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 - Wiederbelebung BVMed unterstützt GRC-Initiative zum „Maßnahmenpaket Wiederbelebung“ der Bundesregierung | „Gemeinsam mehr Leben retten“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Forderung des Deutschen Rates für Wiederbelebung (GRC)Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab., mit einem „Maßnahmenpaket Wiederbelebung“ die Überlebensrate von Menschen, die einen plötzlichen Herztod erleiden, in Deutschland zu erhöhen. „Der plötzliche Herztod braucht in Deutschland mehr Beachtung. Bei der Überlebensrate sind andere Länder bereits besser. Eine sofortige Reanimation durch Laien vor Ort kann die Überlebenschancen der Betroffenen maßgeblich erhöhen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

PressemeldungBerlin, 29.06.2023, 55/23

Bild herunterladen Der BVMed unterbreitet Bund und Ländern in einem 3-Punkte-Plan konkrete Vorschläge zum im Koalitionsvertrag vorgesehenen „Maßnahmenpaket Wiederbelebung“. Der deutsche Medizintechnik-Verband schlägt unter anderem vor, Laien-Defibrillatoren (AED) in öffentlichen und großen Gebäuden und Arbeitsstätten verpflichtend anzubringen, ein einheitliches AED-Register im Bundesgebiet einzuführen und Bildungsangebote zur Wiederbelebung zu etablieren. Der Bund sollte das anstehende Gesetz zur Reform der Notfallversorgung nutzen, um Verbesserungen einzuführen. „Uns ist besonders wichtig, dass das Maßnahmenpaket im Dialog gemeinsam mit den Ländern, Patient:innen- und Ärzt:innenvertretungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen – wie dem Deutschen Rat für Wiederbelebung (GRC) - sowie den AED-Herstellern gestaltet wird“ , so BVMed-Geschäftsführer Möll.

Die BVMed-Vorschläge, die den zuständigen Bundes- und Landesministerien vorgelegt wurden, können unter www.bvmed.de/wiederbelebung heruntergeladen werden.

© AdobeStock @pixelaway Zum Hintergrund erläutert der BVMed, dass der plötzliche Herztod, eine abrupt auftretende Fehlfunktion des Herzens, außerhalb des Krankenhauses mit rund 70.000 Fällen pro Jahr die häufigste Todesursache in Deutschland ist. Eine sofortige Reanimation durch Laien vor Ort könne die Überlebenschancen der Betroffenen maßgeblich erhöhen. Dazu gehört eine sofort einsetzende Herzdruckmassage sowie der zeitnahe Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators (AED), der von ungeübten Personen einfach und sicher bis zum Eintreffen der Rettungskräfte verwendet werden kann.

In Deutschland überleben nur 5 bis 10 Prozent einen solchen Vorfall – in anderen europäischen Ländern ist die Lage deutlich besser. „Die Laien-Wiederbelebungsquote ist hierzulande gering“, erläutern die BVMed-Expert:innen. Fast die Hälfte aller Vorfälle werde zwar von umstehenden Personen beobachtet, doch erfolgte im letzten Jahr nur bei gut 40 Prozent aller Fälle eine Reanimation. Zudem ist selten ein AED vor Ort verfügbar. „Diese Situation müssen wir gemeinsam angehen und verbessern, um mehr Leben zu retten“, so Möll.

Der BVMed hat daher, basierend auf den Erkenntnissen und Erfahrungen seiner Mitgliedsunternehmen, drei Schwerpunkte für das „Maßnahmenpaket Wiederbelebung“ entwickelt. „Diese möchten wir mit allen relevanten Akteuren im gemeinsamen Dialog zeitnah gestalten, um die Überlebenschancen der Betroffenen maßgeblich zu erhöhen“, heißt es in dem BVMed-Papier.

1. AED in öffentlichen bzw. großen Gebäuden und Arbeitsstätten verpflichtend anbringen

Der BVMed schlägt die Etablierung einer verpflichtenden Anbringung von AED in öffentlichen bzw. großen Gebäuden vor – insbesondere in sogenannten Sonderbauten nach den Landesbauordnungen. Um eine lange Übergangszeit bis zu einer einheitlichen Regelung im gesamten Bundesgebiet zu vermeiden, schlägt der BVMed eine Anpassung der Musterbauordnung vor, die als Vorlage für die Landesbauordnungen dient. Zudem sollte die Verfügbarkeit von AED am Arbeitsplatz sichergestellt werden, beispielsweise durch eine entsprechende Integration in die technischen Regeln für Arbeitsstätten.

2. Einheitliches AED-Register im Bundesgebiet einführen

Der BVMed setzt sich für die Einführung eines bundeseinheitlichen AED-Registers ein, das Daten zu Wartung und Standort der verfügbaren AED verwaltet. Einsatzleitstellen, Ersthelfer-Apps oder Kartendienste sollten auf das Register zugreifen können. Die Pflege des Registers kann nach Ansicht der BVMed einer gemeinnützigen Organisation übertragen und durch Bundes- und Landesmittel gefördert werden. Die BVMed-Experten empfehlen zudem die digitale Anbindung der AED in das Register mit einer unter Einbeziehung der Hersteller zu definierenden normierten Schnittstelle.

3. Bundesweite Bildungsangebote zur Wiederbelebung etablieren

Die durch den BVMed vertretenen AED-Hersteller unterstützen die Forderung des Deutschen Rates für Wiederbelebung (GRC), dass alle Bundesländer Schulunterricht in Wiederbelebungstechniken ab der 7. Klasse einführen. Diese Maßnahme war bereits im Jahr 2014 vom Schulausschuss der Kultusministerkonferenz empfohlen worden. Das Maßnahmenpaket sollte einen klaren Auftrag an die Bundesländer beinhalten, dies auch umzusetzen. Eine medienwirksame Kampagne und Trainingsangebote zur Verwendung eines AED können die Aufmerksamkeit der breiten Bevölkerung auf dieses wichtige Thema lenken.

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Um den Erfolg des geplanten ‚Maßnahmenpaketes Wiederbelebung‘ sicherzustellen, sollten alle relevanten Akteure ihr Wissen zusammentragen. Das parlamentarische Frühstück vor wenigen Tagen, ausgerichtet vom GRC mit Unterstützung des BVMed, war der erste Schritt in die richtige Richtung. Die Hersteller von AED können hierzu umfangreiche Praxis-Erfahrungen über die Grenzen Europas hinweg einbringen. Neben ihrer technischen Expertise haben sie einen sehr guten Einblick darüber, welche Maßnahmen und in welcher Kombination in anderen Ländern tatsächlich Wirkung gezeigt haben.“

Download BVMed-Infografik Wiederbelebung
Download BVMed-Vorschläge zum Maßnahmenpaket Wiederbelebung
Download Bild Dr. Marc-Pierre Möll
Link zur GRC-PressemeldungExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

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