Mitgliedschaft im BVMed
Wir unterstützen unsere Mitglieder durch die Mitgestaltung von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und Standards aber auch Serviceleistungen und Informationen zu ihrer praktischen Umsetzung sowie Öffentlichkeit. Der BVMed ist die Stimme der deutschen MedTech-Branche und vor allem des MedTech-Mittelstandes.
Leistungen des BVMed
Organisation
Information
Vertretung
Netzwerk
Statistiken
Konkrete Beispiele für Leistungen
Bereich: Reimbursement und Market Access
- Informationen und Analysen durch die Fachbereiche
- Antragsrecht über den BVMed bei DRG- und OPS-Anträgen
- Unterstützung bei NUB-Anträgen und Methodenbewertungsverfahren im GKV-Markt
- Weiterentwicklung der ambulanten Erstattungsansprüche als stellungnahmeberechtigter maßgeblicher Verband für das Hilfsmittelverzeichnis
- Gestaltung des Rahmens für Erstattung und Versorgung digitaler Medizinprodukte als maßgeblicher Verband für digitale Gesundheitsanwendungen
- Monitoring zu Marktentwicklungen im digitalen Umfeld
- Unterstützung beim Marktzugang von digitalen Gesundheitsanwendungen
- Kontakte zu Krankenhaus-Einkaufsgemeinschaften, z. B. über das Forum eStandards
- Beteiligung an Studienaufträgen und Koordination von Registerprojekten
Bereich: Recht und regulatorische Angelegenheiten
- aktive Mitgestaltung des rechtlich-regulatorischen Umfelds auf deutscher und europäischer Ebene
- Informationen und Analysen zu Veröffentlichungen, Verordnungen und Normen im Medizinproduktebereich
- fachspezifische Publikationen zu regulatorischen Themen im Medizinprodukterecht, wie z. B. Klassifizierung, Vigilanz, klinische Bewertung, etc.
- Eine umfassende Erläuterung und Kommentierung des Medizinprodukterechts (WiKo) aus Sicht der Praxis
- Mitarbeit in Gremien zu Umweltthemen, Chemikalien, Digitalisierung, Personalleitung etc.
Bereich: Politik und Öffentlichkeitsarbeit
- Monitoring und Analyse der aktuellen Gesetzgebungsverfahren
- Zugang zu politischen Entscheidungsträgern, Abgeordneten und Fraktionen, Ministerien, dem Gemeinsamen Bundesausschuss, ärztlichen Fachgesellschaften, Krankenkassen, dem IQWiG und dem IQTiG
- Möglichkeit zur Mitarbeit und aktiven Einbringung von Themen in die
- BVMed-Stellungnahmen
- Erarbeitung von politischen Positionspapieren und Mitarbeit an der Reformagenda des Verbandes
- BVMed-Medienarbeit, Publikationen und Editorials zur Kommunikation der politischen Themen nach außen
- Charts, Grafiken, Broschüren, Verbands- und Wirtschaftsstatistiken, Infomails etc.
Bereich: Fortbildung und Netzwerk
- kostenfreie Teilnahme an BVMed-Veranstaltungen
- exklusives Teilnahmerecht an neu eingeführten Veranstaltungen der BVMed-Akademie
- Austausch mit relevanten Stakeholdern der Branche im Rahmen von BVMed-Konferenzen
- Transfer von Fachwissen durch praxisorientierte Workshops, Schulungen und Fortbildungen (Medizinprodukteberaterschulungen, MDR-Fortbildung, GKV-Seminare etc.)
- Jeweils ein Freiexemplar des WiKo und aller BVMed Informationsbroschüren (z. B. die 12-teilige Infoserie Medizinprodukterecht)
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Die Bedingungen für die BVMed-Mitgliedschaft stehen in § 3 der BVMed-Satzung.
Auszug aus der Satzung lesen
§ 3 Mitgliedschaft
3.1 Ordentliches Mitglied kann ein Unternehmen werden, wenn es3.1.1 seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat,
3.1.2 rechtlich selbständig und in einem Handelsregister der Bundesrepublik Deutschland oder in einem entsprechenden Register/Verzeichnis eines EU-Mitgliedstaats eingetragen ist,
3.1.3 im Bereich der Medizintechnologie tätig ist, indem es
- Medizinprodukte herstellt und/oder unter seinem Namen in Verkehr bringt,
- oder Produkte zur Herstellung von Medizinprodukten zuliefert,
- oder digitale Medizinprodukte, digitale Gesundheitsanwendungen sowie Kombinationsprodukte aus solchen herstellt oder in Verkehr bringt,
- oder eine Leistungserbringergemeinschaft von Unternehmen zur Betreuung von speziellen Gesundheitsbereichen ist,
- oder einzelner Leistungserbringer ist, der als Hersteller oder Handelsunternehmen Medizinprodukte und gegebenenfalls damit verbundene Dienstleistungen mit den Sozialversicherungsträgern direkt abrechnet,
- oder sonstiger Leistungserbringer ist, der Patienten mit Medizinprodukten und den zugehörigen Dienstleistungen versorgt,
3.1.5 als Leistungserbringer sich schriftlich verpflichtet, bestehende Qualitätsstandards bei der Versorgung von Patienten einzuhalten und
3.1.6 einen beitragspflichtigen Umsatz von mindestens drei Millionen Euro pro Jahr nachweist.
