Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - MDR Unique Device Identification System (UDI)

ArtikelBrüssel, 15.10.2018

UDI
Mit der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) wird die Kennzeichnung jedes Medizinprodukts mit einer eindeutigen Produkt-identifikation, englisch: „Unique Device Identification“, kurz „UDI“, zur Pflicht. Die UDI besteht aus zwei Teilen, dem UDI-DI („Device Identifier“) für die Identifikation von Produkt und Hersteller und dem UDI-PI („Production Identifier“), der die Charge eines Produktes markiert. Die so genannte Basis-UDI-DI, eine Art Modellkennzeichnung, dient als Schlüssel für die UDI-Datenbank und umfasst gleichartige Produkte mit gleicher Zweckbestimmung und Risikoklasse.

Die UDI muss maschinenlesbar, also z.B. in einem Strichcode, sowie in der Regel zusätzlich in Klarschrift auf dem Produkt und/oder der Verpackung aufgebracht werden. Die Hersteller sind verpflichtet, die Basis-UDI-DI, die UDI-DI jedes Produkts, sowie ca. 20 Datenelemente in die UDI-Datenbank zu melden. Die UDI-Datenbank stellt einen Baustein der Eudamed-Datenbank für Medizinprodukte dar.

Einzelheiten der Umsetzung werden noch auf EU-Ebene diskutiert. Die Termine für die Registrierung in der Datenbank und das Aufbringen der UDI stehen aber, im Prinzip, fest. Medizinprodukte müssen zum Geltungsbeginn der Medizinprodukte-Verordnung am 26. Mai 2020 mit ihrer Basis-UDI-DI, der jeweiligen UDI-DI und weiteren Datenelementen in der UDI-Datenbank hinterlegt sein, sofern die Datenbank im März 2020 verfügbar ist.

Die Pflicht zur Produktkennzeichnung mit dem UDI hängt ab von der Produktklasse und muss wie folgt umgesetzt werden:

Klasse III und Implantate: Mai 2021
Klasse IIa und IIb: Mai 2023
Klasse I: Mai 2025

Für wiederverwendbare Medizinprodukte, bei denen der UDI-Träger direkt auf das Produkt aufgebracht werden muss, gelten die Fristen jeweils 2 Jahre später, also abhängig von der Risikoklasse im Mai 2023, 2025 und 2027.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • MDR
    EPSCO-Initiative zur MDR bringt EMA ins Spiel: BVMed für „mehr Harmonisierung durch Zentralisierung“

    Der BVMed begrüßt, dass sich nach der Resolution des EU-Parlaments vom Oktober 2024 nun auch der Rat in seiner EPSCO-Sitzung am 2./3. Dezember 2024 zur zügigen Verbesserung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) positioniert hat. Das Papier der deutsch-französischen Initiative enthält „gute Ansätze für die weitere Diskussion von Kommission, Parlament und Rat“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. „Es ist ein gutes Signal, dass sich Kommission, Parlament, Rat und betroffene Industrie im Ziel einig sind: die Entbürokratisierung der MDR und eine bessere Harmonisierung durch eine zentrale Struktur.“

    Pressemeldung02.12.2024

    Mehr lesen
  • MDR
    Konferenz zum Medizinprodukte-Recht / MdEP Liese: „Umfassende MDR-Revision auf dem Weg“

    Der Europaabgeordnete Dr. Peter Liese sieht nach der Anhörung des ungarischen Gesundheitskommissar-Kandidaten im EU-Parlament eine umfassende Revision der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) auf dem Weg. „Wir brauchen Verbesserungen so schnell wie möglich“, sagte der Abgeordnete auf der BVMed-Konferenz zum Thema Medizinprodukterecht am 14. November 2024 in Frankfurt.

    Pressemeldung15.11.2024

    Mehr lesen
  • Regulatorik
    Europaparlament fordert Verbesserung der EU-Medizinprodukte-Verordnung / BVMed: Kommission muss jetzt zügig handeln

    Das Europäische Parlament fordert in einer Resolution aller großen Fraktionen eine zügige Überarbeitung und Verbesserung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR). „Den Parlamentsbeschluss kann die Kommission nicht ignorieren. Jetzt müssen zügig die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

    Pressemeldung23.10.2024

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Webinar
    MDR-Webinar | Klasse I-Produkte

    Die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) hat die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten erhöht. Klasse I-Produkte müssen den neuen Vorgaben entsprechen - unabhängig davon, ob sie bereits vor der MDR unter der Medizinprodukterichtlinie (Richtlinie 93/42/EWG) in Verkehr gebracht wurden oder, ob es sich um neue Produkte handelt. Mit Blick auf die Umsetzung ergeben sich u.a....

    Seminardigital
    12.02.2025 10:00 - 12:50 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Regulatorisches

    Zur Veranstaltung: MDR-Webinar | Klasse I-Produkte
  • Webinar
    MDR-Webinar | Risikomanagementsystem

    Die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) und die ISO 14971 (Version 2019) stellen umfangreiche Anforderungen an das Risikomanagementsystem (RMS) von MedTech-Unternehmen. Mit Blick auf die praktische Umsetzung ergibt sich daraus eine Vielzahl an Fragen, u.a.: Welche Anforderungen stellt die MDR an das Risikomanagement? Welche Anforderungen stellt die ISO 14971 an das Risikomanagement? ...

    Seminardigital
    13.02.2025 10:00 - 13:30 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Regulatorisches

    Zur Veranstaltung: MDR-Webinar | Risikomanagementsystem (RMS)
  • Webinar
    MDR-Webinar | Lieferantenmanagement

    Die Medical Device Regulation (MDR) stellt Medizinproduktehersteller in Bezug auf das Lieferantenmanagement vor neue Herausforderungen. Es bestehen berechtigte Interessen der Hersteller gegenüber ihren Lieferanten und umgekehrt. Das Webinar zeigt, wie eine kontinuierliche Zusammenarbeit sichergestellt werden kann, um die Konformität von Medizinprodukten zu gewährleisten.

    Seminardigital
    25.03.2025 10:00 - 12:00 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Regulatorisches

    Zur Veranstaltung: MDR-Webinar | Lieferantenmanagement

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen