- Verbandkasten Sichere Fahrt in die Ferien: Verbandkasten auf Checkliste vor Urlaubsstart
Fern- und Flugreisen sind in Zeiten von Corona für viele Bundesbürger kein Thema. Bei der Urlaubsplanung rücken das eigene Auto oder Motorrad als Transportmittel der Wahl wieder in den Vordergrund. Mit dem Beginn der Urlaubszeit erinnert der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, deshalb daran, den Kfz-Verbandkasten mit auf die Checkliste zu nehmen: Ist ein vollständiger Verbandkasten an Bord? Auch ein Blick auf das Verfalldatum der steril verpackten Inhaltsteile gehört dazu – und ein Austausch, falls das Datum bereits überschritten ist. Nicht zuletzt dürfen genormte Warnwesten für alle Mitreisenden nicht fehlen, um gut und sicher ausgestattet zu sein. Ebenso wie der Verbandkasten sollten sie griffbereit im Koffer- oder Fußraum verstaut sein.
PressemeldungBerlin, 16.06.2020, 84/20
Hand aufs Herz: Wann haben Sie zum letzten Mal einen Blick in Ihren Kfz-Verbandkasten geworfen? Dabei kann theoretisch jeder Verkehrsteilnehmer von einer Sekunde auf die nächste in die Situation kommen, Erste Hilfe leisten zu müssen. Bis das Rettungspersonal eintrifft, können der schnelle Griff zum Verbandkasten und das richtige Verhalten am Unfallort Leben retten. Zur bestmöglichen Erstversorgung hält ein vollständig ausgestatteter Pkw- oder Motorrad-Verbandkasten alle Materialien bereit.
Gerade vor dem Beginn der verkehrsreichen Urlaubszeit empfiehlt der BVMed deshalb einen ausführlichen Check: Sind alle laut DIN-Norm 13164 vorgeschriebenen Inhaltsteile enthalten? Seit der Anpassung dieser Norm an die neuesten notfallmedizinischen Erkenntnisse vor sechs Jahren gehören auch ein 14-teiliges-Pflasterset, ein Verbandpäckchen speziell für Kinder sowie zwei Hautreinigungstücher zum Inhalt. Außerdem wichtig: das Verfalldatum von steril verpackten Kompressen und anderen sterilen Inhaltsteilen. Deren Verpackung kann auf Dauer durch starke Temperaturschwankungen beeinträchtigt werden. Wenn das aufgedruckte Datum überschritten ist, kann die Sterilität der Kompressen oder Verbände nicht mehr gewährleistet werden und die Herstellergarantie verfällt. Inhaltsteile mit abgelaufenem Verfalldatum sollten daher unbedingt ersetzt werden.
Auch genormte Warnwesten (DIN EN 471 oder EN ISO 20471:2013) müssen in Deutschland laut gesetzlicher Vorgabe an Bord sein. Vorgesehen ist dabei eine Weste pro Fahrzeug – der BVMed rät jedoch gerade bei Urlaubsfahrten oder Familienausflügen, für jeden Mitfahrer an Bord eine Weste einzuplanen. Für Kinder und Jugendliche gibt es Warnwesten in kleineren Größen.
Wer erst im Urlaubsland ein Fahrzeug mietet, ist ebenfalls gut beraten, wenn ein eigener Verbandkasten nach aktuellem Standard mitreist. Mietfahrzeuge sind längst nicht überall auf der Welt mit dem mobilen Ersthilfeset ausgestattet. Zudem gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur Mitführungspflicht. Beim Beladen des Fahrzeugs empfiehlt der BVMed, Verbandkasten und Warnwesten keinesfalls unter dem Gepäck zu verstauen, sondern jederzeit griffbereit in den Koffer- oder Fußraum zu packen.
Neben der Verantwortung für sich und andere sind die rechtlichen Bestimmungen in Deutschland eindeutig: Wer Verbandkasten und Weste bei der Hauptuntersuchung nicht vorweisen kann, riskiert laut ADAC einen sogenannten geringen Mangel. Bei einer Verkehrskontrolle kann außerdem ein Verwarnungsgeld fällig werden.
Aber auch nicht nur auf Autofahrten, sondern auch im Haushalt, bei der Gartenarbeit, im Sport oder bei Freizeitaktivitäten kann sich das mobile Ersthilfeset als kompakter und willkommener Begleiter erweisen: Kleinere Blessuren wie Prellungen, Schnittverletzungen oder Stiche lassen sich damit ebenfalls bestmöglich erstversorgen.
Hinweis an die Medien:
Ein Pressefoto zum Thema kann unter www.bvmed.de/bvmed-verbandkasten heruntergeladen werden.
Bildunterschrift:
Auf die Checkliste vor der Urlaubsfahrt: Ist der Verbandkasten noch vollständig? Sind die steril verpackten Inhaltsteile noch haltbar oder ist ihr Verfalldatum bereits überschritten? Auch genormte Warnwesten, idealerweise für alle Mitreisenden, sind Pflicht im Urlaubsgepäck. Wichtig: Verbandkasten und Warnwesten nicht unter Koffer und Taschen packen, sondern griffbereit verstauen.
Foto: BVMed 2020, Abdruck honorarfrei
Download unter www.bvmed.de/bvmed-verbandkasten
Inhalt Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164:2014
- 1 Heftpflaster DIN 13019, 5 m x 2,5 cm
- 14-teiliges Pflasterset bestehend aus:
- 4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 cm x 6 cm
- 2 Fingerkuppenverbände
- 2 Fingerverbände, 12 cm x 2 cm
- 2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm
- 4 Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm
- 2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)
- 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 cm x 8 cm
- 2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 cm x 10 cm
- 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 cm x 12 cm
- 1 Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm
- 1 Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm
- 6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm
- 2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
- 3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m
- 2 Dreiecktücher DIN 13168
- 1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
- 1 Schere DIN 58279
- 4 Einmalhandschuhe DIN EN 455
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 1 Inhaltsverzeichnis