladen
SEE-Impact-Study auf Englisch herunterladen
Leitung des BVMed-Instituts
Anne Spranger
Bild vergrößern Anne Spranger ist seit März 2022 die Leiterin des Wissenschaftlichen Institutes des Bundesverbandes Medizintechnologie e. V. in Berlin. Der Wirtschafts-und Politikwissenschaftlerin war zuvor von 2013-2022 an der Technischen Universität Berlin am Fachgebiet Management im Gesundheitswesen beschäftigt und forschte unter anderem zu der systematischen Messung der Leistungsfähigkeit und Effizienz des deutschen Gesundheitssystems. Frau Spranger publizierte des Weiteren detaillierte Forschungsberichte zu zentral-und osteuropäischen Gesundheitssystemen in dem Think Tank „European Observatory on Health Systems and Policies“ und war umfangreich in die Lehre des Fachgebietes und der Berlin School of Public Health eingebunden.
Lebenslauf und Publikationsliste Anne Spranger herunterladen
Tabellarischer Lebenslauf
geboren 1987
in fester Partnerschaft, ein Kind
Studium der Internationalen Volkswirtschaftslehre, Politikwissenschaften und Public Policy mit den Abschlüssen Bachelor of Science (2010) und Master of Public Policy (2013)
geplante Promotion zum Dr. in Public Health an der Technischen Universität Berlin
2011/2012: Bundesministerium für Gesundheit: Referentin im Referat für Grundsatzfragen der europäischen und internationalen Gesundheitspolitik (Z 31)
2013 bis 2022: European Observatory on Health Systems and Policies und Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fachgebiet Management im Gesundheitswesen, Prof. Dr. Reinhard Busse
seit März 2022: Leiterin BVMed-Institut
Beirat des Instituts
Die Arbeit des BVMed-Instituts wird künftig begleitet durch einen Wissenschaftlichen Beirat. Dieser berät das Institut in grundlegenden wissenschaftlichen Fragen, unterstützt die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen des Gesundheitswesens und bringt Impulse insbesondere aus den Fachbereichen Gesundheitsökonomie, Versorgungsforschung, Pflegewissenschaft, Medizin und Statistik in die Forschungstätigkeit des BVMed-Instituts ein.
Geschäftsordnung des Wissenschaftlichen Beirats des BVMed-Instituts herunterladen
Geschäftsordnung des Wissenschaftlichen Beirats des BVMed-Instituts
Beschluss des BVMed-Vorstands vom 29. Juni 2023
Präambel
Das wissenschaftliche Institut des Bundesverbandes Medizintechnologie e.V., kurz BVMed-Institut, ist eine unabhängige Forschungseinrichtung, die sich zu guter wissenschaftlicher Praxis, Integrität und Neutralität bekennt.
Das BVMed-Institut widmet sich unter anderem der Versorgungs- und Gesundheitssystemforschung sowie Fragen der Methoden- und Nutzenbewertung von Medizinprodukten und deren Qualität. Zielsetzung des Instituts ist die Aufbereitung und Schaffung von Evidenz zur Stärkung und Sicherung der Patientenversorgung mit Medizinprodukten.
Die Arbeit des BVMed-Instituts wird begleitet durch einen Wissenschaftlichen Beirat. Dieser berät das Institut in grundlegenden wissenschaftlichen Fragen, unterstützt die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen des Gesundheitswesens und bringt Impulse insbesondere aus den Fachbereichen Gesundheitsökonomie, Versorgungsforschung, Pflegewissenschaft, Medizin und Statistik in die Forschungstätigkeit des BVMed-Instituts ein.
§ 1 Aufgaben
Der Wissenschaftliche Beirat berät das BVMed-Institut. Er hat die folgenden Aufgaben:
(1) Beratung zur Qualität und möglichen Weiterentwicklung der fachlichen und wissenschaftlichen Themen des BVMed-Instituts.
(2) Beratung bei der mittel- und langfristigen Zielentwicklung des BVMed-Instituts.
(3) Stärkung und Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen (Deutschland, Europa und weltweit), Fachverbänden, Berufsorganisationen sowie Einrichtungen der Bundes- und Landesverwaltung.
(4) Optimierung der Sichtbarkeit und Verbreitung der fachlichen Arbeit des BVMed-Instituts.
(5) Wissenschaftliche Begleitung und Beratung im Findungsprozess von Entscheidungen.
Aufgaben und Verantwortung des BVMed-Instituts bleiben unberührt. Der Beirat wird administrativ von der Geschäftsstelle des BVMed unterstützt.
§ 2 Mitgliedschaft, Berufung und Leitung
(1) Die Mitglieder des Beirats sind wissenschaftlich anerkannte Persönlichkeiten. Sie sind in der Regel ausgewiesen durch die Leitung oder eine hervorgehobene Person eines Forschungsinstituts, eines Lehrstuhls, einer Fachgesellschaft, einer Klinik, einer wissenschaftlichen Einrichtung, eines Unternehmens oder einer anderen Einrichtung in den Arbeitsbereichen des BVMed-Instituts.
(2) Die Mitglieder des Beirats werden durch den Vorstand des BVMed berufen. Die Berufung findet für zwei Jahre durch den neu gewählten Vorstand statt. Wiederbestellungen sind zulässig.
(3) Der Beirat besteht aus maximal neun Mitgliedern.
(4) Die Mitgliedschaft im Beirat ist persönlich und nicht übertragbar.
(5) Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und erhalten kein Honorar. Aufwandsentschädigungen werden erstattet.
(6) Der Austritt kann jederzeit gegenüber dem BVMed-Institut schriftlich erklärt werden und wird mit Zugang der Erklärung wirksam.
(7) Die BVMed-Geschäftsführung übernimmt die Leitung des Wissenschaftlichen Beirats.
§ 3 Weitere Beteiligungen
(1) An den Sitzungen des Beirats nehmen die BVMed-Geschäftsführung und die Leitung sowie ggf. weitere Mitarbeiter des BVMed-Instituts teil.
(2) Zu den Sitzungen können Gäste eingeladen werden, die für das behandelnde Thema in besonderer Weise ausgewiesen sind.
(3) Die Mitglieder des Vorstands des BVMed können an den Sitzungen teilnehmen.
§ 4 Sitzungen, Tagesordnung und Vertraulichkeit
(1) Die Sitzungen des Beirats finden auf Einladung des BVMed-Instituts mindestens einmal im Jahr statt. Der Termin wird mit genügend zeitlichem Vorlauf festgelegt.
(2) Die Sitzungen des Beirats finden in der Regel in der BVMed-Geschäftsstelle statt.
(3) Jedes Mitglied des Beirats ist berechtigt, Punkte zur Tagesordnung vorzuschlagen.
(4) Die Meinungsbildung des Beirats erfolgt im wissenschaftlichen Konsensverfahren.
(5) Die Sitzungen sind nicht öffentlich, die Beratungen sind vertraulich.
§ 5 Protokoll
Über jede Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll unter Angabe von Ort und Tag der Sitzung, Namen der anwesenden Personen und den wesentlichen Inhalten der Sitzung angefertigt. Das Protokoll ist den Mitgliedern des Beirats zeitnah zu übermitteln.
§ 6 Änderung der Geschäftsordnung
Änderungen dieser Geschäftsordnung bedürfen eines Beschlusses der Mitglieder des BVMed-Vorstands.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.