3.2 Als Mitglieder ohne Stimmrecht können aufgenommen werden:
3.2.1 Unternehmen, Verbände und wissenschaftliche Institute, bei denen die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft nach Ziffer 3.1 nicht erfüllt werden, sowie neu gegründete Unternehmen, die bisher nicht, auch nicht unter anderer Firmierung, ein Unternehmen der Medizintechnologie in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat betrieben haben (Start-up Unternehmen),
3.2.2 mit einem ordentlichen Mitglied verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. des Aktiengesetzes, sofern die Aufnahme im Interesse des Verbands liegt. Mitglieder ohne Stimmrecht haben kein Stimmrecht und kein passives Wahlrecht. Erfüllt ein Mitglied ohne Stimmrecht die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft nach Ziffer 3.1, wird es mit entsprechender Anzeige an die Geschäftsführung des Verbands zu einem ordentlichen Mitglied.
Mitgliedschaft von Verbänden
Gemäß § 3.2 der BVMed-Satzung können Verbände als Mitglieder ohne Stimmrecht im BVMed aufgenommen werden.
Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 Regeln zur Nutzung der BVMed-Leistungen durch Verbände, die im BVMed Mitglied sind, beschlossen:
- Mitglied im BVMed ist der als Mitglied ohne Stimmrecht aufgenommene Verband. Die Mitarbeitenden des Verbandes haben Zugriff auf alle Leistungen und Gremien.
- Die Vorstandsmitglieder des aufgenommenen Verbandes können als Verbandsvertreter:innen an den Gremiensitzungen teilnehmen.
- Die Mitglieder des aufgenommenen Verbandes haben keinen Zugriff auf Leistungen des BVMed. Der Verband kann allg. zugängliche Informationen des BVMed mit seinen Mitgliedern teilen. BVMed-interne Dokumente dürfen nicht geteilt werden.
- Max. drei Mitglieder des Verbandes können i.d.R. bei kostenfreien Veranstaltungen des BVMed über den Verband teilnehmen und erhalten bei kostenpflichtigen Veranstaltungen einen Rabatt.
Beitragsbemessung für Mitglieder
Aufnahmegebühr
Bei Neuaufnahme eines Unternehmens als Mitglied beim BVMed wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 5.000 Euro fällig.
Beitragspflicht
Beitragspflichtig ist der Umsatz mit Medizinprodukten, darunter:
- Medizinische Hilfsmittel: Produkte zur Inkontinenz- und Stomaversorgung, Antidekubitussysteme, Applikationshilfen, etc.
- Medizinische Implantate: Herzschrittmacher, -klappen, Defibrillatoren, Stents, Intraokularlinsen, Endoprothesen (Hüfte, Knie, Schulter), etc.
- OP-Materialen: OP-Handschuhe und -masken, Patientenabdeckungen, etc.
- Produkte zur Intensiv- und Krankenversorgung: Katheter, Spritzen, Infusions- und Transfusionsgeräte, Dialysatoren, etc.
- Verbandmittel und verbandmittelähnliche Medizinprodukte: Mullbinden, Kompressen, Wundschnellverbände, hydroaktive Wundauflagen, etc.
- Sonstige Medizinprodukte: Einmalelektroden, Fieberthermometer, Sterilgutverpackungen und -systeme, Kondome, Digitale Medizinproduktesoftware und -Dienstleistungen, Kombinationsprodukte, 3D-Medizinprodukte, Stoffliche Medizinprodukte, etc.
Hebesätze für die Beitragsbemessung
Die Hebesätze zum beitragspflichtigen Umsatz des jeweiligen Kalenderjahres werden im Folgenden aufgelistet. In Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand über die Beitragspflicht nicht genannter Produkte und Produktgruppen.
Unternehmen
- Umsätze bis 5 Mio. €: 0,6 ‰
- Umsätze von 5 bis 25 Mio. €: 0,55 ‰
- Umsätze von 25 bis 50 Mio. €: 0,5 ‰
- Umsätze über 50 Mio. €: 0,4 ‰
- Mindestbeitrag 2.500 €
Die Berechnung der Jahresbeiträge nach obigem Schema erfolgt kumulativ.
Leistungserbringergemeinschaften: 12.500 €
Konzerngebilde: 25.000 €
Darunter fallen nur Handelsunternehmen im Homecarebereich.
Mitgliedsbeitragsbemessung Fach- und Großhandel
Mitgliedschaft ohne Stimmrecht | keine Eintrittsgebühr
- Umsatz </= 3 Mio. EUR: 1.500 EUR p.a.
ordentliche Mitgliedschaft | Eintrittsgebühr 5.000 EUR
- Umsatz > 3 Mio. und </= 10 Mio. EUR: 1.500 EUR
- Umsatz > 10 Mio. und </= 75 Mio. EUR: 5.000 EUR
- Umsatz > 75 Mio. und </= 150 Mio. EUR: 7.500 EUR
- Umsatz > 150 Mio. EUR: 10.000 EUR
Werden Sie Mitglied!
Sie möchten eine Mitgliedschaft beim BVMed abschließen? Stellen Sie dafür einfach einen schriftlichen formlosen Antrag an die BVMed-Geschäftsführung. Über die Aufnahme befindet der Vorstand des BVMed.
Kontakt
Senden Sie Ihren Antrag (inkl. ausgefülltem Fragebogen) auf Ihrem Firmenbriefbogen an:
Herrn Dr. Marc-Pierre Möll
Geschäftsführer
Bundesverband Medizintechnologie e.V.
Georgenstr. 25
10117 Berlin