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Arztpraxis
Neue BVMed-Informationskarte zur Sachkostenabrechnung von Medizinprodukten in der Arztpraxis
04.07.2002 - 53/02
Im Praxisalltag der niedergelassenen Vertragsärzte treten immer wieder Fragen auf, wie Medizinprodukte im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden können. Die Abrechnungsregeln für Medizinprodukte, die weder über Praxis- und Sprechstundenbedarf noch im Honorar oder als Hilfsmittel abgerechnet werden können, sind grundsätzlich im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt. Konkretisiert wurden diese Abrechnungsregeln durch Vereinbarungen im Bundesmantelvertrag für Ärzte sowie im Ersatzkassenvertrag.
Mit der neuen Infokarte "Sachkostenabrechnung von Medizinprodukten in der vertragsärztlichen Versorgung“ zeigt der BVMed auf, für welche Medizinprodukte gesonderte Abrechnungsbedingungen gelten und gibt praktische Informationen für Leistungserbringer, Ärzte, Krankenkassenmitarbeiter und Versicherte.
Die Regelungen betreffen beispielsweise folgende Medizinprodukte:
:: Herzschrittmacher (aktive Implantate);
:: Portkathetersysteme, Zentralvenenkatheter;
:: Blasen-, Nierenfistel- und Ureterkatheter;
:: Fadenanker, Knochenimplantate, Hernien-Netze;
:: Spezialbestecke für die ambulante Epidural-, Peridural- oder Plexusanaesthesie.
Die BVMed-Karte enthält u. a. folgende Informationen:
:: Beschreibung der Materialen, für die gesonderte Abrechnungsbedingungen bestehen;
:: Transparente Darstellung des Abrechnungsverfahrens sowie des Abrechnungsweges über die Kassenärztliche Vereinigung;
:: Alternativer Abrechnungsweg über eine Abtretungserklärung direkt an die Krankenkasse.
Die BVMed-Infokarte „Sachkostenabrechnung von Medizinprodukten in der vertragsärztlichen Versorgung“ kann kostenfrei beim BVMed, Reinhardtstr. 29 b, D-10117 Berlin, Tel. (0 30) 246 255-0, Fax: (0 30) 246 255-99, E-Mail: info@bvmed.de, angefordert werden. Sie ist auch im Internet abrufbar unter www.bvmed.de (Publikationen).
Den vollständigen Text der Infokarte finden Sie hier.
Die Infokarte zum Herunterladen finden Sie hier.
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