Erstattung von Medizinprodukten

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BVMed-Grundlagenseminar: "BVMed-Grundlagenseminar: "Erstattung und Kostenübernahme von Medizinprodukten 2008 durch die GKV"

Datum:   Mittwoch, 29.10.2008 09:00 - 16:00

Ort: Maritim Hotel Nürnberg

 

ÜBERSICHT

 

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Zum Thema

Circa 90 % aller Bundesbürger sind in der GKV versichert. Damit wird klar, dass der GKV-Markt für viele Medizinproduktehersteller und -vertreiber eine große Bedeutung hat.

Das deutsche Gesundheitswesen ist für einen Außenstehenden ein nahezu undurchschaubares Gebilde. Hierbei bildet der GKV-Markt keine Ausnahme. Erschwerend kommt hinzu, dass sich das deutsche Gesundheitssystem in einem ständigen Wandel befindet.

Der GKV-Markt für Medizinprodukte zeichnet sich durch eine hohe Komplexität und fehlende Transparenz aus. Dies spiegelt sich auch bei der Vielfältigkeit der Erstattungsmöglichkeiten wider. Um die Kostenerstattung für ein Produkt in der GKV zu erreichen, ist es notwendig, die Strukturen innerhalb des Systems zu verstehen. Die Erstattung von Medizinprodukten ist in erster Linie davon abhängig, ob sie im ambulanten oder im stationären Bereich eingesetzt werden.

Um im ambulanten, stationären Bereich oder auch auf dem gesamten Markt erfolgreich zu agieren, bedarf es spezieller Kenntnisse in den jeweiligen Einsatzgebieten. Notwendige Voraussetzungen dafür sind die Erläuterung und das Verständnis der im GKV-System verbreiteten Fachtermini.

Die Referenten werden sich deshalb in ihren Vorträgen mit folgenden Fragen auseinandersetzen:

  • Was sind Medizinprodukte und wo werden sie angewendet?
  • Wie entscheidet die GKV über Medizinprodukte?
  • Wer entscheidet über die Erstattung von Medizinprodukten im ambulanten und im stationären Bereich?
  • Welche Sonderformen der Erstattung gibt es?
  • Inwieweit können Innovationen im GKV-Markt eingeführt werden?
  • Wie wird ein neues Produkt erstattungsfähig?
  • Welchen Einfluss haben Hersteller und Leistungserbringer auf die Erstattungsfähigkeit von Medizinprodukten?
  • Welche Vergütungsformen gibt es?
  • Was bedeuten die Neuerungen des § 31 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB V für die Hersteller/Vertreiber von arzneimittelähnlichen Medizinprodukten?


Ziel

Durch das Seminar soll ein Einstieg in das deutsche Gesundheitswesen, die Versicherungssysteme und deren strukturellen Aufbau vermittelt werden. Den Teilnehmern werden die Grundlagen der Kostenerstattung von Medizinprodukten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie der Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten näher gebracht.

Das Seminar ist speziell gedacht für neue Mitarbeiter, aber auch für alle anderen interessierten Kreise unserer Mitgliedsunternehmen, die in ihrer Tätigkeit mittel- oder unmittelbar mit dieser Thematik in Berührung kommen und einen ersten allgemeinen Überblick wünschen.


Referenten

Daniela Piossek, Leiterin Referat Krankenversicherung,
Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed), Berlin

Themenschwerpunkte:

  • ambulante Versorgung
  • Hilfsmittel
  • Verbandmittel


Olaf Winkler, Leiter Referat Gesundheitssystem,
Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed), Berlin

Themenschwerpunkte:

  • stationäre Versorgung
  • Health Technology Assessment (HTA)
  • ambulante Operationen



PROGRAMM

:::: AMBULANTER BEREICH


09.00 Uhr
Kaffee-Empfang

09.30 Uhr
Einführung in die Thematik

  • Das System der sozialen Sicherung in Deutschland mit Schwerpunkt Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)


10.00 Uhr
Kostenerstattung von Medizinprodukten im ambulanten Bereich

  • Einheitlicher Versorgungsmaßstab (EBM)
  • Sachkostenerstattung
  • Sprechstundenbedarf/Praxisbedarf
  • Gemeinsamer Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen
  • Innovationen
  • Fragen und Diskussion


11.15 Uhr
Kaffeepause


11.45 Uhr
Ambulantes Operieren im niedergelassenen Bereich

  • Ambulantes Operieren in der vertragsärztlichen Versorgung
  • EBM Kapitel 31
  • Fragen und Diskussion

 

12.00 Uhr
Verband- und Hilfsmittel

  • Erstattung von Verbandmitteln
  • Erstattung von Hilfsmitteln
  • Hilfsmittelverzeichnis
  • Fragen und Diskussion

 

13.15 Uhr
gemeinsames Mittagessen


:::: STATIONÄRER BEREICH

14.15 Uhr
Kostenerstattung von Medizinprodukten im stationären Bereich

  • Grundlagen der Krankenhausfinanzierung
  • Neues Entgeltsystem/Diagnoseorientierte
    Fallpauschalen (DRG)
  • Innovationen im DRG-System
  • Gemeinsamer Bundesausschuss: Unterausschuss stationäre Versorgung
  • AOP-Vertrag nach § 115 b SGB V
  • Ambulantes Operieren im Krankenhaus
  • Fragen und Diskussion

ca. 16.00 Uhr Ende der Veranstaltung



INFORMATION

Antje Kuschel, Assistentin Referat Krankenversicherung,
Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed), Berlin


Tel. 030 246255-18
Fax 030 246255-99
E-Mail: kuschel@bvmed.de



ECKDATEN

Termin

Mittwoch, 29.10.2008, 9.00 Uhr


Veranstaltungsort

Maritim Hotel Nürnberg
Frauentorgraben 11
90443 Nürnberg

Tel. 0911 2363-0
Fax 0911 2363-823
E-Mail: info.nur@maritim.de

Anfahrtsbeschreibung


KOSTEN UND ADRESSATEN DER VERANSTALTUNG

Die Veranstaltung ist für Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Medizintechnologie e. V. (BVMed) kostenfrei.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bis zum 20. Oktober 2008 an:

Anmeldebogen - hier hinterlegt
online - Direktlink hier hinterlegt
per E-Mail an kuschel@bvmed.de  

Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich, für die Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail erhalten.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.


Stornierung

Für den Fall der Nichtteilnahme bitten wir um rechtzeitige Stornierung Ihrer Anmeldung bis spätestens zum 22. Oktober 2008.

BVMed behält sich den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor.


BVMed
Bundesverband Medizintechnologie e. V.
Reinhardtstraße 29 b, 10117 Berlin
Tel. (030) 246 255 - 0
Fax (030) 246 255 - 99
www.bvmed.de